Die FDP hat harte Koalitionsverhandlungen mit der Union angekündigt: Knackpunkte könnten der Kündigungsschutz, die Steuer- und Finanzpolitik sowie die Innen- und Rechtspolitik sein.
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"Erst grübeln, dann dübeln", heißt die goldene Handwerkerregel, die der stellvertretende FDP-Chef Rainer Brüderle am Montag für die schwarz-gelben Koalitionsverhandlungen ausgegeben hat. Grund zum Grübeln gibt es genug. Zwischen Union und FDP gibt es Schnittmengen, die relativ schnell erste Reformen erwarten lassen, aber auch tiefgreifende Differenzen.
Es gilt als sicher, dass Schwarz-Gelb schnell die beiden Steuerreformen überarbeitet, die in der Großen Koalition unter Schmerzen ausgehandelt wurden. Bei der Erbschaftsteuer dringen CSU und FDP darauf, Mittelstand und Familien besser zu stellen. Bei der Unternehmenssteuer dürften zunächst vor allem "krisenverschärfende Elemente" wie die umstrittene Besteuerung von Kosten auf den Prüfstand kommen.
Familien/Grundfreibetrag
Um Familien zu entlasten, wollen Union und FDP den steuerlichen Grundfreibetrag für Kinder anheben, und zwar auf einheitlich 8.004 Euro für jedes Familienmitglied. Die Forderung findet sich in den Wahlprogrammen beider Seiten. Mit einem solchen Schritt ließe sich ein erstes Zeichen setzen, dass Schwarz-Gelb Entlastungen durchsetzt.
Steuerreform
Dieses Projekt dürfte zum Dauerstreitthema werden, schnelle Entscheidungen sind nicht zu erwarten. Die FDP hat gefordert, sofort nach der Wahl eine große Steuerstrukturreform in Angriff zu nehmen, was die Union strikt ablehnt. CDU/CSU wollen zunächst vor allem die "kalte Progression" mildern. Dazu soll der Eingangssteuersatz von 14 auf zwölf Prozent sinken und der Spitzensteuersatz erst ab 60.000 Euro greifen. Die CSU möchte damit schon 2011 beginnen, Merkel will sich dagegen nicht auf einen festen Zeitpunkt festlegen, sondern erst einmal die wirtschaftliche Entwicklung abwarten.
Atomausstieg
Es ist damit zu rechnen, dass Schwarz-Gelb relativ bald den Atomausstieg stoppt und eine Verlängerung der Laufzeiten jener Atomkraftwerke beschließen wird, die als sicher gelten. Beide haben sich dafür in ihren Regierungsprogrammen ausgesprochen.
Haushalt
Die größte Aufgabe für die neue Regierung ist der Abbau des gigantischen Schuldenberges. Da beide Seiten eine Erhöhung der Mehrwertsteuer ausgeschlossen haben, wird Schwarz-Gelb nicht nur kräftig sparen, sondern auch Abgaben erhöhen müssen. So ist damit zu rechnen, dass mittelfristig die Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen- und Krankenversicherung steigen dürften, um die Milliardenlöcher in den Sozialkassen zu stopfen.
Auch die Kürzung von Sozialleistungen ist nicht ausgeschlossen. Wegen der nordrhein-westfälischen Landtagswahl im nächsten Mai, bei der CDU und FDP ihre Mehrheit verteidigen wollen, dürften solche Ankündigungen aber noch auf sich warten lassen. Spätestens im Sommer 2010 jedoch besteht Handlungsbedarf, zumal 2011 die im Grundgesetz verankerte Schuldenbremse greift.
Gesundheit
Die Forderung der FDP, den Gesundheitsfonds abzuschaffen und die gesetzliche Krankenversicherung zu privatisieren, hat keine Chance. Merkel hat Änderungen am Gesundheitsfonds kategorisch abgelehnt.
Kündigungsschutz
Dies gilt auch für die Lockerung des Kündigungsschutzes, wie die FDP sie gefordert hat. Die Kanzlerin hat dies wiederholt ausgeschlossen.
Innere Sicherheit
Hier drohen die schwersten Konflikte. Die FDP lehnt einen Großteil der Gesetze ab, die die Große Koalition zur Terrorabwehr beschlossen hat, von der Vorratsdatenspeicherung bis zur heimlichen Durchsuchung von Computern. Gegen das Gesetz zur Online-Durchsuchung hat der frühere FDP-Innenminister Gerhart Baum Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe eingelegt. Auch einen Einsatz der Bundeswehr im Inneren zur Terrorabwehr, wie Teile der Union ihn fordern, hat die FDP strikt ausgeschlossen.
"Kanzlerin aller Deutschen"
"Ich möchte Bundeskanzlerin aller Deutschen sein, damit es unserem Land bessergeht, und das gerade in einer solchen Krise." Bundeskanzlerin Angela Merkel, CDU
"Eine bittere Niederlage"
"Da gibt es nichts drumherum zureden. Das ist eine bittere Niederlage." SPD-Kanzlerkandidat Frank-Walter Steinmeier
"Wollen jetzt mitregieren"
"Wir sind bereit, diese Verantwortung zu übernehmen. Wir wollen jetzt Deutschland mitregieren." FDP-Chef Guido Westerwelle
"Knallgrüne Opposition"
"Schwarz-Gelb hat eine starke Opposition verdient. Und die bekommen sie jetzt - knallgrün!" Grüne-Vorsitzende Claudia Roth
"Was wir erreicht haben ..."
"1989 konnte ich mir nicht vorstellen, was wir hier erreicht haben." Linke-Fraktionschef Gregor Gysi
"SPD wird kämpfen"
"Die Sozialdemokratie wird sich nach vorne kämpfen." SPD-Chef Franz Müntefering
"CSU-Ergebnis nicht zufriedenstellend"
"Das Abschneiden der CSU in Bayern ist nicht zufriedenstellend." Der bayerische Ministerpräsident Horst Seehofer, CSU
"Eine schwere Stunde"
"Das ist eine schwere Stunde für uns heute." SPD-Fraktionschef Peter Struck
"Soziales Profil schärfen"
"Die SPD wird ihr soziales Profil schärfen müssen." Der Regierende Bürgermeister Berlins Klaus Wowereit, SPD
Abgeordnete
Die Abgeordneten des Bundestages sind nach dem Grundgesetz Vertreter des ganzen Volkes. Sie sind nur ihrem Gewissen unterworfen. Dem 16. Deutschen Bundestag gehören derzeit 612 Abgeordnete an.
Briefwahl
Wer sich am Wahltag nicht in seinem Wahlbezirk aufhält, der hat die Möglichkeit der Briefwahl. Die Unterlagen müssen auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung beantragt werden. Die ausgefüllten Wahlunterlagen müssen am Wahltag bis zum Ablauf der Abstimmungszeit bei der zuständigen Gemeindebehörde vorliegen. Später eingehende Wahlbriefe werden nicht mehr berücksichtigt. Seit der Änderung des Wahlrechts im Januar 2008 muss er dafür keine Gründe mehr angeben.
Bundestag
Der Bundestag ist das einzige vom Volk direkt gewählte Verfassungsorgan (Volksvertretung). Der Bundestag wird aller vier Jahre gewählt. Die wesentlichen Aufgaben: Gesetzgebung, Wahl des Bundeskanzlers, Kontrolle der Bundesregierung und Bewilligung des Staatshaushalts.
Fünf-Prozent-Hürde
Eine Partei erhält erst Mandate für den Bundestag, wenn sie einen Anteil von mindestens fünf Prozent der Zweitstimmen erhält. Hat eine Partei weniger Stimmen, dann zieht sie nicht in das Parlament ein. Nur ihre direkt gewählten Kandidaten werden Abgeordnete.
Landeslisten
Von den mindestens 598 Bundestagsmandaten werden 299 über so genannte Landeslisten vergeben. Die Listen können nur von Parteien eingereicht werden. Sie bestimmen die Reihenfolge, in der die Kandidaten die Bundestagssitze besetzen, die ihrer Partei in einem Bundesland zustehen. Die Festlegung erfolgt in geheimer Abstimmung.
Stimmzettel
Bei der Wahl zum Bundestag hat jeder Wähler eine Erst- und eine Zweitstimme. Die Erststimme ist für den Direktkandidaten im jeweiligen Wahlkreis, die Zweitstimme für eine Partei. Gewählt wird durch Ankreuzen je eines Kreises auf einer Liste. Kreuzt ein Wahlberechtigter mehrere Direktkandidaten oder Parteien an oder schreibt Anmerkungen auf den Stimmzettel, ist dieser ungültig.
Wahlbenachrichtigung
Jeder Wahlberechtigte erhält per Post eine Wahlbenachrichtigung. Damit wird er über Wahlort, Wahlraum, Wahlzeit informiert und darüber, wie man eine Briefwahl beantragt. Wer keine Wahlbenachrichtigung erhält, sollte bei der zuständigen Gemeindebehörde im Wählerverzeichnis überprüfen lassen, ob er als Wahlberechtigter eingetragen ist.
Wahlbezirk
Jeder Wahlkreis wird noch einmal in Wahlbezirke unterteilt, um das Wählen einfacher zu gestalten. Dabei sollen grundsätzlich nicht mehr als 2500 Wahlberechtigte in einem Wahlbezirk sein. Grund: Kein Wahlbezirk darf so klein sein, daß erkennbar wird, wie einzelne Wahlberechtigte gewählt haben.
Wahlgrundsätze
Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden laut Grundgesetz in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. "Allgemein" bedeutet, dass grundsätzlich jeder Bürger wählen darf, der das 18. Lebensjahr vollendet hat. "Unmittelbar" heißt, dass die Wähler die Kandidaten ohne die Zwischenschaltung von Wahlmännern wählen. "Frei" bedeutet, dass auf die Wähler kein Druck ausgeübt werden darf. "Gleich" heißt, dass jeder Stimme gleiches Gewicht zukommt. "Geheim" bedeutet schließlich, dass niemand wissen darf, wer wie gewählt hat - es sei denn, die Wählenden geben dies selbst bekannt.
Zweitstimme
Die Zweitstimme entscheidet darüber, wie stark eine Partei im Parlament vertreten ist. Nach dem Verhältnis der gültigen Zweitstimmen wird der Anteil der Abgeordnetenmandate festgelegt, der auf eine Partei entfällt.