Kampf gegen Kinderpornos

So soll es funktionieren

Durch Internetsperren soll der Zugriff auf Kinderpornografie im Netz künftig massiv erschwert werden. Wie funktioniert das? Antworten auf einige der wichtigsten Fragen.

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Alternativ können Sie sich die Medien-Inhalte (Bilder und Videos) über folgende Links direkt ansehen:

Kriminalbeamte beim Sichten kinderpornografischer Inhalte im Netz - die Hinweise auf zu sperrende Seiten sollen künftig vom BKA kommen (Archivbild).
Video: BKA will Verträge - Sperrung von Kinderporno-Seiten

Wie läuft eine Sperrung ab?

Das Bundeskriminalamt (BKA) erstellt eine tagesaktuelle, geheime Liste von Internetseiten, auf denen nach Ansicht des BKA Kindesmissbrauch gezeigt wird, und übermittelt sie an Internet-Provider. Diese sollen auf dieser Grundlage den Zugang zu den Webseiten blockieren. Will ein Nutzer eine solche Webseite aufrufen, soll statt der Internetseite ein "Stopp"-Hinweis erhalten. Von welchem Server dieser Hinweis kommen soll erscheint derzeit unklar.

In welchen Ländern gibt es schon Sperren?

Viele Länder arbeiten seit Jahren mit Kinderporno-Sperren. Dazu gehören Norwegen, Dänemark, Schweden, Finnland, die Niederlande, Italien, Großbritannien, die Schweiz, Neuseeland, Südkorea, Kanada, die USA und Taiwan. Die meisten verwenden die sogenannte DNS-Sperre, Großbritannien blockiert die Seiten auf Basis einer Hybrid-Technik.

Wie viele Zugriffe können verhindert werden?

In Norwegen werden laut Familienministerium jeden Tag etwa 18.000 und in Schweden rund 50.000 Zugriffe auf kinderpornografische Seiten verhindert.

Welche Technik soll in Deutschland angewendet werden?

In Deutschland ist eine Sperrung über das Domain Name System (DNS) geplant. Ein Nutzer ruft normalerweise eine Seite mit dem Domainnamen oder der URL (Uniform Resource Locator) auf, wie etwa www.beispieladresse.de. Als Wort sind die URLs leicht zu merken. Ein DNS-Server übersetzt den Domainnamen in eine IP-Adresse, die nur aus Zahlen besteht. Wenn eine DNS-Sperre geschaltet ist, meldet der DNS-Server keine IP-Adresse mehr, sondern einen Fehler - es wird keine Verbindung zur Webseite hergestellt.

Lassen sich die Sperren umgehen?

Durch kleine, regelmäßige Änderungen der Internet-Adresse kann ein Anbieter den Filter austricksen. Wenn der Betreiber einer Website für die Übersetzung des Domainnamens in die IP-Adresse nicht den DNS-Server seines Providers verwendet, sondern einen kostenlosen Dienst wie OpenDNS, kann er die Sperre ebenfalls überwinden. OpenDNS lehnt Blockaden einzelner Sites prinzipiell ab. Die Nutzer können die Sperren ebenfalls umgehen, indem sie direkt die IP-Adresse in ihren Browser eingeben oder im Betriebssystem einen ausländischen DNS-Server eintragen.

Welche Techniken gibt es sonst noch?

Als Alternative zur DNS-Sperre kann der Zugriff auf die IP-Adresse des Kinderporno-Servers blockiert werden. Dafür werden die "Router" dazu gebracht, Daten mit dieser Zieladresse nicht weiterzuleiten. Ein Router verbindet mehrere Rechnernetze, analysiert die ankommenden Daten nach ihrer Zieladresse, blockiert sie oder leitet sie weiter. Die Sperre ist schwieriger zu umgehen als eine DNS-Sperre. Da jedoch unter einer IP-Adresse oft sehr viele Websites erreichbar sind, würden gleichzeitig viele legale Seiten gesperrt.

Die British Telecom setzt seit einigen Jahren ein Hybridsystem namens CleanFeed ein, das verschiedene IP- und URL-Filter kombiniert. Die IP-Adressen werden über spezielle Server umgeleitet, die spezifische URLs mit kinderpornografischem Material herausfiltern. Auch wenn dieses System schwieriger zu umgehen ist und spezifischere Blockaden als die DNS-Sperre erlaubt, lässt es sich durch virtuelle Tunnel oder Anonymisierungsdienste austricksen.

Erwischt man mit solchen Sperren Kinderpornografie überall im Netz?

Oft werden kinderpornografische Dateien über private Netzwerke und Foren mit wechselnden IP-Adressen ausgetauscht, bei denen ein Filter nichts ausrichten kann. Viele Nutzer solcher Inhalte nehmen über das Internet außerdem nur Kontakt zu den Anbietern auf und lassen sich das Material danach per Briefpost zuschicken.

(dpa, N24)

17.04.2009 11:10 Uhr

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