Bank muss zahlen
Entschädigung für enttarnten Steuersünder
Ein deutscher Steuersünder hat mit Erfolg die Liechtensteiner Fürstenbank LGT verklagt. Begründung: Hätte er früher vom Diebstahl der Daten erfahren, hätte er sich dem Fiskus stellen können.
Eine frühere Tochtergesellschaft der Liechtensteiner Fürstenbank LGT muss einem Zeitungsbericht zufolge einem deutschen Steuersünder 7,3 Millionen Euro Entschädigung zahlen. Das fürstliche Landgericht in Vaduz befand nach einem Bericht der "Süddeutschen Zeitung", die damalige LGT-Treuhand AG habe den Kläger zu spät darüber informiert, dass seine Kundendaten und die von mehreren hundert anderen Bundesbürgern gestohlen worden waren. Der Kläger ist dem Bericht zufolge ein Bad Homburger Immobilienkaufmann.
Weitere Bundesbürger wollen klagen
Laut "SZ" planen mehrere Bundesbürger ähnliche Klagen. Die enttarnten Steuersünder werfen der LGT Treuhand laut "SZ" vor, sie nicht unverzüglich über den Datenklau informiert zu haben. Deshalb hätten sie sich nicht selbst beim deutschen Fiskus anzeigen oder von einer zeitweiligen Amnestie profitieren können. Auf diese Weise wären sie mit geringeren Geldstrafen weggekommen als dies nach ihrer Enttarnung der Fall ist. Das Gericht in Vaduz gab laut "SZ" der Argumentation des Homburger Klägers recht. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
LGT Treuhand hat Berufung angekündigt
Die Nachfolgegesellschaft der LGT Treuhand, die Fiduco Treuhand AG, hat dem Bericht zufolge Berufung angekündigt. Die Daten waren von einem früheren Mitarbeiter der Liechtensteiner Bank gestohlen worden, er hatte die CD mit den Daten für 4,5 Millionen Euro dem Bundesnachrichtendienst verkauft. Dadurch flog vor zwei Jahren unter anderen Post-Chef Klaus Zumwinkel als Steuersünder auf.
(AFP, N24)
08.02.2010 12:10 Uhr





