"Ehrenmord"-Prozess

Verteidigung will Revision einlegen

Lebenslange Haft für den "Ehrenmord" an Morsal: Dieses Urteil empfinden die Verteidiger von Ahmad O. als zu hoch. Grund: Ein Gutachten besagt, dass er vermindert schuldfähig ist.

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Heimtückischer Mord: Ahmad O. wurde zu lebenslanger Haft verurteilt.
Video: "Ehrenmord"-Prozess - Staatsanwaltschaft fordert lebenslänglich
Video: Ehrenmord-Prozess - Bruder der toten Morsal O. vor Gericht

Die Verteidigung will gegen das Urteil im Prozess um den sogenannten Ehrenmord an der 16 Jahre alten Deutsch-Afghanin Morsal vorgehen. "Natürlich legen wir Revision ein", sagte Rechtsanwalt Thomas Bliwier. Es könne nicht sein, dass das Gericht einer psychiatrischen Gutachterin zunächst "hohe Sachkompetenz" attestiere - "und dann ein vollständig anderes Urteil fällt".

Die Sachverständige hielt den 24-jährigen Angeklagten Ahmad O. - Morsals Bruder - für vermindert schuldfähig. Die Verteidigung plädierte daher auf eine Verurteilung wegen Totschlags. Das Hamburger Landgericht ging jedoch von einer vollen Schuldfähigkeit aus und verurteilte ihn wegen Mordes zu lebenslanger Haft.

Damit folgte das Gericht dem Antrag des Staatsanwalts. Die Familie des Angeklagten reagierte mit einem lauten Aufschrei auf das Urteil und hämmerte gegen das Sicherheitsglas des Verhandlungssaals.

"Auf der einen Seite liebte er sie, auf der anderen Seite war er wütend auf sie wegen ihres Lebensstils", beschrieb der Vorsitzende Richter Wolfgang Backen in der Urteilsbegründung das Verhältnis des Angeklagten zu Morsal. "Während die Geschwister sich an die strengen afghanischen Regeln hielten, hatte sie (Morsal) ihren eigenen Kopf."

Das Verbrechen an der Schülerin hatte bundesweit für großes Entsetzen gesorgt. Der 24-Jährige war am Tag nach dem tödlichen Messerangriff festgenommen worden und hatte die Tat in Vernehmungen bei der Polizei gestanden. Auch vor Gericht räumte er den Angriff indirekt ein, bestritt aber jede Tötungsabsicht. Mit dem Urteil folgte das Gericht dem Antrag des Staatsanwalts. Die Verteidiger hatten auf Totschlag und verminderte Schuldfähigkeit plädiert.

(dpa, N24)

13.02.2009 11:47 Uhr

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