"Nicht durchsetzbar"

CDU: Keine neuen Geheimdienst-Befugnisse

Die Wellen schlugen hoch, als vor kurzem ein Papier des Innenministeriums auftauchte, dass dem Verfassungsschutz weitere Kompetenzen einräumte. Die CDU beeilt sich nun, sich zu distanzieren.

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Was darf der Bundesverfassungsschutz künftig? Laut CDU wird auch nach der Wahl alles beim Alten bleiben.

Nach dem Bekanntwerden eines Papiers aus dem Bundesinnenministerium hat der stellvertretende Unions-Fraktionschef Wolfgang Bosbach (CDU) erweiterte Rechte für den Verfassungsschutz ausgeschlossen. Neue Befugnisse spielten nach der Bundestagswahl "keine Rolle", sagte Bosbach der "Neuen Osnabrücker Zeitung". Kritik an den Überlegungen übten der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar und die Gewerkschaft der Polizei.

Bosbach betonte, dass neue Befugnisse wie Online-Durchsuchungen sowie Späh- oder Lauschangriffe "weder mit der SPD noch mit der FDP als Koalitionspartner politisch durchsetzbar" wären. Zudem sei die Diskussion um erweiterte Rechte für den Verfassungsschutz eine "Phantom-Debatte". Die Union habe keine geheime Agenda für die Sicherheitspolitik.

Polizeigewerkschaft gegen neue Kompetenzen

Schaar bezeichnete das Sicherheitspapier als "Gift" für den Datenschutz. Die Vorschläge seien "verfassungsrechtlich höchst fragwürdig", sagte Schaar der "Berliner Zeitung". Auch die Genanalyse als Standard-Ermittlungsinstrument sieht Schaar kritisch. Er verwies auf eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs, der dies als unvereinbar mit europäischen Regeln ansah. "Auch wer als Beamter des Bundesinnenministeriums eine Wunschliste anfertigt, darf dabei nicht verfassungsrechtliche Vorgaben außer Acht lassen", sagte Schaar.

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) erteilte einer Aufhebung der Trennung von Polizei und Verfassungsschutz ebenfalls eine klare Absage. Es dürfe nicht der Eindruck entstehen, dass "durch die Hintertür" ein neuer Inlandsgeheimdienst entstehe, sagte GdP-Chef Konrad Freiberg im Deutschlandfunk. Polizei und Nachrichtendienst hätten jeweils ihre Aufgaben. Die Polizei dürfe in Bürgerrechte eingreifen, das dürfe der Verfassungsschutz nicht. "Das muss auch so bleiben", forderte Freiberg. Der Informationsaustausch zwischen Verfassungsschutz und Polizei müsse "klar rechtlich geregelt" sein.

Onlinedurchsuchung auch für Geheimdienst?

Am Freitag hatte die "Süddeutsche Zeitung" über ein Papier aus dem Innenministerium berichtet, in dem gefordert werde, dass der Verfassungsschutz künftig Computer online durchsuchen darf. Das steht bislang nur dem Bundeskriminalamt zu. Zudem sollten dem Inlandsgeheimdienst der Zugriff auf die Daten der Vorratsdatenspeicherung sowie Lausch- und Spähangriffe in Privatwohnungen erlaubt werden. Der genetische Fingerabdruck solle als "erkennungsdienstliche Standardmaßnahme" eingeführt werden, berichtet die Zeitung unter Berufung auf das Papier. Laut Ministerium handelt es sich um eine "interne Aufzeichnung erledigter und offener Themen", nicht um konkrete Vorhaben.

(AFP, N24)

26.09.2009 15:58 Uhr

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