Karlsruhe gibt Kindsmörder Gäfgen Recht

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Der Mörder des Frankfurter Bankierssohns Jakob von Metzler, Magnus Gäfgen, hat vor Gericht Recht bekommen

Der verurteilte Kindsmörder Magnus Gäfgen hat für seine Schmerzensgeldklage gegen das Land Hessen Rückenwind vom Bundesverfassungsgericht bekommen. Der 32-Jährige erhält dafür nach einem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss aller Voraussicht nach Prozesskostenhilfe.

Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt, das ihm die Hilfe vergangenes Jahr versagt hatte, muss erneut darüber entscheiden (Az: 1 BvR 1807/07 - Beschluss vom 19. Februar 2008). Gäfgens Anwalt kündigte bereits an, die Klage so schnell wie möglich vorantreiben zu wollen.

Der zu lebenslanger Haft verurteilte Mörder des Bankierssohns Jakob von Metzler verlangt mehr als 10 000 Euro Schmerzensgeld, weil er bei seiner Vernehmung im Herbst 2002 von Polizeibeamten mit Gewalt bedroht worden war. Gäfgen hatte erst angesichts der vom Vize- Polizeipräsidenten Wolfgang Daschner angeordneten Drohung das Versteck der Leiche verraten.

Das Karlsruher Gericht verwies darauf, dass das OLG selbst die Folterdrohung als eine erhebliche, grob rechtsstaatswidrige Verletzung der Menschenwürde eingestuft hatte. Der einzigartige Fall sei in der Rechtswissenschaft hoch umstritten; es gebe dazu keine auch nur annähernd einschlägige höchstrichterliche Entscheidung. Wegen der Folterdrohung werfe der Prozess die «schwierige Rechtsfrage» auf, ob er wegen der Verletzung seiner Menschenwürde einen Amtshaftungsanspruch gegen das Land habe, entschied das Karlsruher Gericht. Das spreche dafür, die Rechtsfragen nicht im Verfahren über die Prozesskostenhilfe zu beantworten.

Zudem beanstandeten die Richter, dass das OLG spekulativ eine mögliche psychische Schädigung Gäfgens durch die Folterdrohung ausgeschlossen habe, ohne dessen Psychologen anzuhören. Auch für Gäfgens Vorwurf, die Polizei habe bei seiner Festnahme massiv Gewalt angewandt, hätte das OLG zunächst Beweis erheben müssen. Nach den Worten der 2. Kammer des Ersten Senats verletzt die Ablehnung der Hilfe das Grundrecht auf Rechtsschutzgleichheit. Jeder müsse - unabhängig von seinen finanziellen Verhältnissen - einen weitgehend gleichen Zugang zu den Gerichten haben. Eine Entscheidung über die Schmerzensgeldklage sei damit aber nicht getroffen, betonte das Gericht.

Gäfgens Anwalt Michael Heuchemer will nun eine angebliche «Verwicklung der Regierung» in den Fall klären lassen. «Das Gericht muss jetzt ermitteln, wie weit die Einbindung der Landesregierung geht. Die Frage ist, wer Daschner angestiftet hat», sagte Heuchemer. Der damalige Frankfurter Vize-Polizeipräsident sei heute kein Beschuldigter mehr und könne sich deshalb nicht auf ein Schweigerecht berufen. «Insbesondere wird Herr Daschner deshalb den oder die Täter zu nennen haben, die ihm damals Rückendeckung von ranghoher Stelle im hessischen Innenministerium aus gegeben haben», sagte Heuchemer. Auch wenn es in dem Zivilprozess um das Schmerzensgeld gehe, müssten alle Hintergründe aufgedeckt werden. Das hessische Innenministerium lehnte jede Stellungnahme ab.

Der Rechtsexperte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Jürgen Gehb, sprach von einer «kaum zu überbietender Niedertracht» Gäfgens. Aber die Stärke des Rechtsstaates zeige sich gerade in seiner Fähigkeit, einen Kläger ohne Ansehung des Charakters zu behandeln. «Der Beschluss ist juristisch in beeindruckender Weise begründet - gegen ihn gibt es akademisch und intellektuell nichts zu erinnern. Verstanden werden kann diese Entscheidung hingegen vom rechtsunkundigen Normalbürger nur schwer.»

(DPA)

05.03.2008 18:41 Uhr

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