Gegenwind für Atompläne

Laufzeitverlängerung verfassungswidrig?

Ein Rechtsgutachten der Deutschen Umwelthilfe sieht die Laufzeitverlängerung von Atomkraftwerken als verfassungswidrig. Das Problem sind die fehlenden Entsorgungsmöglichkeiten für den Atommüll.

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Das AKW Biblis sollte in diesem Jahr abgeschaltet werden. Die Bundesregierung will jedoch die Laufzeiten aller sicheren Reaktoren verlängern.

Laufzeitverlängerungen für Atomkraftwerke sind nach Einschätzung der Deutschen Umwelthilfe rechts- und verfassungswidrig. Grund ist die ungeklärte Frage der Atommüllentsorgung, heißt es in einem von der Organisation in Auftrag gegebenen Rechtsgutachten, das in Berlin vorgestellt wurde. Die DUH-Expertise kommt zu dem Ergebnis, dass die Nutzung der Atomenergie dann in einen eklatanten Widerspruch zu den verfassungsrechtlichen Schutzpflichten des Staates gerät, wenn die 2002 mit dem Atomausstiegsgesetz festgelegte Mengenbegrenzung der Atommüllproduktion aufgehoben wird. Dies wäre bei einer Laufzeitverlängerung der Fall, heißt es.

DUH-Bundesgeschäftsführer Rainer Baake kritisierte die Bundesregierung für ihre Pläne, die Atommeiler in Deutschland länger am Netz zu halten als geplant. "Wir erleben in diesen Wochen eine merkwürdig eindimensionale Debatte über die angebliche Notwendigkeit längerer Reaktorlaufzeiten, während gleichzeitig das grandiose Scheitern des Versuchs, schwach- und mittelaktive Atomabfälle im Salzbergwerk Asse II dauerhaft zu entsorgen, eingestanden werden muss", sagte Baake. Für die Entsorgung des viel brisanteren hochradioaktiven Abfalls gebe es mehr als dreißig Jahre nach dem Start der Erkundung des Salzstocks Gorleben keine belastbare Perspektive.

Grüne warnen vor Konflikten

Über die Laufzeiten deutscher Atomkraftwerke gibt es schon seit Wochen heftigen Streit. Obwohl die Reststrommengen für mehrere Anlagen nahezu aufgebraucht sind, will die Bundesregierung alle 17 Kernkraftwerke zunächst weiterlaufen lassen. Die Opposition kündigte massiven Widerstand an, die Grünen warnten gar vor dem Aufbrechen eines lange befriedeten gesellschaftlichen Konflikts.

Der stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion, Ulrich Kelber, verwies darauf, dass mit dem Atomkonsens Umfang und Menge des Atommülls absehbar begrenzt worden seien. Längere Laufzeiten bedeuteten hingegen einen Aufwuchs. Die Bundesregierung müsse sich fragen lassen, ob zusätzlicher Atommüll verantwortbar sei, obwohl kein genehmigtes Endlager für stark radioaktiven Abfall bestehe. "Kann man zusätzliche Mengen mit den schutzwürdigen Belangen der Bevölkerung vereinbaren, obwohl das Ergebnis der Eignungsprüfung von Gorleben aussteht und damit aktuell keine gesicherte Entsorgung nachgewiesen werden kann?", fragte Kelber.

(ÀPN, N24)

28.01.2010 13:54 Uhr

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