Pendler freuen sich

Finanzministerium: Urteil "falsch"

Das Bundesfinanzministerium bezeichnet das Urteil zur Pendlerpauschale als "falsch". Von den erzwungenen Rückzahlungen erhofft sich Peer Steinbrück aber einen positiven Effekt auf die Konjunktur.

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Andreas Voßkuhle (l) und Siegfried Broß bei der Urteilsverkündung: Das Bundesverfassungsgericht entschied, dass die weitgehende Abschaffung der Pendlerpauschale verfassungswidrig ist.
Video: Verfassungswidrig - BVerfG-Urteil zur Pendlerpauschale

Das Bundesfinanzministerium hat das Urteil zur Pendlerpauschale als "falsch" bezeichnet. Die "nachteiligen Konsequenzen für die Reformfähigkeit unseres Landes" seien noch nicht absehbar, erklärten das Ministerium und die hessische Landesregierung gemeinsam in Berlin. Dennoch werde sich die Regierung "selbstverständlich" an das Urteil halten. Mit der Umsetzung des Urteils würden Steuerausfälle von rund 7,5 Milliarden Euro für die Jahre 2007 bis 2009 anfallen. Angesichts der wirtschaftlichen Situation würden die Gelder nicht an anderer Stelle eingespart. Nach dem Urteil haben die rund 15 Millionen Betroffenen zunächst Anspruch darauf, dass ihre Wegekosten von je 30 Cent pro Kilometer zum Arbeitsplatz rückwirkend steuermindernd berücksichtigt werden.

Konjunkturprogramm Pendlerpauschale?

Bundesfinanzminister Peer Steinbrück (SPD) und der hessische Ministerpräsident Roland Koch (CDU) schlugen vor, die Entscheidung des Gerichts zu nutzen, um einen konjunkturpolitischen Impuls zu setzen. "Wenn jetzt ohnehin Schulden für die Rückzahlung der Pendlerpauschale gemacht werden müssen, dann sollte die Auszahlung so schnell wie möglich erfolgen, nicht nur im Interesse der Pendler, sondern auch, um damit hoffentlich einen zusätzlichen Kaufimpuls geben zu können", erklärten die beiden. Die Finanzämter sollten angewiesen werden, die von Amts wegen zu veranlassenden Rückzahlungen für das Jahr 2007 möglichst schon in den ersten drei Monaten des Jahres 2009 zu leisten.

Niedersachsens Ministerpräsident Christian Wulff (CDU) dringt nach der Entscheidung auf eine schnelle Neuregelung zur Pendlerpauschale noch in diesem Jahr. Wulff sagte am Rande der Landtagssitzung in Hannover: "Ich finde dieses Urteil durchaus erfreulich." Er halte es für sinnvoll, dass die neue Regelung noch im Dezember beschlossen werde. Er rechne damit, dass die Bundesregierung vorschlage, die Pendlerpauschale auf 25 Cent zu senken.

Der rheinland-pfälzische Ministerpräsident Kurt Beck (SPD) hält das Urteil für akzeptabel. "Wir sind mit der Entscheidung insofern zufrieden, als dass Fernpendler damit nicht schlechter gestellt werden als nach altem Recht", sagte Beck. Beck wies darauf hin, dass die rheinland-pfälzische Landesregierung stets gefordert habe, vor einer Neuregelung den Spruch des Bundesverfassungsgerichtes abzuwarten. Jetzt habe man die geforderte Klarheit.

Huber: "Sieg der Gerechtigkeit"

Der frühere CSU-Chef Erwin Huber hat das Urteil als "Sieg der Gerechtigkeit" begrüßt. Huber wertete die Entscheidung am Dienstag als schwere Niederlage für Bundesfinanzminister Peer Steinbrück (SPD) und als Bestätigung für seinen Kurs als CSU-Chef: "Mein Einsatz für die Absetzbarkeit der Wegkosten der Arbeitnehmer ist damit vom Bundesverfassungsgericht bestätigt worden", sagte Huber. Das Urteil sei ein "großer Erfolg für die CSU und ihren Kampf für die Arbeitnehmer und fleißigen Menschen".

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hatte entschieden, dass die weitgehende Abschaffung der Pendlerpauschale gegen das Grundgesetz verstößt. Nach dem Urteil verletzt die seit Anfang 2007 geltende Regelung den Grundsatz der Gleichbehandlung. Danach konnten Fahrtkosten zum Arbeitsplatz erst ab dem 21. Kilometer mit 30 Cent pro Kilometer von der Steuer abgesetzt werden.

Vorrübergehend alte Regelung in Kraft

Nach den Worten der Verfassungsrichter hat der Gesetzgeber im Steuerrecht zwar einen großen Gestaltungsspielraum. Der Neuregelung fehle jedoch eine hinreichende sachliche Begründung. Das erklärte Ziel, mit Hilfe der jährlichen Einsparungen von 2,5 Milliarden Euro den Haushalt zu konsolidieren, reiche allein nicht aus. "Allerdings möchte ich an dieser Stelle ausdrücklich darauf hinweisen, dass der Gesetzgeber aufgrund der vorliegenden Entscheidung nicht verpflichtet ist, die Pendlerpauschale in ihrer alten Form wieder einzuführen", sagte Vizepräsident Andreas Voßkuhle bei der Urteilsverkündung. Bei einer Neuregelung müssten die Vorgaben des Urteils beachtet werden.

Mit der früheren und wieder geltenden Pendlerpauschale können Arbeitnehmer Fahrtkosten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte steuermindernd geltend machen. Viele Arbeitnehmer waren von der "gekürzten Pauschale" gar nicht betroffen. Durch den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 920 Euro, mit dem Werbungskosten pauschal abgegolten werden, ist jede Entfernung zur Arbeit bis 13,9 Kilometer ohnehin abgedeckt. Nach früheren Angaben des Finanzministeriums waren 16 Millionen von 27 Millionen Arbeitnehmern von der Änderung nicht betroffen. Bei 5,5 Millionen gehe es um weniger als 12 Euro im Monat. Für Fernpendler gibt es die Härteregel.

Im Jahr 2002 profitierten nach Angaben des Statistischen Bundesamtes 16 Millionen Berufspendler von der damaligen Entfernungspauschale, die keine Kilometerbeschränkung vorsah. Die meisten legen nach Erhebungen des "Mikrozensus" vom März 2004 nur kurze Strecken zurück. 2004 lag der Anteil der Nahpendler mit Wegstrecken von weniger als 10 Kilometern bei 52 Prozent. Der Anteil der Fernpendler, die mindestens 50 Kilometer zur Arbeit fuhren, betrug nur 5 Prozent. Mehr als drei Viertel der Pendler (77 Prozent) waren weniger als eine halbe Stunde zur Arbeit unterwegs.

(dpa, N24)

09.12.2008 11:01 Uhr

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