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Minidiebstahl-Verhandlung

Kündigung von Verkäuferin unwirksam

Ein neuer Minidiebstahl-Fall - und hier bekam eine Discounter-Angestellte recht. Das Gericht sah in einem vermeintlichen Diebstahl von Damenbinden keine Schädigung des Arbeitgebers.

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Angeblicher Diebstahl: Das Arbeitsgericht Wuppertal entscheidet zu Gunsten einer Discounter-Angestellten. Der Wert der Ware spielt dabei keine Rolle.
Video: Brötchenbelag-"Klau" - Kündigung des Bäckers unwirksam
Zwei Bäcker testen in der Filiale einer Bäckereikette einen neuartigen Brotaufstrich. Der Arbeitgeber setzt die beiden vor die Tür. Zu Unrecht, wie ein Gericht nun beschied. Ein Bagatellfall, der die Deutschen aufregt.
Der Fall schwirrte durch die Medien. Alles nur wegen eines Brötchenbelags? Doch vieles, was Arbeitnehmer kleinlich finden, ist nicht rechtens. Erst vor wenigen Wochen …
… wurde eine Supermarkt-Kassiererin wegen Pfandbons im Wert von 1,30 Euro fristlos entlassen.
Das Landesarbeitsgericht Berlin gab dem Arbeitgeber Recht. Er sah das Vertrauensverhältnis gestört.
Schätzungen des Handels-Forschungsinstituts EHI entstehen im deutschen Einzelhandel jährlich Schäden von bis zu einer Milliarde Euro.
Erstaunliche Statistik: Jeder fünfte Deutsche hat schon einmal beim Arbeitgeber etwas unerlaubt eingesteckt.
Für die meisten Arbeitnehmer scheint das illegale "Mitgehenlassen" von Büromaterial nur ein Kinkerlitzchen zu sein. Für Herrn Koch natürlich nicht. Den Kuli hat er bestimmt aus eigener Tasche bezahlt.
Ob der Arbeitgeber nun schon wegen eines Kugelschreibers eine Kündigung anstrebt, bleibt ihm überlassen. Allerdings:…
… schon der entwendete Büro-Kuli kann Sie den Job kosten.
Klopapier, Kaffeepulver, Büroklammern, Firmenkulis – für so manchen Arbeitskollegen ist die Firma ein Selbstbedienungsladen. Aber auch teure Objekte …
… wie Taschenrechner, Locher oder Tinte wandern schon nach so manchem Meeting in die eigene Aktentasche vieler Deutschen. Erst gucken und dann schnell einstecken. Der ehemalige Bundeswirtschaftsminister Glos tut dies jedoch nur zu Demonstrationszwecken.
In Thüringen wurde ein Busfahrer gekündigt, weil er sich vor Abfahrt aus der Unternehmenstoilette eine Klorolle eingesteckt hat. Der arme Mann …
… hatte Durchfall und wollte zur Sicherheit was zum Wischen zur Hand haben.
Ein weiterer Grund für eine fristlose Kündigung: Unerlaubtes Kopieren von Daten. Dienstliche Informationen gehören grundsätzlich nicht auf private Disketten oder Laufwerke.
Der Arbeitgeber verliert in diesem Fall jegliche Kontrolle über die Verwendung der Daten und hat daher das Recht auf eine fristlose Kündigung.
Kurze private Telefonate mit dem Firmenhandy rechtfertigen allerdings nicht ohne weiteres die sofortige Kündigung eines Mitarbeiters.
Sie können erst nach wiederholter Abmahnung zum fristlosen Rausschmiss führen.
Kündigungen wegen eingestecktem Obst? Das gab's tatsächlich schon.
Einer langjährigen, 53 Jahre alten Mitarbeiterin einer Einzelhandelskette wurde gekündigt, nachdem sie eine Weintraube aus der Dekoration genascht hatte.
Eine Obstverkäuferin steckte sich eine Kiwi ein. Die Frucht sei nicht mehr frisch gewesen und wäre noch am selben Tag im Müll gelandet. Das half ihr allerdings auch nicht weiter: Ihr wurde gekündigt.
Briefmarkenwert für insgesamt 4,95 Euro fallen nicht auf? Im Fall einer Versicherung schon. Ein Mitarbeiter hatte neun private Briefe von der Poststelle der Firma frankieren lassen. Das Urteil:…
…Kündigung. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Mitarbeiter sich das Porto diebstahlsähnlich erschleichen wollte.
Schon mal im Büro das private Handy aufgeladen? Dabei ist Vorsicht geboten.
Wer nämlich den Strom aus der Steckdose des Büros für private Zwecke verwendet, kann Probleme bekommen. Das Abzwacken fremder elektrischer Energie kann als Diebstahl angesehen werden.
Da waren die Augen wohl größer als der Verstand: 1984 wurde einer Verkäuferin gekündigt, weil …
… sie sich an einem Stück Bienenstich vergangen hatte.
Wenn der Nachhauseweg mal wieder etwas länger dauert, kann es schon mal vorkommen, dass einen der Hunger zu kriminellen Machenschaften treibt. So auch 1998 …
… einen Lagerarbeiter aus einer Großbäckerei. Am Ende seiner Spätschicht steckte er sich einfach noch ein Fladenbrot in die Tasche. Das Skurrile daran:…
… Das Brot lag schon in der Restetonne und wäre normalerweise für die Weiterverarbeitung als Tierfutter verwendet worden. Der Mann verlor seinen Job.
Brot-Diebstähle scheinen beliebte Mittel zu sein, um dem Chef mal gehörig eins auszuwischen. Denn auch ein 50 Jahre alter Teigmacher einer Großbäckerei konnte in einem anderen Fall seine langen Finger nicht unter Kontrolle halten und …
… steckte sich kurzerhand ein 500-Gramm-Brot im Wert von 1,30 Euro ein. Zwar war der Verzehr innerhalb des Werkes erlaubt, …
… da er den Laib aber mitnahm, handelte es sich um Diebstahl. Die Folge: Rauswurf.
Kriminelle Hintergedanken: Nicht nur, dass ein Mann aus einem Betrieb Aluminiumreste mit nach Hause nahm, er …
… verkaufte sie auch noch eigenhändig an ein Recyclingunternehmen. Übrigens: Den Richtern war es in diesem Fall egal, dass es sich um Abfall gehandelt hatte. Dem Mann wurde gekündigt.
Solch außergewöhnliche Kündigungsurteile spielen sich allerdings nicht nur in Deutschland ab: In Italien beispielsweise …
… hatte eine Frau bei der Arbeit fröhlich ein paar Noten gesungen. Das ganze hörte der Chef nicht gern und ruckzuck hatte die Frau viel Zeit zum singen, denn …
… zur Arbeit musste sie seitdem nicht mehr erscheinen. 17 Jahre lang war sie in dem norditalienischen Betrieb tätig gewesen.

Die fristlose Kündigung einer 48-jährigen Discounter-Angestellten wegen 0,59 Euro ist unwirksam. Das Arbeitsgericht Wuppertal gab der Klage der Frau gegen ihre Entlassung statt. Man sei nicht überzeugt, dass die Frau eine Schädigungsabsicht hatte, sagte Richterin Doris Budde-Haldenwang. Die Höhe des Betrages sei für die Entscheidung hingegen ohne Bedeutung gewesen: "Der Wert spielt keine Rolle."

Die 48-jährige Frau hatte an einem Samstag nach Kassenschluss noch eine Packung Damenbinden benötigt und das Geld dafür nach Absprache mit einer Kollegin im Aufenthaltsraum der Filiale auf den Tisch gelegt. Am Montag lag es noch dort, als sie mit der Bezirksleiterin in den Raum kam. Die Angestellte berichtete, ihre Vorgesetzte habe gefragt, wem das Geld gehöre, und gesagt, sie wolle nicht, dass Geld dort liege. Daraufhin habe sie es wieder eingesteckt.

Sie habe gewusst, dass es ihr gehöre, weil nur ihre Sachen dort gelegen hätten, sagte die Klägerin. Doch sie habe sich in dem Moment nicht erinnert, wofür sie es dorthin gelegt hatte. "Mir ging es nicht gut. Und ich hatte noch so viele Dinge zu erledigen." Unter Tränen beschrieb sie den Stress am Tag des Vorfalls und beteuerte: "Ich habe nur daran gedacht, was ich jetzt noch alles machen muss." Sie habe nichts stehlen wollen. Eine gütliche Einigung auf eine fristgerechte Kündigung lehnte die Klägerin ab: "Ich arbeite gerne dort und möchte meinen Job behalten."

Angestellte will im Discounter weiter arbeiten

Die Arbeitgeberseite betonte, die Frau hätte an diesem Tag nicht arbeiten müssen. Jeder könne sich krankmelden, wenn es ihm schlechtgehe, sagte Rechtsanwalt Till Wegmann. Überdies sieht der Discounter schon das Mitnehmen der Waren als Verstoß, wenn das Geld nicht korrekt abkassiert wird. Der Anwalt fügte hinzu, wenn man einen Vorfall wie den vorliegenden nur mit einer Abmahnung ahnde, schnitze man "die Handlungsanleitung zum Nachmachen". Jeder könne dann etwas mitnehmen, nicht sofort bezahlen, das Geld hinlegen und es später wieder einstecken.

Das Gericht folgte dieser Argumentation letztlich nicht. Zwar sei grundsätzlich auch wegen eines so geringen Betrages eine Kündigung möglich. Man nehme aber im vorliegenden Fall zugunsten der Frau an, dass sie ihren Arbeitgeber nicht schädigen wollte. "Ich sage es offen: Das ist keine 100:0-Entscheidung", betonte die Richterin.

Die 48-Jährige kündigte nach dem Urteil an, schon am nächsten Tag wieder zur Arbeit gehen zu wollen. Sie müsse dies aber noch mit ihrem Anwalt besprechen. "Ich bin sehr erleichtert", sagte sie.

(AP, N24)

31.03.2009 15:56 Uhr

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