Fehler bei Hartz IV

Geringverdiener häufig benachteiligt

Laut einer wissenschaftlichen Studie motiviert Hartz IV zu wenig zur Annahme eines Niedriglohn-Jobs. Die Verfasser fordern jedoch keine Kürzungen, sondern eine Besserstellung von Arbeitenden.

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Das Kieler Institut für Weltwirtschaft hat das Hatz-IV-System unter die Lupe genommen. Als Hauptfehler betrachten die Forscher den zu geringen Einkommensabstand zu Niedriglohnstellen.

Viele Hartz-IV-Empfänger haben einer wissenschaftlichen Studie zufolge monatlich genauso viel oder sogar mehr Geld auf dem Konto als Geringverdiener - besonders in Ostdeutschland. "Für sie sind die Abstände zwischen der Arbeitslosengeld-II-Zahlung und dem möglichen Einkommen aus sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung nach wie vor sehr gering", teilte das Kieler Institut für Weltwirtschaft mit. In dem Rechenmodell der Wissenschaftler erhält etwa eine alleinerziehende Frau mit zwei Kindern in Ostdeutschland mehr Geld über Hartz-IV-Leistungen als über einen Vollzeitjob im Dienstleistungssektor, etwa als Reinigungskraft.

In diesem Fall wäre kein Abstand zwischen Lohn und Arbeitslosengeld mehr gegeben und würde sogar von den staatlichen Leistungen um acht Prozent übertroffen. Deutlich besser sieht es hingegen etwa für einen über 45 Jahre alten, allerdings hoch qualifizierten Single in Ostdeutschland aus. Bei den für ihn entsprechenden Hartz-IV-Zahlungen kann er den Berechnungen zufolge nur mit bis zu 40 Prozent des Geldes rechnen, das er sonst bei einer Arbeit im Dienstleistungssektor verdienen würde.

Stärkere Job-Anreize schaffen

Die Autoren der Studie stellen gleichzeitig Möglichkeiten vor, mit denen der Lohnabstand erhöht und Anreize zur Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung geschaffen werden könnten. "Eine Erhöhung des Kindergelds, der Ausbau einer erschwinglichen Kinderbetreuung sowie die Förderung der Qualifikation und Mobilität von Arbeistlosengeld-II-Beziehern" sind demzufolge sinnvolle Ansätze. Laut einer Umfrage des Magazins "Stern" hält die große Mehrheit der Bundesbürger allerdings die Hartz-IV-Regelsätze für zu niedrig, wie 61 Prozent der Befragten sagten. 30 Prozent halten die Sätze für Empfänger des Arbeitslosengeldes II für angemessen. Vier Prozent würden sie als zu hoch einschätzen.

Dabei sagten mit 73 Prozent fast drei Viertel der Befragten, dass der Bedarf eines Kindes genauso hoch oder sogar höher sei als der eines Erwachsenen. Für die Mehrheit der Befragten gehört etwa eine Klassenreise für Schulkinder zudem zum Existenzminimum. 90 Prozent sprachen sich dafür aus. 74 Prozent nannten Sportausrüstung und Vereinsbeiträge für die Kinder. An dritter Stelle liegt mit 70 Prozent ein monatlicher Familienbesuch in Kino, Zoo oder Museum. Ein Fahrrad für jedes Kind sollte nach Meinung von 68 Prozent der Befragten im Regelsatz enthalten sein. Für 55 Prozent gehört auch die Tageszeitung zum Existenzminimum. Anlass der Umfrage war das mit Spannung erwartete Grundsatzurteil des Bundesverfassungsgerichts, das am Dienstag über die Höhe der Hartz-IV-Sätze entscheidet.

(APN, N24)

03.02.2010 16:39 Uhr

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