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Wer abschreibt klaut

Text von Heiratsanzeige geschützt

Wer glaubt, dass die Texte von Anzeigen einfach so abgeschrieben werden können, der irrt. Das Landgericht München entschied, dass auch eine Heiratsannonce urheberrechtlich geschützt ist.

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Das Gericht stufte den Text zweier Heiratsannoncen als "Beitrag zur individuell-schöpferischen Leistung" ein.

Auch eine Heiratsannonce kann urheberrechtlich geschützt sein und darf von konkurrierenden Partnervermittlungen nicht einfach abgeschrieben werden. Dies hat das Landgericht München in einem Rechtsstreit zweier Partvermittlerinnen entschieden.

Beitrag individuell-schöpferischer Leistung

Das Gericht stufte den Text zweier Heiratsannoncen als "Beitrag zur individuell-schöpferischen Leistung" ein. Auf das Urteil weist die Deutsche Anwaltsauskunft hin. Geklagt hatte eine Partnervermittlerin, die den Text zweier selbst verfasster Annoncen plötzlich in Anzeigen einer Konkurrentin wiederfand.

Anzeigen glichen einander

Die Annoncen warben demnach um Zuschriften an einen Millionär und eine Tochter aus bestem Hause, die zwar 37 Jahre alt war aber wie 28 aussehen sollte. Die Anzeigen der Konkurrentin glichen den vorangegangenen Inseraten völlig, lediglich die angegebene Körpergröße des Millionärs wich um einen Zentimeter ab. Die Partnervermittlerin ließ die Konkurrentin wegen des Abkupferns abmahnen und klagte die Kosten dafür ein.

Kein Zweifel an Plagiat

Für das Gericht bestand nicht der geringste Zweifel, dass die beklagte Konkurrentin abgeschrieben hatte. Es stufte die Annoncentexte zudem als individuell-schöpferische Leistung ein, weil sie in Wortwahl und Stil gekonnt auf den angesprochenen elitären Personenkreis zugeschnitten seien.

Der Inhalt der Texte sei auch nicht durch die beschriebenen Personen vorgegeben, stellten die Richter zudem fest. Bei der Beschreibung könne man die nahezu unerschöpfliche Vielfalt der Sprache und die große Bandbreite der menschlichen Wahrnehmung zur Geltung bringen. Die beklagte Vermittlerin musste daher die Kosten der Abmahnung und des Rechtsstreits übernehmen.

(AP, N24)

14.08.2009 13:06 Uhr

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