Kanzlerin Merkel startet mit einem Vertrauensbonus ins Superwahljahr 2009. Die Deutschen würden ihr am ehesten die Führung des Landes anvertrauen. Knapp dahinter folgt Außenminister Steinmeier.
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Wenn einer Deutschland führen kann, dann sind es Kanzlerin Angela Merkel (CDU) und ihr SPD-Herausforderer Frank-Walter Steinmeier. Das belegt eine Umfrage unter den Deutschen für das Magazin "Stern". In dieser konnten die Befragten jeweils zwischen 0 und 100 Punkten vergeben.
Mit einem Durchschnittswert von 63 Punkten lag Merkel vorn, Steinmeier erhielt 60 Punkte. Mit Bundesfinanzminister Peer Steinbrück (57 Punkte) und Parteichef Franz Müntefering (53 Punkte) waren zwei weitere SPD-Politiker in der Spitzengruppe. Der bayerische Ministerpräsident und CSU-Chef Horst Seehofer landete mit 50 Punkten im Mittelfeld.
Verlierer sind Lafontaine und Koch
Eher weniger Vertrauen haben die Bürger in die Führungsqualitäten von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (45 Punkte), FDP-Chef Guido Westerwelle (44 Punkte), Grünen-Spitzenkandidatin Renate Künast (ebenfalls 44 Punkte), Wirtschaftsminister Michael Glos (39 Punkte) und Gesundheitsministerin Ulla Schmidt (38 Punkte).
Auf den beiden letzten Plätzen landeten Hessens Ministerpräsident Roland Koch (37 Punkte) und Linken-Chef Oskar Lafontaine, dem mit 30 Punkten das geringste Vertrauen entgegengebracht wurde.
Kanzlerin im eigenen Lager stark
Die Kanzlerin schaffte es als einzige, das eigene Lager stark für sich zu mobilisieren: Die Unions-Wähler gaben ihr 82 Punkte, Steinmeier erhielt von den SPD-Anhängern nur 68 Punkte. Das Forsa-Institut befragte in der Woche vor Weihnachten 1018 repräsentativ ausgesuchte Bundesbürger.
"Kanzlerin aller Deutschen"
"Ich möchte Bundeskanzlerin aller Deutschen sein, damit es unserem Land bessergeht, und das gerade in einer solchen Krise." Bundeskanzlerin Angela Merkel, CDU
"Eine bittere Niederlage"
"Da gibt es nichts drumherum zureden. Das ist eine bittere Niederlage." SPD-Kanzlerkandidat Frank-Walter Steinmeier
"Wollen jetzt mitregieren"
"Wir sind bereit, diese Verantwortung zu übernehmen. Wir wollen jetzt Deutschland mitregieren." FDP-Chef Guido Westerwelle
"Knallgrüne Opposition"
"Schwarz-Gelb hat eine starke Opposition verdient. Und die bekommen sie jetzt - knallgrün!" Grüne-Vorsitzende Claudia Roth
"Was wir erreicht haben ..."
"1989 konnte ich mir nicht vorstellen, was wir hier erreicht haben." Linke-Fraktionschef Gregor Gysi
"SPD wird kämpfen"
"Die Sozialdemokratie wird sich nach vorne kämpfen." SPD-Chef Franz Müntefering
"CSU-Ergebnis nicht zufriedenstellend"
"Das Abschneiden der CSU in Bayern ist nicht zufriedenstellend." Der bayerische Ministerpräsident Horst Seehofer, CSU
"Eine schwere Stunde"
"Das ist eine schwere Stunde für uns heute." SPD-Fraktionschef Peter Struck
"Soziales Profil schärfen"
"Die SPD wird ihr soziales Profil schärfen müssen." Der Regierende Bürgermeister Berlins Klaus Wowereit, SPD
Abgeordnete
Die Abgeordneten des Bundestages sind nach dem Grundgesetz Vertreter des ganzen Volkes. Sie sind nur ihrem Gewissen unterworfen. Dem 16. Deutschen Bundestag gehören derzeit 612 Abgeordnete an.
Briefwahl
Wer sich am Wahltag nicht in seinem Wahlbezirk aufhält, der hat die Möglichkeit der Briefwahl. Die Unterlagen müssen auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung beantragt werden. Die ausgefüllten Wahlunterlagen müssen am Wahltag bis zum Ablauf der Abstimmungszeit bei der zuständigen Gemeindebehörde vorliegen. Später eingehende Wahlbriefe werden nicht mehr berücksichtigt. Seit der Änderung des Wahlrechts im Januar 2008 muss er dafür keine Gründe mehr angeben.
Bundestag
Der Bundestag ist das einzige vom Volk direkt gewählte Verfassungsorgan (Volksvertretung). Der Bundestag wird aller vier Jahre gewählt. Die wesentlichen Aufgaben: Gesetzgebung, Wahl des Bundeskanzlers, Kontrolle der Bundesregierung und Bewilligung des Staatshaushalts.
Fünf-Prozent-Hürde
Eine Partei erhält erst Mandate für den Bundestag, wenn sie einen Anteil von mindestens fünf Prozent der Zweitstimmen erhält. Hat eine Partei weniger Stimmen, dann zieht sie nicht in das Parlament ein. Nur ihre direkt gewählten Kandidaten werden Abgeordnete.
Landeslisten
Von den mindestens 598 Bundestagsmandaten werden 299 über so genannte Landeslisten vergeben. Die Listen können nur von Parteien eingereicht werden. Sie bestimmen die Reihenfolge, in der die Kandidaten die Bundestagssitze besetzen, die ihrer Partei in einem Bundesland zustehen. Die Festlegung erfolgt in geheimer Abstimmung.
Stimmzettel
Bei der Wahl zum Bundestag hat jeder Wähler eine Erst- und eine Zweitstimme. Die Erststimme ist für den Direktkandidaten im jeweiligen Wahlkreis, die Zweitstimme für eine Partei. Gewählt wird durch Ankreuzen je eines Kreises auf einer Liste. Kreuzt ein Wahlberechtigter mehrere Direktkandidaten oder Parteien an oder schreibt Anmerkungen auf den Stimmzettel, ist dieser ungültig.
Wahlbenachrichtigung
Jeder Wahlberechtigte erhält per Post eine Wahlbenachrichtigung. Damit wird er über Wahlort, Wahlraum, Wahlzeit informiert und darüber, wie man eine Briefwahl beantragt. Wer keine Wahlbenachrichtigung erhält, sollte bei der zuständigen Gemeindebehörde im Wählerverzeichnis überprüfen lassen, ob er als Wahlberechtigter eingetragen ist.
Wahlbezirk
Jeder Wahlkreis wird noch einmal in Wahlbezirke unterteilt, um das Wählen einfacher zu gestalten. Dabei sollen grundsätzlich nicht mehr als 2500 Wahlberechtigte in einem Wahlbezirk sein. Grund: Kein Wahlbezirk darf so klein sein, daß erkennbar wird, wie einzelne Wahlberechtigte gewählt haben.
Wahlgrundsätze
Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden laut Grundgesetz in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. "Allgemein" bedeutet, dass grundsätzlich jeder Bürger wählen darf, der das 18. Lebensjahr vollendet hat. "Unmittelbar" heißt, dass die Wähler die Kandidaten ohne die Zwischenschaltung von Wahlmännern wählen. "Frei" bedeutet, dass auf die Wähler kein Druck ausgeübt werden darf. "Gleich" heißt, dass jeder Stimme gleiches Gewicht zukommt. "Geheim" bedeutet schließlich, dass niemand wissen darf, wer wie gewählt hat - es sei denn, die Wählenden geben dies selbst bekannt.
Zweitstimme
Die Zweitstimme entscheidet darüber, wie stark eine Partei im Parlament vertreten ist. Nach dem Verhältnis der gültigen Zweitstimmen wird der Anteil der Abgeordnetenmandate festgelegt, der auf eine Partei entfällt.