Gläserner Postbank-Kunde
Kontodaten durch freie Mitarbeiter einsehbar
Laut einem Medienbericht sind die Finanzdaten der Postbank-Kunden durch Tausende freie Mitarbeiter einsehbar. Das Kreditinstitut sieht jedoch keine Verletzung des Datenschutzes.
Konten von Postbank-Kunden sind laut "Finanztest" von tausenden freien Mitarbeitern des Instituts einsehbar. Rund 4000 freie Vermittler der Bank könnten Kontostand und sämtliche Kontobewegungen einsehen, wie das Magazin der Stiftung Warentest berichtet. Die Postbank wies die Vorwürfe zurück und erklärte, die Weitergabe von Kundendaten erfolge anlassbezogen und unter Beachtung datenschutzrechtlicher Bestimmungen.
Laut dem "Finanztest"-Bericht brauchen die für die Privatbank mit den meisten Kunden in Deutschland tätigen freien Vertreter lediglich den Namen und das Geburtsdatum von Kunden in eine Unternehmensdatenbank einzugeben, um Kontostand und Kontobewegungen einzusehen. Selbst wenn der Kontoinhaber der Weitergabe seiner Daten an freie Mitarbeiter nicht zugestimmt habe, könne der Berater die Daten lesen.
Daten von Springer-Chef einsehbar
Wie "Finanztest" berichtet, liegen dem Magazin die Kontendaten und Briefwechsel zahlreicher der insgesamt 14 Millionen Postbank-Kunden vor. Darunter befänden sich auch Prominente wie der Vorstandschef des Axel-Springer-Konzerns, Mathias Döpfner, oder der ehemalige Präsident von Borussia Dortmund, Gerd Niebaum. Sie hätten der Weitergabe ihrer Daten laut Eintrag nicht zugestimmt.
Einer internen Postbank-Anweisung zufolge sollen die Daten den freien Handelsvertretern der 2006 gegründeten Postbank Finanzberatung AG beim Verkauf von Produkten der Postbank und der BHW Bausparkasse helfen. Sobald ein höherer Geldbetrag auf einem Konto eingehe, könnten die Berater die Kunden anrufen, um Geldanlagen zu verkaufen, berichtet "Finanztest". Die Postbank gebe ihren Mitarbeitern vor, diese Informationen zu nutzen, vor Kunden aber geheim zu halten.
Die zuständige nordrhein-westfälische Datenschutzbehörde hält ein solches Vorgehen für illegal. "Wir prüfen das", sagte eine Sprecherin der Behörde, der mehrere Kundenbeschwerden zu dem Fall vorliegen. "Sollte es tatsächlich so sein, dass freie Kundenberater Einblick in die Daten hatten, obwohl keine Erlaubnis erteilt wurde, ist das unzulässig." Selbst wenn eine solche Einwilligungserklärung vorliege, rechtfertige das nicht den Blick in Kontobewegungen.
Postbank sieht keine Verstöße
Die Postbank betonte hingegen, die für sie tätigen mobilen Handelsvertreter träten ausschließlich im Auftrag der Postbank als Finanzberater auf. Für die anlassbezogene Weitergabe von Kundendaten sei keine gesonderte Einwilligung des Kunden erforderlich, da die Datenerhebung, Verarbeitung und Nutzung im Rahmen der Vertragsbeziehung erfolge. Die Berater erhielten nur die Zugriffe, die sie für die Erledigung ihrer Aufgaben benötigten. Ein genereller Download von Kundendaten sei technisch ausgeschlossen.
Sofern es zu Verstößen gekommen sei - etwa im Fall der von "Finanztest" genannten Prominenten - werde die Postbank "entschieden dagegen vorgehen und unmittelbar strafrechtliche Schritte ergreifen", kündigte die Privatbank an. Damit hätten Finanzberater gegen geltendes Recht und ihren Vertrag verstoßen. "Finanztest" rät allen Postbank-Kunden, die nicht wollen, dass ihre Kontodaten eingesehen werden, sich schriftlich an das Unternehmen zu wenden. Bereits gegebene Einwilligungserklärungen könnten jederzeit widerrufen werden.
(AFP, N24)
26.10.2009 16:06 Uhr





