Nicht praxistauglich?
Ärzte-Widerstand gegen Gesundheitskarte
Bis spätestens 2010 soll die elektronische Gesundheitskarte bundesweit eingeführt werden. Viel zu früh, klagt die Ärzteschaft.
Kurz nach dem Startschuss für die bundesweite Einführung der elektronischen Gesundheitskarte will die deutsche Ärzteschaft das Projekt wieder stoppen lassen. "Wir sperren uns nicht grundsätzlich gegen den Einsatz moderner Technologie in der Arztpraxis", sagte der Präsident der Bundesärztekammer, Jörg-Dietrich Hoppe. Die bisherigen Tests hätten aber in keiner Weise den Beweis erbracht, dass die Karte praxistauglich sei. Deshalb sei es völlig falsch, schon jetzt mit der Einführung zu beginnen.
Vom kommenden Jahr an sollen zunächst im Bezirk Nordrhein und anschließend bis spätestens 2010 schrittweise im gesamten Bundesgebiet die elektronischen Gesundheitskarten ausgegeben werden. Auf ihnen können nicht nur die üblichen persönlichen Daten, sondern beispielsweise auch Rezepte und Arztbriefe abgespeichert werden. Als offizieller Startschuss für die mit der Gesundheitsreform 2004 beschlossene Einführung galt die Installation eines Lesegeräts für die Elektronikkarte Mitte Dezember in einer Arztpraxis in Düren. Seit Ende 2006 laufen in einigen Regionen Feldtests.
Hoppe sprach von "teilweise doch sehr ernüchternden Testergebnissen", die bislang noch nicht einmal ansatzweise ausgewertet worden seien: "Es gibt also keinen Grund, die Entscheidung jetzt übers Knie zu brechen und Ärzte wie Patienten vor vollendete Tatsachen zu stellen." Der Ärztepräsident kündigte entschiedenen Widerstand der Mediziner an: "Wir lassen uns nicht unter Zeitdruck setzen, weil die Politik der IT-Industrie unerfüllbare Versprechen gemacht hat." Jeder Arzt müsse frei darüber entscheiden können, ob er sich schon jetzt mit seiner Praxis in das neue Netz begebe.
"Wir müssen jetzt einfach innehalten"
Der Chef der Bundesärztekammer kritisierte das bisherige Konzept der Karte als intransparent und unkalkulierbar: "Wir müssen jetzt einfach innehalten und überlegen, ob dieses Projekt überhaupt so weiter geführt werden kann." Hoppe lehnte zugleich die von einigen Krankenkassen favorisierte Erstellung "elektronischer Patientenakten" mit der Speicherung bei kommerziellen Provider-Diensten strikt ab. Krankheitsdaten dürften nicht zur Ware werden. "Jede zentralisierte Speicherung von Patientendaten kann über kurz oder lang Datenpannen größten Ausmaßes nach sich ziehen", warnte Hoppe unter Verweis auf die Datenpanne bei der Berliner Landesbank. Dabei berührten Patientendaten noch viel stärker das Persönlichkeitsrecht als Bankdaten. So sei der einmal ausgelöste digitale Umlauf vertraulicher Patientendaten im Gegensatz zu klassischen Papierakten nicht mehr rückgängig zu machen. Daher müsse es neben technischen Schutzmaßnahmen auch einen systematischen strafrechtlichen Schutz digital gespeicherter Patientendaten geben, forderte Hoppe.
(AP, N24)
26.12.2008 14:41 Uhr






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