Rentengerechtigkeit
Verfassungsgericht stärkt Homo-Ehen
Aus einem Urteil des Bundesverfassungsgericht gehen Homo-Ehen gestärkt hervor. Die Richter stellten fest, dass auch gleichgeschlechtliche Partner Anspruch auf eine Hinterbliebenenrente haben.
Das Bundesverfassungsgericht hat die Rechte gleichgeschlechtlicher Lebenspartner gestärkt. Eingetragene Lebensgemeinschaften von Schwulen und Lesben müssen bei der Betriebsrente im öffentlichen Dienst der Ehe gleichgestellt werden. Der fehlende Anspruch für Partner von Homosexuellen verletzt nach Überzeugung der Verfassungsrichter deren Grundrecht auf Gleichbehandlung. Sie übten deutliche Kritik an den weitgehenden Privilegien der Ehe im Vergleich zu Partnerschaften von Schwulen und Lesben.
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"Es ist verfassungsrechtlich nicht begründbar, aus dem besonderen Schutz der Ehe abzuleiten, dass andere Lebensgemeinschaften im Abstand zur Ehe auszugestalten und mit geringeren Rechten zu versehen sind", heißt es in dem Urteil. Damit hebt das Verfassungsgericht eine anderslautende Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) auf und verweist den Fall zur Neuentscheidung an den BGH zurück (1 BvR 1164/07).
Anspruch auf Hinterbliebenenrente
Geklagt hatte ein im Jahr 1954 geborener Mann aus Hamburg, der seit 1991 im öffentlichen Dienst arbeitet und bei der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) zusatzversichert ist. Seit acht Jahren lebt er in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft, gemeinsame Kinder haben die beiden nicht. Der Mann fühlte sich durch die VBL benachteiligt, weil diese ihn nicht in die Steuerklasse III für Verheiratete einstuft.
Die Folge: Die Betriebsrente, die ihm später zusteht, wird um 74 Euro monatlich niedriger ausfallen. Außerdem hat im Todesfall sein Partner keinen Anspruch auf eine Hinterbliebenenrente. Über die VBL erwerben vier Millionen Arbeitgeber und Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes eine Zusatzversorgung, die die gesetzliche Rente ergänzt.
"Großer Schritt für Gleichstellung"
Das Grundgesetz verbiete es, einen Kreis von Menschen zu begünstigen, erklärten die Verfassungsrichter. An diesem Gleichheitsgebot müsse auch die VBL-Satzung gemessen werden. Die Anstalt folge zwar dem Privatrecht, nehme aber eine öffentliche Aufgabe wahr. Daher sei auch nicht zu erkennen, warum eingetragene Lebenspartner bei der Hinterbliebenenversorgung der VBL benachteiligt werden sollten, erklärte der Erste Senat. Zwar sei es verfassungsrechtlich geboten, die Ehe gegenüber anderen Lebensformen zu privilegieren. Aus dem Gesetz lasse sich aber nicht herleiten, dass andere Lebensformen benachteiligt werden dürften.
Der Anwalt des Hamburgers, Dirk Siegfried, sagte: "Ich sehe das als sehr großen Schritt für die Gleichstellung der Homo-Ehe nicht nur bei der Betriebsrente, sondern in vielen anderen Bereichen auch." Der Parlamentarische Geschäftsführer der Grünen-Bundestagsfraktion, Volker Beck, feierte die Entscheidung als "endgültigen Durchbruch". Der grundgesetzlich garantierte Schutz von Ehe und Familie könne nun nicht länger als Vorwand für die Diskriminierung von Lesben und Schwulen herhalten, heißt es in einer Erklärung Becks.
SPD macht Druck auf Union
Beck, der bekennender Schwuler ist, forderte die künftige Bundesregierung auf, die vollständige Gleichstellung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften auch im Steuerrecht abzusichern. Die Linken-Abgeordnete Barbara Höll sprach von einem Signal an die schwarz-gelben Koalitionsverhandlungen, die Diskriminierung von Schwulen und Lesben vollständig zu beenden.
Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) plädierte ebenfalls für weitere Rechte für Schwule und Lesben. "Die von mir und der SPD immer geforderte Gleichstellung im Beamtenrecht oder bei der Einkommenssteuer muss jetzt endlich kommen - sie ist verfassungsrechtlich geboten", sagte Zypries in Berlin. CDU und CSU müssten ihren Widerstand in diesem Bereich "endlich aufgeben".
(dpa, N24)
22.10.2009 15:28 Uhr









