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Auf der sicheren Seite

Impressum für die private Homepage

Betreiber privater Homepages sind nicht verpflichtet, persönliche Angaben auf ihrer Seite zu machen. Dennoch kann schon die kleinste "Geschäftsmäßigkeit" richtig teuer werden.

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Alternativ können Sie sich die Medien-Inhalte (Bilder und Videos) über folgende Links direkt ansehen:

Impressum oder Kontaktformular können Betreiber privater Homepages vor unliebsamen Kosten schützen.

Betreiber rein privater Homepages müssen auf den Seiten keine Angaben zu sich selbst machen. Wer das Risiko einer Abmahnung ausschließen will, sollte das zur Sicherheit aber trotzdem tun, rät die in München erscheinende Internet-Zeitschrift "Tomorrow" (Ausgabe 12/2008). Denn je nach Rechtsprechung könne schon bei einem Betreiber, der zwar ohne Verdienstabsicht, aber regelmäßig etwas online stellt, "Geschäftsmäßigkeit" vorliegen - und dann ist laut Telemediengesetz (TMG) die sogenannte Anbieterkennzeichnung Pflicht.

Wer auf Nummer sicher gehen will, richtet deshalb ein Impressum oder einen "Kontakt" ein - mit dem Vor- und Nachnamen, der kompletten Postadresse sowie Telefonnummer und Mail-Adresse. Das Impressum müsse "leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar" sein. Damit nicht Suchmaschinen die Daten auslesen können, werden sie am besten in einer Grafik veröffentlicht.

Der Zeitschrift zufolge werden in Deutschland immer wieder Netz-Nutzer wegen Verstößen gegen die Anbieterkennzeichnungspflicht abgemahnt. Im schlimmsten Fall drohen Geldbußen in Höhe von bis zu 50.000 Euro.

(N24)

19.11.2008 12:59 Uhr

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