VW-Lustreisen

Ex-Betriebsratschef Volkert muss in Haft

Der frühere VW-Betriebsratschef Klaus Volkert muss wegen seiner Verstrickung in die VW-Affäre ins Gefängnis. Der Bundesgerichtshof lehnte die Revision ab.

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Klaus Volkert muss wegen Anstiftung und Beihilfe zur Untreue sowie Anstiftung zur Betriebsratsbegünstigung ins Gefängnis.
Video: Urteil im VW-Prozess - Betriebsrat muss ins Gefängnis

Klaus Volkert muss in Haft. Der in Leipzig ansässige 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofes (BGH) verwarf die Revisionsanträge des ehemaligen VW-Betriebsratschefs und des früheren Personalmanagers Klaus-Joachim Gebauer gegen das Urteil des Landgerichts Braunschweig im VW-Korruptionsskandal. Volkert war zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monaten verurteilt worden, die er nach der BGH-Entscheidung nun antreten muss. Gebauer kam mit einer Bewährungsstrafe von einem Jahr davon.

In dem Prozess um Lustreisen und Schmiergeldzahlungen hatte die Braunschweiger Wirtschaftstrafkammer Volkert wegen Anstiftung und Beihilfe zur Untreue sowie des Verstoßes gegen das Betriebsverfassungsgesetz schuldig gesprochen. Zwischen 1994 und 2004 verlangte und erhielt der damalige Betriebsratsvorsitzende insgesamt rund zwei Millionen Euro als sogenannte Sonderbonuszahlungen. Auch seiner brasilianischen Geliebten verschaffte er über Scheinverträge ein Einkommen von rund 400.000 Euro.

Volkerts Anwalt hatte in der Revisionsverhandlung vor dem BGH das Urteil der Wirtschaftsstrafkammer vor allem mit dem Argument angegriffen, sein Mandant könne wohl kaum härter bestraft werden als der frühere VW-Personalvorstand Peter Hartz, der die Zahlungen veranlasst hatte und wegen Untreue zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe verurteilt worden war. Dem hielt der BGH-Senat entgegen, die Braunschweiger Richter hätten zu Recht darauf erkannt, dass sich Hartz im Gegensatz zu Volkert nicht selbst bereichert habe.

Auch die Revision der Staatsanwaltschaft, die eine noch härtere Strafe gegen Volkert angestrebt hatte, wurde verworfen. Bundesanwalt Stefan Schmandt hatte dies damit begründet, Volkert habe sich, da er auch Aufsichtsratsmitglied gewesen sei, ebenfalls der Untreue schuldig gemacht. Damit habe Schmandt zwar beim Senat durchaus ein kleines Fragezeichen aufleuchten lassen können, letztlich sei man ihm aber nicht gefolgt, erklärte der Senatsvorsitzende Clemens Basdorf. Schmandt zeigte sich nach dem Urteil dennoch zufrieden und sprach von einer ausgewogenen Entscheidung.

Gebauer war derjenige gewesen, der auf Veranlassung von Hartz Bordellbesuche und Geschenke bezahlte und sich damit nach Überzeugung der Richter der Untreue und der Begünstigung schuldig gemacht hatte. Seine Verurteilung zu einer Bewährungsstrafe kam nach Auffassung des BGH rechtsfehlerfrei zustande, so dass seine Revision dagegen erfolglos bleiben musste.

(AP, N24)

17.09.2009 16:01 Uhr

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