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Polizeigewalt

Demonstranten geschlagen - LKA ermittelt

Die Berliner Polizei ermittelt wegen Körperverletzung im Amt. Ein Video zeigt, wie Polizisten bei einer Demonstration gegen Datenüberwachung einen Radfahrer ins Gesicht schlagen.

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Alternativ können Sie sich die Medien-Inhalte (Bilder und Videos) über folgende Links direkt ansehen:

Video: Polizeigewalt - Mehrere Beamte prügeln Demonstranten
Video: Polizeigewalt - Im Studio: Frank Millert, Sprecher Polizei Berlin
Video: Verletzte und Festnahmen - Krawalle nach Hamburger Schanzenfest
Video: Polizeigewalt - USA: Polizisten schlagen Autofahrer zusammen

Das hat ein Nachspiel: Nach Schlägen von Polizisten auf Demonstranten haben die Vorgesetzten gegen die beteiligten Beamten ein Strafverfahren wegen Körperverletzung im Amt eingeleitet. Das Landeskriminalamt suche zunächst Zeugen des Vorfalls, sagte ein Polizeisprecher . Der Übergriff am Rande der Demonstration gegen Vorratsdatenspeicherung am Samstag war gefilmt und als Video ins Internet gestellt worden. Darin ist zu sehen, wie ein Mann geschlagen und zu Boden geworfen wird.

Die Piratenpartei rief für Montagabend zu einer Mahnwache gegen unverhältnismäßige Polizeigewalt auf. Ein Polizist habe Gewalt gegen einen Demonstrationsteilnehmer eingesetzt, ohne vorher provoziert worden zu sein. Der Veranstalter der Demonstration gegen Überwachung habe erklärt, dass Polizisten auf die legitime Frage nach ihrer Dienstnummer mit Gewalt regiert hätten.

Der Spitzenkandidat der Piratenpartei in Berlin, Florian Bischof, kritisierte diesen «unverhältnismäßigen und völlig unnötigen Einsatz von Gewalt der Polizei» und fügte an: "Es ist beängstigend, wie hormongesteuert einige Polizisten offensichtlich in ihren Einsatz gehen", sagte Bischof. Die Berliner Polizei hatte erklärt, mehrere Teilnehmer hätten die Überprüfung eines Lautsprecherwagens massiv behindert. Trotz wiederholter Aufforderungen, den Ort zu verlassen, habe insbesondere ein 37-Jähriger weiter gestört. Nachdem die Beamten ihm mehrfach einen Platzverweis erteilt hätten und der Mann keine Anstalten gemacht habe, den Platz zu verlassen, hätten ihn Polizisten festgenommen. Dabei habe ein Unbekannter in das Geschehen eingegriffen und versucht, den Festgenommenen zu befreien. Dies hätten die Beamten «mittels einfacher körperlicher Gewalt» verhindert. Der 37 Jahre alte Mann sei bei seiner Festnahme im Gesicht verletzt und im Krankenhaus behandelt worden.

(AP, N24)

14.09.2009 07:34 Uhr

Bundestagswahl - Zitate

öffnenschließen"Kanzlerin aller Deutschen" "Ich möchte Bundeskanzlerin aller Deutschen sein, damit es unserem Land bessergeht, und das gerade in einer solchen Krise."
Bundeskanzlerin Angela Merkel, CDU

öffnenschließen"Eine bittere Niederlage" "Da gibt es nichts drumherum zureden. Das ist eine bittere Niederlage."
SPD-Kanzlerkandidat Frank-Walter Steinmeier

öffnenschließen"Wollen jetzt mitregieren" "Wir sind bereit, diese Verantwortung zu übernehmen. Wir wollen jetzt Deutschland mitregieren."
FDP-Chef Guido Westerwelle

öffnenschließen"Knallgrüne Opposition" "Schwarz-Gelb hat eine starke Opposition verdient. Und die bekommen sie jetzt - knallgrün!"
Grüne-Vorsitzende Claudia Roth

öffnenschließen"Was wir erreicht haben ..." "1989 konnte ich mir nicht vorstellen, was wir hier erreicht haben."
Linke-Fraktionschef Gregor Gysi

öffnenschließen"SPD wird kämpfen" "Die Sozialdemokratie wird sich nach vorne kämpfen."
SPD-Chef Franz Müntefering

öffnenschließen"CSU-Ergebnis nicht zufriedenstellend" "Das Abschneiden der CSU in Bayern ist nicht zufriedenstellend."
Der bayerische Ministerpräsident Horst Seehofer, CSU

öffnenschließen"Eine schwere Stunde" "Das ist eine schwere Stunde für uns heute."
SPD-Fraktionschef Peter Struck

öffnenschließen"Soziales Profil schärfen" "Die SPD wird ihr soziales Profil schärfen müssen."
Der Regierende Bürgermeister Berlins Klaus Wowereit, SPD

Wahl-ABC

öffnenschließenAbgeordnete Die Abgeordneten des Bundestages sind nach dem Grundgesetz Vertreter des ganzen Volkes. Sie sind nur ihrem Gewissen unterworfen. Dem 16. Deutschen Bundestag gehören derzeit 612 Abgeordnete an.

öffnenschließenBriefwahl Wer sich am Wahltag nicht in seinem Wahlbezirk aufhält, der hat die Möglichkeit der Briefwahl. Die Unterlagen müssen auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung beantragt werden. Die ausgefüllten Wahlunterlagen müssen am Wahltag bis zum Ablauf der Abstimmungszeit bei der zuständigen Gemeindebehörde vorliegen. Später eingehende Wahlbriefe werden nicht mehr berücksichtigt. Seit der Änderung des Wahlrechts im Januar 2008 muss er dafür keine Gründe mehr angeben.

öffnenschließenBundestag Der Bundestag ist das einzige vom Volk direkt gewählte Verfassungsorgan (Volksvertretung). Der Bundestag wird aller vier Jahre gewählt. Die wesentlichen Aufgaben: Gesetzgebung, Wahl des Bundeskanzlers, Kontrolle der Bundesregierung und Bewilligung des Staatshaushalts.

öffnenschließenFünf-Prozent-Hürde Eine Partei erhält erst Mandate für den Bundestag, wenn sie einen Anteil von mindestens fünf Prozent der Zweitstimmen erhält. Hat eine Partei weniger Stimmen, dann zieht sie nicht in das Parlament ein. Nur ihre direkt gewählten Kandidaten werden Abgeordnete.

öffnenschließenLandeslisten Von den mindestens 598 Bundestagsmandaten werden 299 über so genannte Landeslisten vergeben. Die Listen können nur von Parteien eingereicht werden. Sie bestimmen die Reihenfolge, in der die Kandidaten die Bundestagssitze besetzen, die ihrer Partei in einem Bundesland zustehen. Die Festlegung erfolgt in geheimer Abstimmung.

öffnenschließenStimmzettel Bei der Wahl zum Bundestag hat jeder Wähler eine Erst- und eine Zweitstimme. Die Erststimme ist für den Direktkandidaten im jeweiligen Wahlkreis, die Zweitstimme für eine Partei. Gewählt wird durch Ankreuzen je eines Kreises auf einer Liste. Kreuzt ein Wahlberechtigter mehrere Direktkandidaten oder Parteien an oder schreibt Anmerkungen auf den Stimmzettel, ist dieser ungültig.

öffnenschließenWahlbenachrichtigung Jeder Wahlberechtigte erhält per Post eine Wahlbenachrichtigung. Damit wird er über Wahlort, Wahlraum, Wahlzeit informiert und darüber, wie man eine Briefwahl beantragt. Wer keine Wahlbenachrichtigung erhält, sollte bei der zuständigen Gemeindebehörde im Wählerverzeichnis überprüfen lassen, ob er als Wahlberechtigter eingetragen ist.

öffnenschließenWahlbezirk Jeder Wahlkreis wird noch einmal in Wahlbezirke unterteilt, um das Wählen einfacher zu gestalten. Dabei sollen grundsätzlich nicht mehr als 2500 Wahlberechtigte in einem Wahlbezirk sein. Grund: Kein Wahlbezirk darf so klein sein, daß erkennbar wird, wie einzelne Wahlberechtigte gewählt haben.

öffnenschließenWahlgrundsätze Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden laut Grundgesetz in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. "Allgemein" bedeutet, dass grundsätzlich jeder Bürger wählen darf, der das 18. Lebensjahr vollendet hat. "Unmittelbar" heißt, dass die Wähler die Kandidaten ohne die Zwischenschaltung von Wahlmännern wählen. "Frei" bedeutet, dass auf die Wähler kein Druck ausgeübt werden darf. "Gleich" heißt, dass jeder Stimme gleiches Gewicht zukommt. "Geheim" bedeutet schließlich, dass niemand wissen darf, wer wie gewählt hat - es sei denn, die Wählenden geben dies selbst bekannt.

öffnenschließenZweitstimme Die Zweitstimme entscheidet darüber, wie stark eine Partei im Parlament vertreten ist. Nach dem Verhältnis der gültigen Zweitstimmen wird der Anteil der Abgeordnetenmandate festgelegt, der auf eine Partei entfällt.

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