Das Superwahljahr - Informationen, Hintergründe & Videos

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Bundespräsident

FDP unterstützt Direktwahl-Vorstoß

Köhler sorgt mit seiner Forderung nach Direktwahl des Staatsoberhauptes für Unmut. Während Union und Grüne erhebliches "Konfliktpotenzial" fürchten, sieht die FDP mehr Bürgerbeteiligung positiv. Mehr...
Vorschlag erntet Kritik

Köhler will mehr Macht für die Bürger

"Demokratie, das sind wir alle." Das ist das Motto des wiedergewählten Bundespräsidenten Köhler. Er fordert mehr Mitspracherechte der Bürger in der Politik. Doch das stößt auf breite Ablehnung. Mehr...
Suche nach Abweichlern

Grünen-Abgeordnete stimmt gegen Schwan

Für Gesine Schwan wurden 503 Stimmen abgegeben, zehn weniger als SPD und Grüne haben. Auf der Suche nach Abweichlern hat man schon eine gefunden: Silke Stokar. Mehr...
Reaktionen auf Wiederwahl

Parteien gratulieren und ziehen Resümee

Politiker von Union, FDP, SPD, Grüne und Linke haben Bundespräsident Horst Köhler zur Wiederwahl gratuliert - und ihre Konsequenzen aus Sieg bzw. Niederlage gezogen. Mehr...
Sieg im ersten Wahlgang

Horst Köhler bleibt Bundespräsident

Bundespräsident Horst Köhler ist für weitere fünf Jahre im Amt bestätigt worden. Die Bundesversammlung wählte ihn bereits im ersten Wahlgang mit absoluter Mehrheit zum Staatsoberhaupt. Mehr...
Umfrage

Deutsche wollen Horst Köhler

Könnten die Bürger über den Bundespräsidenten direkt entscheiden, wäre die Wahl eindeutig: Horst Köhler würde Hausherr im Schloss Bellevue bleiben. Mehr...

Wahl-ABC

öffnenschließenAuswahl der Kandidaten Bundespräsident kann werden, wer deutscher Staatsangehöriger ist und mindestens 40 Jahre alt ist. Jede Partei kann einen Kandidaten aufstellen, tut dies jedoch zumeist nur, wenn auch Chancen auf einen Wahlsieg bestehen. Aber auch andere taktische Erwägungen können eine Rolle spielen: So hatte Peter Sodann (für Die Linke) 2009 kaum eine Chance. Doch fuhr die Partei damit der SPD in die Parade, die auf die Stimmen der Linken gehofft hatte.

öffnenschließenBesoldung Ein Bundespräsident erhält einen Sold von etwa 213.000 Euro im Jahr. Nach Ablauf seiner Amtszeit erhält er diesen Betrag als sogenannten "Ehrensold" bis zu seinem Lebensende weiter.

öffnenschließenBundesversammlung Die Bundesversammlung setzt sich aus den Mitgliedern des Bundestags und einer gleichen Anzahl von "gekorenen Mitgliedern" zusammen. Die "gekorenen Mitglieder" werden von den Bundesländern entsandt. Wie viele hängt von der Bevölkerungszahl der Länder ab. Es müssen nicht zwingend aktive Politiker sein, die für die Länder abstimmen. Oft werden auch ehemalige Politiker, Promis, Sportler und Künstler bestimmt. Kein Mitglied der Bundesversammlung ist an Weisungen gebunden.

öffnenschließenInkompatibilität Artikel 55 des Grundgesetzes legt fest: Der Bundespräsident darf weder der Regierung noch einer gesetzgebenden Körperschaft auf Bundes- oder Landesebene angehören. Zudem darf der Bundespräsident kein anderes besoldetes Amt, kein Gewerbe und keinen Beruf ausüben. Tabu sind auch Vorstands- und Aufsichtsratsposten.

öffnenschließenMehrheitsverhältnisse In der Bundesversammlung sind die Parteien in folgender Stärke vertreten:
  • CDU/CSU: 498 bis 500 Vertreter
  • SPD: 332 bis 333 Vertreter
  • FDP: 147 Vertreter
  • Grüne: 127 Vertreter
  • Linke: 124 bis 125 Vertreter
  • Freie Wähler: 10 Vertreter
  • NPD: 3 Vertreter
  • SSW: 1 Vertreter

öffnenschließenVereidigung Der Bundestagspräsident vereidigt ein gewähltes neues Staatsoberhaupt in einer gemeinsamen Sitzung von Bundestag und Bundesrat. Der Text, den der gewählte Präsident dabei sprechen muss, findet sich in Artikel 56 des Grundgesetzes und enthält eine religiöse Beteuerung ("So wahr mir Gott helfe."). Dieser Satz kann auf Wunsch aber auch weggelassen werden.

öffnenschließenWahltermin Der Bundespräsident wird alle fünf Jahre gewählt. Die Bundesversammlung muss spätestens 30 Tage vor Ablauf der Amtszeit eines Präsidenten zusammentreten. Aus Tradition hat sich seit 1979 der 23. Mai als Termin durchgesetzt. Damit fällt die Wahl des Bundespräsidenten üblicherweise mit dem Jahrestag der Verkündung des Grundgesetzes zusammen.

Wie viele Wahlmänner hat mein Bundesland?

öffnenschließenAllgemeine Informationen Von den 1224 Wahlmänner und -frauen in der Bundesversammlung wird die Hälfte von den Landtagen bestimmt. Die Anzahl der Mitglieder aus den Ländern wird anhand der Bevölkerungsstärke bestimmt. Daraus ergibt sich folgende Verteilung:

öffnenschließenBaden-Württemberg 78 Wahlmänner und -frauen

öffnenschließenBayern 93 Wahlmänner und -frauen

öffnenschließenBerlin 24 Wahlmänner und -frauen

öffnenschließenBrandenburg 20 Wahlmänner und -frauen

öffnenschließenBremen 5 Wahlmänner und -frauen

öffnenschließenHamburg 12 Wahlmänner und -frauen

öffnenschließenHessen 44 Wahlmänner und -frauen

öffnenschließenMecklenburg-Vorpommern 13 Wahlmänner und -frauen

öffnenschließenNiedersachsen 61 Wahlmänner und -frauen

öffnenschließenNordrhein-Westfalen 131 Wahlmänner und -frauen

öffnenschließenRheinland-Pfalz 31 Wahlmänner und -frauen

öffnenschließenSaarland 8 Wahlmänner und -frauen

öffnenschließenSachsen 33 Wahlmänner und -frauen

öffnenschließenSachsen-Anhalt 19 Wahlmänner und -frauen

öffnenschließenSchleswig-Holstein 22 Wahlmänner und -frauen

öffnenschließenThüringen 18 Wahlmänner und -frauen