"Ohrfeige" für Regierung
Verbände fordern rasche Hartz-IV-Korrekturen
Verbände, Sozialexperten und Parteien begrüßen das Hartz-IV-Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Sie fordern rasche Korrekturen und eine deutliche Anhebung der Regelsätze.
Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts, dass die bisherigen Regelungen zur Berechnung der Hartz-IV-Ansprüche gegen das Grundgesetz verstoßen, hat der Sozialverband Deutschland (SoVD) rasche Korrekturen gefordert. "Die Karlsruher Richter haben deutlich gemacht, dass die bisherige Festsetzung der Regelleistung gegen die Menschenwürde und das Sozialstaatsprinzip verstößt", betonte Verbandspräsident Adolf Bauer. Damit bestätige das Urteil zentrale Forderungen des SoVD nach mehr Transparenz und einem Ende der Willkür bei der Festsetzung der Regelleistungen. Bauer erklärte weiter: "Der Urteilsspruch ist damit eine Chance für eine grundlegende sozialpolitische Korrektur, die längst überfällig ist." Nun komme es darauf an, "dass die Bundesregierung schnell und zielgerichtet handelt, um den Vorgaben der Verfassungshüter gerecht zu werden", forderte der Verbandspräsident weiter.
Die Regierung müsse sofort handeln und dürfe die Frist, die die Verfassungsrichter gesetzt haben, nicht bis zum Ende ausreizen. "Wir werden darauf achten, dass die Bundesregierung bei der Umsetzung des Urteils den Forderungen des Bundesverfassungsgerichtes nachkommt, damit die Bezieher von Hartz IV nicht weiter der bestehenden sozialen Härte ausgesetzt sind", kündigte Bauer an. Auch die Caritas mahnte rasches Handeln an: Das Urteil der Karlsruher Verfassungsrichter wertete die Sozialorganisation der katholischen Kirche als wichtigen Schritt im Kampf gegen die Kinderarmut in Deutschland. "Die Bundesregierung ist nun dringend aufgefordert, diese höchstrichterliche Entscheidung zügig umzusetzen", forderte Caritas-Präsident Peter Neher.
DGB: Hartz IV der Wirklichkeit anpassen
Die Linkspartei sieht in dem Urteil eine schwere Schlappe für die Regierung. Es sei "eine dramatische Ohrfeige, die da ausgeteilt wurde", sagte der designierte Parteichef Klaus Ernst. Das Urteil zeige auch, dass der Sozialstaat nicht der "Spielball" der Regierung sei. Sie müsse nunmehr ein Gesetz einbringen, dass eine ordnungsgemäße Festsetzung der Hartz-IV-Sätze gewähre. "Hartz IV gehört auf den Müllhaufen der Geschichte", fügte Ernst in einer Erklärung hinzu. Die sozialpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion, Anette Kramme, bezeichnete das Karlsruher Urteil als "Warnsignal für Schwarz-Gelb". Die Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende und der Sozialhilfe seien das "unterste soziale Netz". Sie eigneten sich nicht für Sozialkürzungen. "Alle eventuellen Überlegungen, nach der NRW-Wahl bisherige Steuergeschenke derart zu finanzieren, müssen nun in der Schublade bleiben."
Das DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach sagte, das Verfassungsgericht habe mit seinem Urteil deutlich gemacht, "dass Hartz IV nicht armutsfest ist und die Regelsätze an die Wirklichkeit angepasst werden müssen". Die Regierung müsse rasch zu einem transparenten Verfahren zur Anhebung der Sätze kommen. Dazu solle eine unabhängige Kommission eingerichtet werden, über deren Empfehlungen der Gesetzgeber entscheiden solle.
Armutsforscher: Gesetzlicher Mindestlohn notwendig
Der Kölner Armutsforscher Professor Christoph Butterwegge sieht in dem Urteil gar eine "historische Zäsur". "Indem die Regelsätze gekippt sind, droht nun auch Hartz IV zu kippen", sagte er. Das Urteil bestätige, dass die Regelsätze willkürlich festgelegt worden seien, ohne das Interesse der Bezieher an einer menschenwürdigen Existenz ausreichend zu berücksichtigen. "Das Gericht erkennt im Unterschied zur Bundesregierung an, dass Kinder keine Erwachsenen im Miniformat sind, sondern eigene Bedarfe haben", sagte der Politikwissenschaftler der Universität Köln. Für Kinder je nach Alter einfach nur einen Betrag vom Erwachsenen- Regelsatz - zwischen 60 und 80 Prozent - pauschal herunterzurechnen, sei eine soziale Ungerechtigkeit.
"Das aktuelle Urteil ist mit Sicherheit nicht das Ende der Debatte, sondern jetzt wird es erst richtig losgehen", meinte Butterwegge. Denn dass das Gericht eine neue Berechnungsmethode verlange, bedeute nicht automatisch, dass die Regelsätze erhöht werden. Bei einer Erhöhung werde vielfach das Problem gesehen, dass das Lohnabstandsgebot nicht eingehalten werden könne: Familien, die Hartz IV beziehen, könnten dann möglicherweise mehr Geld bekommen als Familien, in denen der Vater für einen geringen Lohn arbeitet. "Damit dies nicht geschieht, sollte die Bundesregierung einen gesetzlichen Mindestlohn einführen", forderte Butterwegge. "Denn bloß wenn das Lohn- und Gehaltsniveau nicht noch weiter sinkt, kann man das Lohnabstandsgebot beibehalten und gleichzeitig die Menschenwürde der Sozialleistungsbezieher wahren."
(dpa, AFP, APN, N24)
09.02.2010 13:43 Uhr








