Hunderttausende betroffen

Kurzarbeitern droht Steuernachzahlung

Auf Hunderttausende Kurzarbeiter kommen offenbar Steuernachzahlungen zu. In Einzelfällen kann es sich um mehr als 1100 Euro handeln. Der Grund dafür ist der so genannte "Progressionsvorbehalt".

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Viele Kurzarbeiter müssen sich auf Steuernachzahlungen einstellen, denn das Kurzarbeitergeld führt häufig zu höheren Steuersätzen.

Ein Großteil der rund 1,5 Millionen Kurzarbeiter in Deutschland sitzt in der Steuerfalle. Was der Staat 2009 an finanzieller Unterstützung in der Not gegeben hat, holt er sich bei vielen über die Steuererklärung in Teilen wieder zurück. Die Nachzahlungsforderungen vom Finanzamt können in Einzelfällen deutlich über 1.000 Euro liegen. Je höher das Einkommen der Kurzarbeiter, desto höher die Steuerschuld. Vor allem berufstätige Ehepaare müssten auf happige Nachforderungen von einigen hundert Euro gefasst sein, sagt Erich Nöll, Geschäftsführer des Bundesverbands der Lohnsteuerhilfevereine (BDL). Für Ledige gilt: Je länger sie 2009 kurz gearbeitet haben und keine weiteren Einkünfte mehr verbuchen konnten, desto ungeschorener kommen sie davon.

Schuld an der vertrackten Situation ist das komplizierte deutsche Steuerrecht. Betroffene Beschäftigte erhalten weniger Arbeitslohn, bekommen aber von der Bundesagentur für Arbeit für die ausgefallene Arbeitszeit 60 Prozent (ohne Kinder) respektive 67 Prozent (für Eltern) des entgangenen Nettolohns gezahlt. Das Kurzarbeitergeld gibt es steuerfrei. Aber: Es erhöht den persönlichen Steuersatz für das übrige Einkommen. Das nennen Fachleute Progressionsvorbehalt. Die Folge: Viele Empfänger von Kurzarbeitergeld müssen, wenn das Kalenderjahr um ist, bei der Einkommensteuererklärung nachschießen. Oder die sonst übliche Rückerstattung des Finanzamts fällt komplett aus. "Bei höherem Kurzarbeitergeld fallen natürlich auch höhere Nachzahlungsbeträge an", erklärt Nöll.

Hart für verheiratete Kurzarbeiter

Steuerfachleute vom Software-Dienstleister Datev rechnen folgende Beispiele vor: Ein verheirateter Alleinverdiener mit zwei Kindern und 15.000 Euro Bruttolohn (bei 50 Prozent Kurzarbeit) sowie 6.780 Euro Kurzarbeitergeld müsste etwa 200 Euro Steuern nachzahlen. Mit doppelt so hohem Einkommen von 30.000 Euro (bei halbierter Arbeitszeit) und 10.100 Euro Kurzarbeitergeld müsste er rund 1.300 Euro nachzahlen. Besonders hart kann es steuerlich gemeinsam veranlagte Ehepaare treffen, wenn der Partner des Kurzarbeiters ebenfalls recht gut verdient. Ihr Steuersatz aufs restliche Einkommen wie Gehalt, Miet- oder Zinseinkünfte und ähnliches kann durch den Progressionsvorbehalt deutlich steigen, wie Uwe Rauhöft vom Neuen Verband der Lohnsteuerhilfevereine (NVL) erklärt.

Ein Rechenbeispiel von Stiftung Warentest: Die Ehefrau hat 35.000 Euro zu versteuerndes Einkommen und zahlt 4.190 Einkommensteuer. Bekommt ihr Mann 12.000 Euro Kurzarbeitergeld, erhöht sich das Einkommen auf 47.000 Euro und die Steuer auf 5.564 Euro. Das Paar müsste also fast 1.400 Euro nachzahlen.

Getrennte Veranlagung prüfen

Die Steuerschuld kann erfolgreich nur gedrückt werden, wenn man genügend Abzüge geltend machen kann, sagt Rauhöft. Ehepaare haben noch die Möglichkeit, sich eine getrennte Veranlagung statt der gemeinsamen vorrechnen zu lassen. Sie dürfen von Jahr zu Jahr neu zwischen beiden Varianten wählen. Bei der getrennten Berechnung werden beide steuerlich ähnlich wie Singles behandelt. Wenn einer der Partner das ganze Jahr über nur Kurzarbeitergeld bezogen und der andere voll gearbeitet hat, kann sich der Kniff unter Umständen rechnen, meint Fachmann Nöll.

Bei der getrennten Variante wirkt sich das Kurzarbeitergeld nicht auf den Steuersatz des verdienenden Partners aus. Steuerberater und örtliche Lohnsteuerhilfevereine können durchrechnen, ob eine getrennte Veranlagung finanziell vorteilhafter ist. Wichtig: Wer die Bagatellgrenze von 410 Euro Kurzarbeitergeld im Jahr überschreitet, muss in jedem Fall eine Steuererklärung abgeben. Sich um diese Verpflichtung zu drücken, werde kaum funktionieren, sagt Rauhöft.

(dpa, N24)

22.12.2009 12:12 Uhr

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