Hintergrund
Aufgaben des Europaparlaments
Die Europawahl am 7. Juni ist für das EU-Parlament zugleich ein wichtiges Jubiläum: Genau 30 Jahre zuvor, am 7. Juni 1979, wurden die Abgeordneten zum ersten Mal direkt von den Bürgern gewählt.
Vor 30 Jahren wurden die Europa-Abgeordneten zum ersten Mal direkt von den Bürgern gewählt. Bis dahin waren die Parlamentarier von den Regierungen der einzelnen EU-Staaten entsandt worden.
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Seither hat das Europaparlament gewaltig an Einfluss gewonnen. Es entscheidet gleichberechtigt mit dem Ministerrat, dem Entscheidungsgremium der EU-Regierungen, über Umwelt- und Verbraucherfragen, die Flüchtlingspolitik und die Antworten auf die Finanzmarktkrise. Überdies bestimmen die Abgeordneten mit darüber, wofür das Geld aus dem rund 120 Milliarden Euro schweren EU-Haushalt eingesetzt wird.
In anderen Politikbereichen müssen die Regierungen das Parlament lediglich zu Rate ziehen. Das gilt etwa für die Außenpolitik, für den Einsatz von EU-Friedenstruppen, für die grenzüberschreitende Zusammenarbeit von Polizei und Justiz, für die Landwirtschafts- und Steuerpolitik.
Die wichtigsten Plenarsitzungen des Parlaments finden in Straßburg statt. Weitaus mehr Zeit verbringen die Abgeordneten aber in ihren Wahlkreisen und in Brüssel, wo die Parlamentsausschüsse tagen und auch das Plenum gelegentlich zusammentritt. Der zweite Parlamentssitz in Brüssel wurde errichtet, weil dort der Ministerrat und die EU-Kommission ansässig sind. Die Pendelei zwischen Brüssel und Straßburg, das ohne Zustimmung der französischen Regierung nicht aufgegeben werden kann, kostet den Steuerzahler jährlich 200 Millionen Euro.
Mit der Wahl am 7. Juni wird das Europaparlament von derzeit 785 Abgeordneten auf 736 verkleinert. Deutschland als größter EU-Staat wird aber unverändert 99 Abgeordnete entsenden.
(AP, N24)
15.05.2009 13:34 Uhr









