Während Volksabstimmung Ägyptens Vizepräsident Mekki erklärt Rücktritt

Ägypten will sich zwei Jahre nach dem Sturz Mubaraks endlich eine neue Verfassung geben. Doch die Kritik ist groß. Aber was erzürnt eigentlich die Gemüter, welche Pasagen sind wirklich umstritten?

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Chaotische Zustände und Wahlrechtsverstöße haben in Ägypten auch die zweite und letzte Runde der Volksabstimmung über eine neue Verfassung geprägt. Wahllokale öffneten zum Teil später als vorgesehen, wie Wahlbeobachter und ägyptische Medien berichteten. Wähler seien auch diesmal wieder von Islamisten beeinflusst worden. Selbst zur Wahlbeteiligung gab es widersprüchliche Berichte. Während im Staatsfernsehen lange Warteschlangen zu sehen waren, berichteten Beobachter von einer geringen Beteiligung gerade in den ländlichen Gebieten.

Der Streit um den von Muslimbrüdern und Salafisten erarbeiteten Verfassungsentwurf hat Ägypten tief gespalten. Die Opposition sieht darin den ersten Schritt in Richtung Gottesstaat. Viele Anhänger von Präsident Mohammed Mursi wünschen sich genau das. Der Streit um die erste Verfassung nach dem Sturz des Langzeitpräsidenten Husni Mubarak hat in dem bevölkerungsreichsten arabischen Land immer wieder zu Massenprotesten und tödlichen Krawallen geführt.

In 10 der 27 ägyptischen Provinzen war bereits vor einer Woche abgestimmt worden. Nun sind die rund 25 Millionen Wähler in den restlichen Provinzen an der Reihe. Vor den Lokalen bildeten sich lange Warteschlangen. Nach inoffiziellen Ergebnissen stimmten in der ersten Runde 56 Prozent für die Verfassung. Die Opposition beklagte allerdings, die Muslimbrüder hätten Wahlzettel gefälscht und Wähler bedrängt.

Vizepräsident tritt zurück

Ausgerechnet in der Schlussphase der Abstimmung erklärte Vizepräsident Mekki seinen Rücktritt. Laut dem staatlichen Fernsehen sagte der Stellvertreter Mursis, eigentlich habe er sein Amt bereits im November niederlegen wollen. Er habe diesen Schritt aber wegen der Unruhen in seinem Land sowie wegen des aufflammenden Nahost-Konflikts verschoben. Gründe für seine Entscheidung nannte er in der von Staatsmedien veröffentlichten Erklärung nicht.

Noch Anfang Dezember hatte Mekki in der Krise um den autoritären Führungsstil Mursis eine Verschiebung dieses Referendums in Aussicht gestellt. Diese gab es jedoch nicht, was zu weiteren Protesten der Opposition führte. Der im Jahr 1954 geborene Mekki hatte sich als Richter und scharfer Kritiker des Systems des 2011 entmachteten Langzeitpräsidenten Husni Mubarak einen Namen gemacht. Er setzte sich stets für die Unabhängigkeit der Justiz ein.

Nach eigenen Angaben war Mekki nicht über die Ausweitung der Machtbefugnisse von Mursi informiert, die Anlass der Proteste war. Der Zeitpunkt des Rücktritts schien jedoch auch im Zusammenhang mit der neuen Verfassung zu stehen: Das zur Abstimmung stehende Regelwerk sieht das Amt des Vizepräsidenten nicht mehr vor.

Dauerherrschaft unmöglich?

Der zur Abstimmung gestellte Text war Anfang Dezember im Eilverfahren von der durch Islamisten dominierten verfassungsgebenden Versammlung beschlossen worden. Die liberalen, linken und koptischen Abgeordneten der Versammlung boykottierten die Abstimmung. Aus ihrer Sicht garantieren die oft unscharfen Formulierungen nicht die Bürgerrechte. Zudem fürchten sie, dass sie der weiteren Islamisierung der Gesetzgebung und der Gesellschaft die Tür öffnen.

Auch viele Bürgerrechtler betrachten den Entwurf kritisch, sehen darin jedoch eindeutige Fortschritte gegenüber der autoritären Verfassung unter Mubarak. So ist der Präsident maximal wählbar für zwei vierjährige Mandate in Folge (Artikel 133). Eine Dauerherrschaft wie im Fall Mubaraks, der drei Jahrzehnte an der Spitze des Staates stand, ist damit ausgeschlossen. Kritisch gesehen wird dagegen, dass der Verteidigungsminister aus der Armee gewählt wird (Artikel 195) und ein von Offizieren dominiertes Gremium über das Militärbudget entscheidet. Nach Ansicht der Kritiker gibt es damit praktisch keine zivile Aufsicht über die Streitkräfte, zudem werde ihre privilegierte Stellung unter Mubarak nicht angetastet.

Mögliche Zensur der Presse

Breite Einigkeit besteht über Artikel 2, wonach die "Prinzipien der Scharia" die Hauptquelle der Gesetzgebung sind. Dies stand so auch bereits in der früheren Verfassung. Allerdings werden in Artikel 229 alle Auslegungen der verschiedenen sunnitischen Rechtsschulen als Quelle der Gesetzgebung anerkannt - und damit womöglich auch die buchstabengetreue Auslegung der Salafisten. Der Islam bleibt die Staatsreligion. Die Glaubensfreiheit wird garantiert (Artikel 43), doch werden in dem Text nur explizit der Islam, das Christentum und das Judentum erwähnt. Die Meinungsfreiheit wird ebenfalls garantiert, doch ist die Beleidigung von Menschen und der Propheten (Artikel 31 und 44) verboten. Kritiker sehen darin einen möglichen Vorwand für eine Zensur der Presse.

Ebenfalls kritisch sehen Bürgerrechtler die vage Bestimmung, wonach der Staat und die Gesellschaft "die Moral und die öffentliche Ordnung, sowie den Bezug zu den Werten von Religion und Bildung" schützen (Artikel 11).

Kein Ende der Krise absehbar

In Artikel 33 wird die "Gleichheit der Bürger vor dem Gesetz ohne jede Diskriminierung" festgeschrieben, doch wird die Gleichheit der Geschlechter nicht explizit erwähnt. Eine Passage, wonach das Verhältnis zwischen Mann und Frau den Bestimmungen der Scharia entsprechen solle, wurde gestrichen. Gemäß dem Entwurf dürfen Zivilisten nicht mehr von Militärgerichten verurteilt werden, außer wenn sich ihre Verbrechen gegen die Streitkräfte richten (Artikel 198). Die Opposition und Bürgerrechtler fordern, dass diese vage Formulierung gestrichen wird, da sie dem Missbrauch durch das Militär Vorschub leisten könne.

Laut Artikel 232 dürfen die führenden Mitglieder von Mubaraks aufgelöster Nationaldemokratischer Partei (NDP) während der kommenden zehn Jahre nicht mehr zu Wahlen antreten. Bei der ersten Runde hatte sich Behördenkreisen zufolge eine Mehrheit von knapp 57 Prozent für das Vorhaben ausgesprochen. Dieser Vorsprung ließ bereits vermuten, dass der Entwurf national ausreichend Zustimmung finden wird. Beobachtern zufolge dürfte die Verabschiedung der neuen Verfassung der politischen Krise jedoch kein Ende bereiten.

Chronik des Streits in Ägypten

Seit Mohammed Mursi Präsident Ägyptens ist, tobt ein innenpolitischer Machtkampf. Gegner und Anhänger gehen auf die Straße. Hauptstreitpunkt ist zur Zeit die Volksabstimmung über einen Verfassungsentwurf der Islamisten.

2. August: Präsident Mursi bildet eine Regierung aus Technokraten, Islamisten und einigen Wunschkandidaten des mächtigen Militärs.

12. August: Mursi entlässt den Oberbefehlshaber der Streitkräfte und Verteidigungsminister Mohammed Hussein Tantawi sowie Generalstabschef Sami Anan. Er setzt zudem Verfassungszusätze außer Kraft, mit denen seine Macht zugunsten des Militärs eingeschränkt wurde. Juristen kritisieren Mursi wegen Überschreitung seiner Kompetenzen.

12. Oktober: Mursi entlässt Generalstaatsanwalt Abdel Megid Mahmud nach einem Freispruch für ehemalige Funktionäre des Mubarak-Regimes.

13. Oktober: Mahmud weigert sich, sein Amt niederzulegen. Als Folge des Machtgerangels werden bei Protesten von Islamisten und Demonstranten aus dem linken und liberalen Spektrum auf dem Tahrir-Platz in Kairo rund 200 Menschen verletzt.

22. November: Mursi spricht dem Verfassungsgericht die Kompetenz ab, über die Rechtmäßigkeit des von Islamisten dominierten Verfassungskomitees zu entscheiden. Zugleich sichert er sich selbst das letzte Wort in praktisch allen politischen Fragen. Zudem wird Generalstaatsanwalt Mahmud - erneut - entlassen.

23./24. November: Die Empörung unter Mursis politischen Gegnern wächst. Hunderttausende gehen auf die Straße. Auch Ägyptens Richter protestieren, doch Mursi bleibt hart.

29. November: Im Eilverfahren peitscht das Verfassungskomitee seinen Entwurf für eine neue Verfassung durch. Das islamische Recht, die Scharia, soll wichtigste Quelle der Gesetzgebung bleiben. Die Massenproteste gehen weiter.

5./6. Dezember: Bei Straßenkämpfen in Kairo und Suez sterben 7 Menschen, fast 800 werden verletzt.

8. Dezember: Im Konflikt mit der Opposition gibt Mursi nach und annulliert seine Sondervollmachten.

15./16. Dezember: Unter massiven Sicherheitsvorkehrungen beginnt in zehn Provinzen die erste Abstimmungsrunde über den Verfassungsentwurf. Nach inoffiziellen Ergebnissen stimmen 56,5 Prozent der Wähler dafür. Die Opposition behauptet, 65 Prozent hätten mit «Nein» gestimmt. Sie wirft den Islamisten Manipulationen vor, fordert eine Wiederholung der Abstimmung und ruft zu Protesten auf.

17. Dezember: Die Richter des Staatsrates wollen bei der zweiten Runde des Referendums in den restlichen 17 Provinzen nicht mehr Aufsicht führen. Bei der ersten Runde habe es keine ausreichenden Vorkehrungen für einen sicheren und geordneten Ablauf der Abstimmung gegeben. Vor diesem Hintergrund tritt der umstrittene ägyptische Generalstaatsanwalt Talaat Ibrahim Abdullah zurück. Er war von Mursi ernannt worden und ließ gegen bekannte Oppositionelle ermitteln.

18. Dezember: In Kairo protestieren Tausende Demonstranten gegen das Verfassungsreferendum.

20. Dezember: Generalstaatsanwalt Talaat Ibrahim Abdullah will nun doch im Amt blieben. Einige Staatsanwälte drohen mit Streik.

21. Dezember: Islamisten und Oppositionelle gehen in der Hafenstadt Alexandria mit Steinen und Stöcken aufeinander los.

22. Dezember: Unter hohen Sicherheitsvorkehrungen beginnt die zweite und letzte Runde der Volksabstimmung über eine neue Verfassung.

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