Vorratsdatenspeicherung
Zugriff auf Telefondaten weiter erschwert
Das Bundesverfassungsgericht hat die Einstweilige Anordnung zum begrenzten Zugriff auf Telefondaten erneut verlängert. Zudem wurden die Polizeigesetze in Bayern und Thüringen eingeschränkt.
Das Bundesverfassungsgericht hat den Zugriff auf Informationen aus der umstrittenen Vorratsdatenspeicherung weiter eingeschränkt. Die Richter erweiterten ihre im März ergangene einstweilige Anordnung und setzten der Weitergabe gespeicherter Telefonverbindungsdaten in Bayern und Thüringen engere Grenzen. Gegner des Gesetzes erwarten nun, dass Karlsruhe die Vorratsdatenspeicherung insgesamt kippt.
Nach dem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss darf nur bei dringender Gefahr für Leib und Leben, für den Bestand der Bundesrepublik oder eines Bundeslandes oder zur Abwehr einer gemeinen Gefahr auf gespeicherte Telefondaten zugegriffen werden. Auch die Weitergabe an den bayerischen Verfassungsschutz wurde eingeschränkt.
Im März hatte das Bundesverfassungsgericht per einstweiliger Anordnung verfügt, dass Telefonverbindungsdaten nur bei schwerwiegenden Straftaten an die Strafverfolgungsbehörden weitergeleitet werden dürfen. Die damalige Eilentscheidung betraf jedoch nur den Zugriff der Staatsanwaltschaften und Gerichte.
Die nun beschlossene Erweiterung wurde notwendig, weil Bayern und Thüringen im Sommer Landesgesetze verabschiedeten, die auch der Polizei und in Bayern zusätzlich dem Landesverfassungsschutz den Zugriff auf die Daten gestatten. Die einstweilige Anordnung gilt, bis der Erste Senat endgültig über die Verfassungsbeschwerden entschieden hat. Das wird für 2009 erwartet.
Mit der jetzt ergangenen erweiterten Anordnung erzielten acht Mitglieder einer Bürgerinitiative einen Teilerfolg. Sie haben auch Verfassungsbeschwerde gegen das seit 1. Januar 2008 geltende Gesetz erhoben.
"Erfolgsaussichten hoch"
Gegner der Vorratsdatenspeicherung begrüßten die Entscheidung vom Donnerstag als weiteren Etappensieg. Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung zeigte sich zuversichtlich, "dass die exzessive Totalspeicherung unserer Verbindungs-, Standort- und Internetdaten auch weiterhin schrittweise in sich zusammen fallen wird".
Der FDP-Innenpolitiker Max Stadler erklärte, das Verfassungsgericht verbiete die Anwendung von Gesetzen mit einstweiligen Verfügungen nur äußerst selten. "Deshalb sind die Erfolgsaussichten in dem Hauptsacheverfahren hoch", sagte Stadler der «Berliner Zeitung». Die Vorratsdatenspeicherung sei ein "extremer Sündenfall"».
Der Grünen-Politiker Volker Beck erklärte, die Bundesregierung solle sich die Peinlichkeit ersparen, dass das Bundesverfassungsgericht die "staatliche Speicherorgie" endgültig stoppe, und das Gesetz vorher zurücknehmen.
Daten für ein halbes Jahr gespeichert
Nach dem Telekommunikationsgesetz müssen Telefon- und Internetunternehmen alle Verbindungsdaten ein halbes Jahr lang speichern. Dabei werden unter anderem die gewählten Nummern, bei Handys auch der Standort des Nutzers, registriert. Das Gesetz geht auf eine EU-Richtlinie zurück.
Staatsanwaltschaften, Polizei, Verfassungsschutz und Nachrichtendienste haben unter bestimmten Voraussetzungen Zugriff auf die gespeicherten Daten. Die Telefonunternehmen müssen die Verbindungsdaten auf Anforderung an sie herausgeben.
Das Bundesverfassungsgericht sah darin einen erheblichen Eingriff in die Freiheitsrechte und schränkte die Weitergabe an die Strafverfolgungsbehörden im März auf schwere Straftaten ein. (Aktenzeichen: Bundesverfassungsgericht 1 BvR 256/08)
(AP, N24)
06.11.2008 12:15 Uhr









