In einer Zwickmühle stecken offenbar Wohnungsbewerber, die sich bei der Besichtigung nach dem neuen Energieausweis erkundigen. Denn viele Vermieter sortieren die vermeintlich kritischen Bewerber deswegen aus.
Dies geht aus einer Untersuchung des Berliner Mietervereins hervor. Der stellvertretende Hauptgeschäftsführer Reiner Wild rät daher, diesen Punkt im Gespräch nicht gleich als erstes zu bringen: «Das wäre unangemessen. Und so ein Vorgehen entspricht ja auch gar nicht der Reihenfolge der Punkte, nach der sich Bewerber für eine Wohnung entscheiden.»
Die Energiekosten stehen nach Erfahrung der Mietervereine bei Bewerbern nicht an erster Stelle - die Lage einer Wohnung und die Höhe der Miete seien wichtiger, so die Erfahrung des Berliner Mietervereins. Wer aber merkt oder sogar ausdrücklich gesagt bekommt, dass die Frage nach dem Energieausweis ihn vom Bewerberbogen gekegelt hat, sollte das bei der Kommune anzeigen. Denn wird ein Energieausweis vom Vermieter oder Verkäufer nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig zugänglich gemacht, sei das eine Ordnungswidrigkeit.
«Schließlich sind Vermieter älterer Häuser dazu verpflichtet, jetzt einen solchen Ausweis für das Haus präsentieren zu können», sagte Wild. Seit Juli ist der Ausweis für Gebäude, die vor 1965 erbaut wurden, Pflicht. Er soll den Energiebedarf eines Gebäudes oder einer Wohnung dokumentieren und Käufern und Mietern helfen, die zu erwartenden Heizkosten einzuschätzen. Von 2009 an soll diese Pflicht für alle Wohngebäude gelten.
Der Mieterverein hatte auf Wohnungsinserate hin durch zehn Beauftragte im Juli und August 170 Scheinbewerbungen abgegeben. Über alle Vermietertypen betrachtet gab es dabei neun Prozent Absagen, also einen Ausschluss aufgrund der Nachfrage nach dem Energieausweis. «Es gibt also offenbar Vermieter, die auf die Frage nach dem Energieausweis sagen: "Das scheint mir ein Querulant zu sein"», sagte Wild. Offensichtlich hätten die Vermieter in diesen Fällen einen rechtskundigen Mieter nicht gewünscht. Der Energieausweis könne also zu einem «Anmietungshindernis» werden.
Gerade die gewerblichen Vermieter, die in der Regel einen solchen Ausweis hätten, haben die Scheinbewerber im Test abgelehnt - die entsprechende Quote lag hier mit 15 Prozent weit über dem Schnitt. Bei Genossenschaften dagegen war der Ausweis überdurchschnittlich oft vorhanden und wurde sogar im Inserat erwähnt. Ohne Ausweis seien tendenziell eher private Vermieter, die eine oder zwei Wohnungen besitzen und vermieten und möglicherweise noch nichts von der neuen Pflicht wissen, erklärte Wild. In dem Test war 38 Prozent der Hausbesitzer der Ausweis gänzlich unbekannt, in 34 Prozent der Fälle wurde er auf Nachfrage als «vorhanden» bezeichnet.
(DPA)
29.08.2008 16:07 Uhr





