Zwei Mal überlegen

Selbst gekündigt - Bonus futsch

Wer von sich aus seinen Job kündigt, kann nicht auf die Auszahlung des Jahresbonus' hoffen. Ein Gericht wies die Klage eines Bank-Managers ab, der in einem solchen Fall 77.000 Euro haben wollte.

Sie benötigen einen Flashplayer, mindestens in Version 8 sowie aktiviertes JavaScript.

Alternativ können Sie sich die Medien-Inhalte (Bilder und Videos) über folgende Links direkt ansehen:

Wenn Arbeitnehmer selbst kündigen, muss der Chef den Jahresbonus nicht auszahlen - dabei kann bares Geld verloren gehen.

Arbeitnehmer können nach eigener Kündigung grundsätzlich auch rückwirkend Ansprüche auf Bonuszahlungen verlieren. Das hat das Arbeitsgericht Frankfurt in einem Urteil festgestellt. Die Klage eines Bankmanagers auf Zahlung von rund 77.000 Euro Bonusleistungen wies das Gericht ab (Aktenzeichen: 7 Ca 4442/08).

Der Manager hatte das Arbeitsverhältnis von sich aus zum 31. Mai 2008 gekündigt. Mit seiner Klage verlangte er bis zu diesem Zeitpunkt die anteilige Zahlung des Jahresbonus für 2008. Die Bank berief sich vor Gericht allerdings mit Erfolg auf eine Regelung, wonach bei einer Eigenkündigung der Anspruch auf Bonuszahlung insgesamt entfalle. Das gelte schon dann, wenn das Fälligkeitsdatum innerhalb der Kündigungsfrist liege.

(DPA, N24)

31.05.2009 15:56 Uhr

SchließenSchließen Artikel versenden

Name des Absenders*:

E-Mail-Adresse des Empfängers*:


Ihre Mitteilung an den Empfänger:

Es gelten unsere Allgemeinen Nutzungsbedingungen

Sie befinden sich in: Tipps & Service » Job & Karriere