Nur wenig Änderungen

Pläne für Jobcenter-Umbau vorgelegt

Durch die Jobcenter-Reform soll sich für die Langzeitarbeitslosen wenig ändern. Das sagte Arbeitsministerin von der Leyen bei der Vorlage ihres Gesetzentwurfs zur Job-Center-Neuorganisation.

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Das Bundesverfassungsgericht hatte im Dezember 2007 entschieden, dass eine Mischverwaltung bei der Betreuung von Langzeitarbeitslosen nicht mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Jetzt legte Ursula von der Leyen ihre Ideen vor.

Der vom Bundesverfassungsgericht angemahnte Umbau der Hartz-IV-Verwaltung nimmt Konturen an. Kommunen und Arbeitsagenturen sollen die rund 6,5 Millionen Hartz-IV-Bezieher und ihre Familien nach Vorstellung von Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) künftig zwar unter einem Dach betreuen und dazu freiwillig kooperieren, jedoch für getrennte Bereiche zuständig sein. Die bislang praktizierte Mischverwaltung in den 346 Jobcentern oder Arbeitsgemeinschaften wird nach den präsentierten Vorschlägen Ende 2010 beendet. Die Neuordnung wird nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts nötig.

"Zumutbare Arbeit" kaum noch abzulehnen

Mit dem Entwurf verbunden sind auch rechtliche Klarstellungen, die es Hartz-IV-Empfängern schwerer machen dürften, "zumutbare Arbeit" durch Ausnutzung von Gesetzeslücken abzulehnen. Eine Verschärfung der Sanktionen sei damit aber nicht verbunden, versicherte die Ministerin mit Blick auf den jüngsten Vorstoß des hessischen Ministerpräsidenten Roland Koch (CDU), der eine rigidere Arbeitspflicht für Hartz-IV- Empfänger ins Gespräch gebracht hatte. Künftig soll jede von der Arbeitsverwaltung festgestellte "Pflichtverletzung" eines Leistungsbeziehers "in jedem Fall zu einer Sanktion" führen.

Wenig Änderung für Langzeitarbeitslose

"Für die Langzeitarbeitslosen vor Ort soll sich möglichst wenig ändern", gab von der Leyen als Ziel der Neuregelung an. Die Betroffenen müssen zwar weiterhin nur einen Antrag stellen, dieser wird aber hinter den Kulissen getrennt bearbeitet und entschieden: Die Kommune ist für die Warmmiete und die soziale Betreuung zuständig, die Arbeitsagentur für die Integration in den Arbeitsmarkt. Die Betroffenen erhalten dann zwei Bescheide, im Idealfall mit der selben Post. Von der Leyens Pläne sehen für die 69 sogenannten Optionskommunen, die die Betreuung der Hartz-IV-Empfänger in Eigenregie wahrnehmen, eine unbefristete Bestandsgarantie vor. Neue Optionskommunen sollen aber nicht dazu kommen. Mit ihrem Vorschlag trägt von der Leyen der Vorgabe der Bundesverfassungsrichter Rechnung.

Hartz-IV-Verwaltung wird transparenter

Eine Alternative wäre gewesen, zum Erhalt der Jobcenter in ihrer bisherigen Form das Grundgesetz zu ändern. Dieses Konzept scheiterte im vergangenen Jahr am Widerstand der CDU-Fraktionsspitze im Bundestag. Der Gesetzentwurf soll Ende Februar ins Bundeskabinett eingebracht werden, das gesamte Gesetzesverfahren im Sommer abgeschlossen sein. Die von den Verfassungsrichtern gesetzte Frist zum Umbau der Jobcenter läuft Ende des Jahres ab. Von der Leyen hofft, dass die Neuorganisation die Hartz-IV-Verwaltung transparenter macht, so dass letztlich die Zahl der Widersprüche und Klagen zurückgeht.

Derzeit werden gegen drei Prozent der jährlich 25 Millionen Hartz-IV-Bescheide Widersprüche eingelegt. Um häufige Streitpunkte zwischen Arbeitsagenturen und Kommunen auszuräumen, setzt von der Leyen vor allem auf deren freiwillige Kooperation, untermauert durch zahlreiche vertraglich fixierte "Nebenabreden". Können sich dennoch beide Seiten nicht darauf einigen, ob ein Antragsteller arbeitsfähig ist oder nicht - davon hängt ab, wer für die Unterstützungsleistung aufkommem muss - soll der Medizinische Dienst der Krankenkassen zusammen mit Arbeitsagentur, Kommune und Rentenversicherung entscheiden.

(dpa, N24)

25.01.2010 19:17 Uhr

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