Geldsegen vor Weihnachten

Rückkehr zur alten Pendlerpauschale

Das Bundesverfassungsgericht hat die Neuregelung der Pendlerpauschale gekippt. Jetzt bekommen Millionen Berufstätige die alte Pendlerpauschale zurück - und zusätzliches "Weihnachtsgeld".

Sie benötigen einen Flashplayer, mindestens in Version 8 sowie aktiviertes JavaScript.

Alternativ können Sie sich die Medien-Inhalte (Bilder und Videos) über folgende Links direkt ansehen:

Video: Verfassungswidrig - BVerfG-Urteil zur Pendlerpauschale
Video: Pendlerpauschale - Stellungnahme von Peer Steinbrück

Die bis zu 20 Millionen Berufspendler in Deutschland kommen ab sofort wieder in den Genuss der vollen Pendlerpauschale. Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das die weitgehende Kürzung der alten Pauschale für verfassungswidrig erklärt hat, kündigte das Bundesfinanzministerium die Rückkehr zur vollen Absetzbarkeit der Fahrtkosten zum Arbeitsplatz ab dem ersten Kilometer an.

Millionen von Pendlern können zudem mit Rückzahlungen rechnen: Nach dem Karlsruher Urteil fällt die gekürzte Pauschale rückwirkend zum 1. Januar 2007 weg, so dass auch für diesen Zeitraum die vollen Wegekosten von 30 Cent pro Kilometer von den Finanzämtern nachgezahlt werden müssen. Ob es damit auf Dauer bei der früheren Pauschale bleibt, ist aber ungewiss. Das Bundesfinanzministerium ließ offen, wie eine künftige Neuregelung der Pendlerpauschale ab dem Veranlagungszeitraum 2010 aussehen wird. Die Bundesregierung werde dies zu gegebener Zeit entscheiden.

Gericht bemängelt Widersprüche

Nach den Worten des Zweiten Senats verletzt die seit Anfang 2007 geltende Regelung den Grundsatz der Gleichbehandlung. Danach konnten Fahrten zum Arbeitsplatz erst ab Kilometer 21 mit 30 Cent pro Kilometer steuerlich abgesetzt werden und nicht mehr - wie bis 2006 - vom ersten Kilometer an. Aus Sicht des Gerichts hat der Gesetzgeber zwar einen großen Spielraum bei der Frage, inwieweit Wegekosten beim Finanzamt geltend gemacht werden können. Die Neuregelung sei allerdings unzureichend begründet und in sich widersprüchlich.

Das erklärte Ziel, mit Hilfe der jährlichen Einsparungen von 2,5 Milliarden Euro aus der Kürzung der Pauschale den Bundeshaushalt zu konsolidieren, reiche allein nicht aus. Auch das sogenannte "Werkstor-Prinzip", mit dem die neuen Vorschriften gerechtfertigt worden waren, ist aus Sicht des Zweiten Senats nicht folgerichtig umgesetzt. Danach sollte die Arbeit grundsätzlich unmittelbar am Betrieb beginnen, womit die Fahrten nicht mehr zum beruflichen Aufwand gehören sollten. Damit verträgt sich aber aus Sicht der Richter nicht, dass die Kosten ab dem 21. Kilometer doch absetzbar sind.

Finanzämter sollen umgehend zahlen

Die Bundesregierung beziffert die Steuerausfälle infolge der Rückkehr zur alten Pauschale auf insgesamt rund 7,5 Milliarden Euro für die Jahre 2007 bis 2009. Die Einbußen würden aber nicht durch Einsparungen an anderer Stelle ausgeglichen. Die Finanzämter sollen möglichst schnell die Rückzahlungen für 2007 leisten und so die rund 20 Millionen Pendler rasch um Milliarden entlasten. Das teilten das Bundesfinanzministerium und die hessische Landesregierung in Berlin mit.

"Wir erwarten, dass so bis zu 3 Milliarden Euro schon in den Monaten Januar bis März zusätzlich bei den rund 20 Millionen Pendlern ankommen könnten", erklärten Bundesfinanzminister Peer Steinbrück (SPD) und Hessens Ministerpräsident Roland Koch (CDU). Das Urteil solle in der Krise genutzt werden, einen konjunkturpolitischen Impuls zu geben: "Wenn jetzt ohnehin Schulden für die Rückzahlung der Pendlerpauschale gemacht werden müssen, dann sollte die Auszahlung so schnell wie möglich erfolgen, nicht nur im Interesse der Pendler, sondern auch, um damit hoffentlich einen zusätzlichen Kaufimpuls geben zu können."

Nach den Worten von Bundeswirtschaftsminister Michael Glos (CSU) kommt die Entlastung für die Arbeitnehmer "in diesen schwierigen Zeiten gerade recht". Damit werde ein erster steuerlicher Konjunkturimpuls verwirklicht.

Bund der Steuerzahler triumphiert

Karl-Heinz Däke, Präsident des Bundes der Steuerzahler, begrüßte das Urteil. "Spiel, Satz und Sieg für den Steuerzahler", sagte er in Karlsruhe. Nach seinen Worten sind die Steuerbescheide für 2007 bezüglich der Fahrtkosten mit einem Vorläufigkeitsvermerk versehen, so dass die Steuerzahler für eine Nachzahlung keinen besonderen Antrag stellen müssen. Der Neue Verband der Lohnsteuerhilfevereine wies darauf hin, dass die Pendler darauf achten müssen, dass sie die Strecke zum Arbeitsplatz korrekt eingetragen haben.

Das Urteil geht auf die Klagen eines Bäckermeisters aus Baden-Württemberg sowie zweier Ehepaare aus Oldenburg und dem Saarland zurück. Sie zeigten sich nach der Urteilsverkündung erleichtert. Ihre Verfahren waren den Karlsruher Richtern vom Bundesfinanzhof sowie von den Finanzgerichten Niedersachsens und des Saarlands vorgelegt worden. Sie machten als Folge der Neuregelung Einbußen von mehreren hundert bis zu 1000 Euro pro Jahr geltend.

(dpa, N24)

09.12.2008 14:29 Uhr

N24 in den Sozialen Netzwerken:

N24 auf Facebook N24 auf Twitter N24 auf Google+
SchließenSchließen Artikel versenden

Name des Absenders*:

E-Mail-Adresse des Empfängers*:


Ihre Mitteilung an den Empfänger:

Es gelten unsere Allgemeinen Nutzungsbedingungen

Sie befinden sich in: Nachrichten » Politik