Ehefrau erdrückt
128-Kilo-Mann zu Geldstrafe verurteilt
Es soll nur eine Rangelei gewesen sein, ein Streit zwischen Eheleuten um einen Schlager. Doch dann stürzte der 128-Kilo-Mann auf seine Frau - sie starb. Jetzt gab es das Urteil im zweiten Prozess.
Eigentlich hatten sich die Eheleuten nur über eine italienische Schnulze gezofft. Doch als die Frau ihrem Mann einen Schlag in den Nacken versetzt hatte, will der 128 Kilo schwere Mann nach eigener Darstellung mit seinem ganzen Gewicht auf seine Partnerin gestürzt sein. Wenige Wochen später war die Frau, die 18 Rippenbrüche hatte, tot. In einer Revisionsverhandlung verurteilte das Landgericht Hildesheim den 52-jährigen Busfahrer zu 2580 Euro Geldstrafe zur Bewährung.
Die Richter konnten einen Unfall nicht ausschließen und sprachen den übergewichtigen Mann nur der fahrlässigen Körperverletzung schuldig. Vor gut einem Jahr noch war er zu fünf Jahren Haft wegen Körperverletzung mit Todesfolge verurteilt worden. Nach damaliger Auffassung des Gerichts hatte er sich auf seine nur halb so schwere Partnerin gesetzt und ihr so die Rippenbrüche zugefügt.
Er hat sich nur gewehrt
Bei der Neuauflage des Prozesses bestritt der 52-Jährige, dass er seine Frau im April 2006 zu Tode gequetscht habe. Er schilderte die mehr als 30 Jahre dauernde Beziehung als "Zweckehe", in der es immer wieder Streit ums Geld gab. Körperliche Auseinandersetzungen seien stets von seiner Frau ausgegangen, er habe sich nur gewehrt.
Am Abend der Tat hatten die Eheleute gemeinsam Alkohol getrunken. Dann eskalierte der Streit um einen von seiner Frau gewünschten Musiktitel. Er habe das Stück nicht schnell genug auf seinem Computer gefunden. Darauf habe sie ihn geschlagen, sagte der Angeklagte. Der zum Tatzeitpunkt 19-jährige Sohn hatte jedoch die Polizei alarmiert und angegeben, dass der Vater die Mutter schlägt.
Frau starb an Rippenbrüchen
Nach einem dreitägigen Krankenhausaufenthalt war die Frau nicht mehr zum Arzt gegangen, obwohl es ihr zunehmend schlechter ging. Ihr Mann unternahm offenbar nichts. Die Ermittlungen gegen den Busfahrer waren erst dadurch ins Rollen gekommen, dass er am Todestag der 46-Jährigen einem Kriminalbeamten gestand, ihre Rippenbrüche seien Folgen einer "Schlägerei" vor vier Wochen.
Der Bundesgerichtshof hatte das erste Urteil aufgehoben, weil der Zusammenhang zwischen der Tat und dem Tod der Frau nicht ausreichend begründet war.
(dpa, N24)
18.05.2009 15:58 Uhr








