Drei für 20.000 Dollar

Bund plant Billig-Entschädigung

Wieviel ist ein Menschenleben wert? In Afghanistan offenbar weniger als 7000 Dollar. Das Verteidigungsministerium will für die Opfer des Luftangriffs bei Kundus nicht sehr tief in die Tasche greifen.

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Bei dem Luftangriff auf zwei Tanklastzüge in der Nähe von Kundus starben Anfang September 142 Menschen. Die meisten von ihnen waren Zivilisten.
Video: Tanklaster attackiert - Luftangriff in Kundus auf deutsches Geheiß
Video: Luftangriff bei Kundus - Untersuchungsausschuss einberufen

Das Verteidigungsministerium strebt bei der Opfer-Entschädigung nach dem umstrittenen Luftangriff in Afghanistan eine Regelung nach "landestypischen Sitten und Gebräuchen" an. Ein Sprecher des Ministeriums verwies auf frühere Entschädigungszahlungen von etwa 20.000 Dollar für drei getötete Opfer. Die Anwälte der Opfer ließen die mögliche Höhe der Zahlungen vorerst offen.

Das Verteidigungsministerium in Berlin erinnerte an einen Fall aus dem August 2008, als an einem Kontrollpunkt in Afghanistan von Bundeswehr-Soldaten auf ein Auto geschossen wurde, das nicht gestoppt habe. Unter Vermittlung eines paschtunischen Stammesfürsten seien damals 20.000 US-Dollar (rund 13.500 Euro) als Entschädigung geleistet worden. In einem weiteren Fall seien in diesem Sommer bei einem ähnlichen Vorfall, bei dem ein Junge getötet wurde, 33.000 Dollar (etwa 22.300 Euro) gezahlt worden. Einen Bericht der "Hannoversche Allgemeine Zeitung", wonach im Ministerium drei Millionen Euro für die Entschädigungszahlungen eingeplant seien, bestätigte der Sprecher nicht.

Fondslösung angestrebt

Der deutsch-afghanische Anwalt Karim Popal, der nach eigenen Angaben 78 Opferfamilien vertritt, verhandelt zusammen mit drei Anwaltskollegen aus Berlin und Frankfurt am Main für die Angehörigen. Nach einem Bericht des Bremer "Weser-Kurier" streben die Anwälte eine Art Fondslösung an. "Wir haben unter den Hinterbliebenen Kinder wie den zwöfjährigen Mohammad, der plötzlich Oberhaupt der Familie geworden ist", sagte Popal der Zeitung. Diese Hinterbliebenen bräuchten psychischen und materiellen Beistand. "Wir können dem Jungen nicht ein paar tausend Dollar in die Hand drücken und sagen: Das war's." Es müsse das Existenzminimum der Hinterbliebenen und Verletzten gesichert werden, die ihre Ernährer verloren haben.

Ein weiterer Anwalt der Opfer, Oliver Wallasch, zeigte sich erfreut über die Bereitschaft des Verteidigungsministeriums, eine außergerichtliche Einigung anzustreben. Wallasch sagte dem MDR, über konkrete Summen werde derzeit noch nicht geredet: "Das ist Sache der Verhandlungen." Auch Popal hob in der "Mitteldeutschen Zeitung" hervor, dass das Ministerium noch keine Summe genannt habe. Die Verhandlungen sollten demnächst beginnen.

Ein "Gebot des Rechts"

Bei dem von der Bundeswehr angeordneten Luftangriff auf zwei gestohlene Tanklaster waren Anfang September bis zu 142 Menschen getötet worden, darunter viele Zivilisten. Popal geht von insgesamt 179 zivilen Opfern aus: 137 Tote, 20 Verletzte und 22 Verschollene. Fünf weitere Tote werden demnach den radikal-islamischen Taliban zugerechnet, denen laut Verteidigungsministerium der Luftangriff gelten sollte.

Der frühere afghanische Wiederaufbauminister Amin Farhang begrüßte die Entschädigungsankündigung der Bundesregierung. Eine angemessene Entschädigung würde auch "das Verhältnis zwischen Deutschland und Afghanistan wieder verbessern", sagte er dem "Kölner Stadt-Anzeiger". Der Grünen-Bundestagsabgeordnete und frühere UN-Sonderbeauftragte für Afghanistan, Tom Koenigs, bezeichnete eine Entschädigung als "Gebot des Rechts". Im RBB sagte er, zwar seien die Entschädigungen sehr gering und es blieben immer Zweifel, ob sie an die Richtigen gingen. "Aber man kann ja nicht einfach solche zivilen Verluste übergehen."

(AFP, N24)

08.12.2009 15:12 Uhr

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