Bis zu 6000 Euro absetzen

Steuerbonus für Handwerkerdienste

Bereits seit 2003 können Steuerzahler Handwerksarbeiten steuerlich geltend machen. Im Steuerjahr 2009 können für Renovierungsarbeiten sogar bis zu 6000 Euro von der Steuerschuld abgezogen werden.

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Zu den steuerlich geförderten Tätigkeiten zählen zum Beispiel Reparaturen und Austausch von Fenstern oder Türen, das Streichen oder Lackieren von Fenstern oder Türen innen und außen.

Schon seit 2003 können private Steuerzahler Aufwendungen für Dienstleistungen und Handwerkerarbeiten steuerlich absetzen. Zum Jahreswechsel wurde dieser Steuerbonus verdoppelt: Somit können im Steuerjahr 2009 sogar 20 Prozent der Aufwendungen von maximal 6000 Euro von der Steuerschuld abgezogen werden, erläutert der Bund der Steuerzahler.

1200 Euro für Reparaturen

Bis zu 1200 Euro können dieses Jahr also für Renovierungs-, Modernisierungs- und Erhaltungsmaßnahmen geltend gemacht werden. Zu den steuerlich geförderten Tätigkeiten zählen zum Beispiel Reparaturen und Austausch von Fenstern oder Türen, das Streichen oder Lackieren von Fenstern oder Türen innen und außen, von Wandschränken, Heizkörpern und -rohren sowie Reparaturen oder Austausch von Bodenbelägen, zählt Referentin Anita Käding auf.

Auch Ausgaben für die Modernisierung oder den Austausch einer Einbauküche sowie für die Modernisierung des Badezimmers könnten gegengerechnet werden. Sogar die Reparatur und Wartung von Gegenständen im Haushalt fallen unter die Regelung: Wer also die Waschmaschine, den Geschirrspüler, den Herd, Fernseher oder Computer vom Fachmann begutachten lassen muss, sollte die Belege aufheben. Wichtig sei aber in jedem Fall, dass die Leistungen im Haushalt des jeweiligen Steuerzahlers ausgeführt werden.

(dpa, N24)

26.03.2009 12:06 Uhr

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