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Schaden für den Brenner

Papierbriketts im Kaminofen tabu

Kaminöfen erfreuen sich immer größerer Beliebtheit. Allerdings weist das Bundesumweltamt darauf hin, dass nicht alle Brennstoffe benutzt werden dürfen. Papierbriketts sind zum Beispiel verboten.

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Als Brennstoffe erlaubt sind naturbelassenes Scheitholz, Holzbriketts und -pellets, sowie Braun- und Steinkohle.

Kaminöfen sind wegen der monatelang sehr hohen Öl- und Gaspreise beliebt geworden. Allerdings darf man in den Öfen nicht jeden Brennstoff nutzen. So ist es etwa verboten, Papierbriketts zu verfeuern. Darauf weist das Bundesumweltamt hin. Die Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen legt genau fest, welche Brennstoffe für Kamin- und Kachelöfen zugelassen sind. Als Brennstoffe erlaubt sind demnach nur naturbelassenes Scheitholz, Holzbriketts und -pellets, sowie Braun- und Steinkohle.

Ratgeber "Heizen mit Holz"

Tipps für Besitzer von Kaminöfen gibt der Ratgeber "Heizen mit Holz" des Umweltbundesamtes. Das Amt warnt davor, sich eine Presse für Papierbriketts zuzulegen. Wer damit tatsächlich Papier zu Brennmaterial verarbeitet und dieses dann verfeuert, riskiere ein Bußgeld. Kamin und Kachelöfen seien zudem technisch nicht für die Verbrennung von Papierbriketts ausgelegt. Sie verrußen durch das Papier stark und verursachen hohe Emissionen. Bei falschen Brennstoffen oder unvollständiger Verbrennung stoßen sie große Mengen an Feinstaub aus. Der Ratgeber "Heizen mit Holz" des Umweltbundesamtes kann kostenlos per Telefon 01888/305-3355 oder per Fax 01888/305-3356 beim Bundesumweltamt bestellt werden. Man kann ihn auch über das Internet anfordern.

(AP, N24)

27.02.2009 18:04 Uhr

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