Sie befinden sich in: Tipps & Service

 

Kein Scherz!

Das ändert sich zum 1. April

Zum 1. April kommen einige Neuerungen. Paracetamol etwa ist dann verschreibungspflichtig. Mit den von Energy-Drinks verliehenen Flügeln können Sie fliegen - zur nächsten Pfandannahmestelle.

Sie benötigen einen Flashplayer, mindestens in Version 8 sowie aktiviertes JavaScript.

Alternativ können Sie sich die Medien-Inhalte (Bilder und Videos) über folgende Links direkt ansehen:

So leicht kommen Verbraucher künftig nicht mehr an Schmerzpillen, die Paracetamol enthalten (Symbolbild).

Am 1. April treten einige Gesetze in Kraft, die Änderungen für Bürger und Verbraucher mit sich bringen. -

Medikamente

Schmerz- und Fiebermittel mit Paracetamol werden verschreibungspflichtig, wenn in einer Packung mehr als 10 Gramm des Wirkstoffs enthalten sind. Grund sind häufige Fälle lebensbedrohlicher Vergiftungen nach Überdosierungen. Zäpfchen sind nicht betroffen. Zudem werden Arzneimittel mit Johanniskraut verschreibungspflichtig, wenn sie zur Behandlung mittelschwerer Depressionen zugelassen sind. Damit soll schweren Gesundheitsschäden im Falle einer Überdosierung vorgebeugt werden.

Pfand auf Energy-Drinks

Ab sofort wird auch für zuckerfreie Soft- und Energygetränke in Einwegflaschen Pfand fällig. Pfandfrei bleiben nur noch diätetische Getränke, die ausschließlich für Kleinkinder und Säuglinge gedacht sind.

Beamtenrecht

Ein neues Gesetz erleichtert für Kommunal- und Landesbeamte den Wechsel des Dienstherrn beispielsweise wenn eine Lehrerin in einem anderen Bundesland arbeiten will. Solche Dienstherrenwechsel können nur funktionieren, wenn es einheitliche beamtenrechtliche Grundstrukturen in Ländern und Kommunen gibt. Dafür sorgt das neue Beamtenstatusgesetz. Den Ländern bleiben dabei Gestaltungsspielräume.

Flugzeugpfandbriefe

Per Gesetz wird ab April ein neues Finanzprodukt zugelassen, der Flugzeugpfandbrief. Bisher gibt es nur Hypothekenpfandbriefe, öffentliche Pfandbriefe und Schiffspfandbriefe. Pfandbriefe sind von einer Pfandbriefbank begebene Anleihen und gehen zurück auf Anleihemodelle des 18. Jahrhunderts. Pfandbriefe sind heutzutage zusätzlich durch Schiffs-, Staats- oder Hypothekenkredite mindestens in gleicher Höhe abgesichert. Im Falle der Insolvenz einer Bank steht somit eine hohe Deckungsmasse zur Verfügung. Der deutsche Pfandbrief gilt als eine der sichersten Geldanlagen überhaupt. Er ist eine festverzinsliche Anleihe einer Bank, die zusätzlich durch Grundstücke oder staatliche Garantien abgesichert ist. Für Pfandbriefe haben die Anleger den Banken laut Branchenverband VDP derzeit rund 850 Milliarden Euro zur Verfügung gestellt.

(AP, N24)

31.03.2009 15:32 Uhr

SchließenSchließen Artikel versenden

Name des Absenders*:

E-Mail-Adresse des Empfängers*:


Ihre Mitteilung an den Empfänger:

Es gelten unsere Allgemeinen Nutzungsbedingungen

Sie befinden sich in: Tipps & Service