Studieren mit Staatshilfe

Bildungskredit wird flexibler

Auszahlung in Monatsraten, Aufnahme schon nach dem ersten Studienjahr und Finanzierung von Auslandspraktika: Die Attraktivität des Bildungskredits ist deutlich gestiegen.

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Die Regelungen für ein Bildungsdarlehen sind flexibler geworden - die Attraktivität steigt damit auch.

Fortgeschrittene Schüler und Studierende profitieren von flexibleren Regeln beim staatlichen Bildungskredit. So kann die zuständige Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) das Darlehen seit April 2009 in Monatsraten von wahlweise 100, 200 oder 300 Euro auszahlen. Zudem ist der einmal auszahlbare Höchstbetrag auf 3600 Euro gestiegen. Die Kreditsumme je Ausbildungsabschnitt ist jedoch mit 7200 Euro unverändert geblieben.

Die neuen Förderbestimmungen ermöglichen Bachelor-Studenten zudem eine Kreditaufnahme bereits nach Abschluss des ersten Studienjahres. Außerdem gibt es den Bildungskredit jetzt auch zur Finanzierung von studienbezogenen Auslandspraktika sowie für Zusatz-, Ergänzungs- und Aufbaustudiengänge.

Den Bildungskredit gibt es für volljährige deutsche und in der Regel auch ausländische Schüler und Studenten, die noch nicht 36 Jahre alt sind. Voraussetzung ist, dass sie eine nach dem BAföG (Bundesausbildungsförderungsgesetz) förderfähige Ausbildung absolvieren.

Anträge für den Bildungskredit müssen beim Bundesverwaltungsamt (bildungskredit.de) gestellt werden. Die Behörde prüft die Anträge, wobei weder das eigene Einkommen noch das von Eltern und anderen Verwandten bei der Kreditvergabe eine Rolle spielt. Die Abwicklung und Auszahlung des Kreditvertrages übernimmt die KfW-Bankengruppe.

(ddp, N24)

07.05.2009 14:22 Uhr

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