Gäfgen gegen Deutschland

Kindsmörder scheitert mit Klage

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat den Antrag des Kindsmörders Magnus Gäfgen abgelehnt, die Bundesrepublik Deutschland wegen der Androhung von Folter zu verurteilen.

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Wolfgang Daschner, früherer Vize-Polizeipräsident von Frankfurt am Main (Archivfoto vom 22.11.2004) und Magnus Gäfgen (Archivfoto vom 22.04.2003), verurteilter Mörder von Jakob von Metzler.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg hat entschieden: Die Bundesrepublik Deutschland wird im Fall Magnus Gäfgen nicht wegen Verletzung der Menschenrechte verurteilt.

Der heute 33 Jahre alte Gäfgen hatte den elfjährigen Bankierssohn Jakob von Metzler aus Frankfurt im September 2002 ermordet. Drei Tage später wurde er nach der Lösegeldübergabe festgenommen und hatte der Polizei zunächst die Unwahrheit über sein Versteck für das Kind gesagt. Die Ermittler gingen davon aus, dass Jakob noch lebte. Der Frankfurter Polizeivizepräsident Wolfgang Daschner wies einen Kriminalhauptkommissar an, Gäfgen Schmerzen anzudrohen, wenn er nicht den wirklichen Ort verraten würde. Danach sagte der Täter die Wahrheit. Gäfgen ist rechtskräftig zu lebenslanger Haft verurteilt. Er war dagegen bis vor das Bundesverfassungsgericht vorgegangen, hatte aber keinen Erfolg. Danach legte er in Straßburg Beschwerde ein. Gäfgens Anwalt Michael Heuchemer hat beantragt, Deutschland wegen Verletzung des Folterverbots und Verletzung des fairen Verfahrens zu verurteilen. Er beruft sich auf Artikel 3 und 6 der Europäischen Menschenrechtskonvention.

(N24)

30.06.2008 08:25 Uhr

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