Bewerbungsgespräch

Fahrtkosten muss meist die Firma tragen

Unternehmen müssen Bewerbern grundsätzlich die Fahrtkosten erstatten, wenn sie sie zum Vorstellungsgespräch eingeladen haben. Das gilt auch für später abgelehnte Kandidaten.

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Wer zum Bewerbungsgespräch eingeladen wird, kann sich die Fahrtkosten von der Firma zurückerstatten lassen.

Wenn Bewerber zum Vorstellungsgespräch eingeladen werden, muss die Firma in der Regel die Fahrtkosten erstatten. Darauf weist der Bund-Verlag in Frankfurt hin und beruft sich auf ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts (Az.: 5 AZR 433/87). Anspruch auf eine Erstattung haben demnach auch abgelehnte Bewerber. Eine Ausnahme gilt aber dann, wenn eine Übernahme der Kosten in der Einladung ausdrücklich ausgeschlossen wird.

Außerdem müssen die Fahrtkosten in einem angemessenen Rahmen bleiben: Bei der Anreise mit der Bahn beschränkt sich der Anspruch in der Regel auf eine Hin- und Rückfahrt in der zweiten Klasse. Bewerber dürfen unter Umständen aber auch eine Taxifahrt vom Bahnhof zur Firma in Rechnung stellen - und zwar dann, wenn die Fahrt in einer Wegbeschreibung in der Einladung vorgesehen war. Selbst dann müssen Bewerber sich vorab aber noch einmal rückversichern, ob die Firma diese Extrakosten übernimmt. Das hat das Arbeitsgericht Köln entschieden (Az.: 2 Ca 10220/04).

Bewerber setzen sich besser auch nicht ohne vorherige Rücksprache mit der Firma in ein Flugzeug - selbst wenn das Ticket womöglich günstiger ist als eine Bahnfahrt. Denn bei Flugkosten sind die rechtlichen Vorgaben noch strenger: Sie müssen generell nur ersetzt werden, wenn das Bewerbern ausdrücklich zugesagt wurde. Eine Ausnahme gilt hierbei höchstens, wenn besonders qualifizierte Mitarbeiter oder Führungskräfte gesucht werden, wie aus einem Urteil des Arbeitsgerichts Wuppertal hervorgeht (Az.: 2 Ca 926/83).

(dpa, N24)

28.01.2010 13:38 Uhr

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