Prozess in Hamburg
Ist Bushido nur ein Plagiat-Rapper?
Ist Bushido ein Plagiat-Rapper? Eine französische Band verklagt den "Bad Boy", weil er Songs geklaut haben soll. Eigentlich wurde ein Urteil gegen Bushido erwartet, doch es kam anders.
Keine Entscheidung im Plagiats-Prozess gegen Rapper Bushido: Man müsse zunächst weitere Stellungnahmen der Parteien einholen und werde danach über eine weitere Beweiserhebung entscheiden, beschloss das Hamburger Landgericht. "Wir sind sozusagen im Bereich der Vorklärungen", sagte der Vorsitzende Richter der zuständigen Zivilkammer.
Die französische Gothic-Band Dark Sanctuary und deren Plattenfirma werfen Bushido vor, unerlaubt Lied-Teile verwendet zu haben. Auch seinem Label ersguterjunge und seiner früheren Plattenfirma Universal Music Deutschland werfen die Kläger die Verletzung von Verwertungs- und Künstlerrechten vor.
Eine gütliche Einigung in dem Zivilprozess war Mitte Januar gescheitert. Beide Seiten konnten sich nicht auf einen Vergleich einigen. Damals ließ das Gericht Sympathien für die Position der Kläger erkennen. "Im Ergebnis spricht bei vorläufiger Bewertung wohl einiges für eine Rechtsverletzung durch die Beklagten", sagte der Vorsitzende Richter. Allerdings sei es nur schwer nachzuweisen, welches Bandmitglied an welcher der strittigen Aufnahme tatsächlich beteiligt war und in seinen Persönlichrechten verletzt sein könnte.
(dpa, N24)
13.03.2009 16:34 Uhr





