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Beitragserhöhung offen

Regierung will rasche Hartz-IV-Korrektur

Das Hartz-IV-Urteil der Karlsruher Richter wurde von allen Parteien begrüßt. Schwarz-Gelb will die Neuregelung schnell in Angriff nehmen. Die Regierung lässt aber offen, ob die Beiträge steigen.

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Neuberechnung der Regelsätze von Hartz-IV-Beziehern muss nach Ansicht der Unionsfraktion nicht unbedingt zu mehr Geld führen. "Ob die Hartz-IV-Sätze jetzt steigen, lässt sich nicht sagen", sagte Unionsfraktionschef Volker Kauder nach einer CDU/CSU-Fraktionssitzung in Berlin. Das Gericht habe die Sätze nicht direkt infrage gestellt. "Es kann sogar zu Reduzierungen kommen." Nun müsse die besondere Situation von Kindern im jeweiligen Alter wegen des unterschiedlichen Bedarfes berücksichtigt werden. Es solle aber keine Einzelfallregelungen geben. Er forderte eine schnelle Umsetzung der Vorgaben der Richter. "Ich plädiere dafür, dass dies alles ganz rasch geht."

Unionsfraktionsvize Michael Meister (CDU) sieht keinen Zusammenhang mit den geplanten weiteren Steuersenkungen. Es sei widersinnig zu versuchen, Leistungsträger der Gesellschaft auszuspielen gegen Hilfebedürftige. Nun müsse bei der Neuberechnung darauf geachtet werden, dass für jeden Betroffenen das Existenzminimum freigestellt sei.

Die Linke sieht in dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zu den Hartz-IV-Regelsätzen eine schwere Schlappe für die Regierung. Es sei "eine dramatische Ohrfeige, die da ausgeteilt wurde", sagte der designierte Parteichef Klaus Ernst. Das Urteil zeige auch, dass der Sozialstaat nicht der "Spielball" der Regierung sei. Sie müsse nunmehr ein Gesetz einbringen, dass eine ordnungsgemäße Festsetzung der Hartz-IV-Sätze gewähre. "Hartz IV gehört auf den Müllhaufen der Geschichte", fügte Ernst in einer Erklärung hinzu.

Die sozialpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion, Anette Kramme, bezeichnete das Karlsruher Urteil als "Warnsignal für Schwarz-Gelb". Die Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende und der Sozialhilfe seien das "unterste soziale Netz". Sie eigneten sich nicht für Sozialkürzungen. "Alle eventuellen Überlegungen, nach der NRW-Wahl bisherige Steuergeschenke derart zu finanzieren, müssen nun in der Schublade bleiben."

Das Verfassungsgericht habe mit seinem Urteil deutlich gemacht, "dass Hartz IV nicht armutsfest ist und die Regelsätze an die Wirklichkeit angepasst werden müssen", erklärte DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach. Die Regierung müsse rasch zu einem transparenten Verfahren zur Anhebung der Sätze kommen. Dazu solle eine unabhängige Kommission eingerichtet werden, über deren Empfehlungen der Gesetzgeber entscheiden solle.

Die Verfassungsrichter hatten in ihrem Urteil die bisherigen Hartz-IV-Regelungen für verfassungswidrig erklärt. Die Vorschriften müssen deshalb neu gefasst und besonders die Leistungen für Kinder grundsätzlich neu berechnet werden. Die Richter machten allerdings keine Vorgaben über die Höhe der Regelsätze.

(dpa, AFP, APN, N24)

09.02.2010 15:32 Uhr

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