Hartz-IV-Urteil
Leyen kündigt höhere Leistungen für Kinder an
Arbeitsministerin von der Leyen kam persönlich zur Verkündung des Hartz-IV-Urteils nach Karlsruhe. Nach der schallenden Ohrfeige für die Regierung hat sie höhere Leistungen für Kinder angekündigt.
Nach dem Hartz-IV-Urteil des Bundesverfassungsgerichts hat Arbeitsministerin Ursula von der Leyen höhere Leistungen für die Bildung bedürftiger Kinder in Aussicht gestellt. Die CDU-Politikerin ließ vor Journalisten in Karlsruhe aber offen, ob dazu die Regelsätze angehoben oder Sachleistungen angeboten werden. Klar sei aber, dass etwas für die Bildungschancen der Kinder von Hartz-IV-Empfängern getan werden müsse. Und dies könne auch nicht an zu wenig Geld wegen der Haushaltsprobleme des Bundes scheitern.
Trotz der Niederlage des Bundes begrüßte von der Leyen ausdrücklich das Karlsruher Urteil, in dem eine neue Berechnung der Regelsätze sowohl für Kinder als auch Erwachsene gefordert wird. Die Ministerin sprach von einem "guten und wichtigen Tag für die Kinder". Die Verfassungsrichter hätten die Grundlage der Berechnung für das Arbeitslosengeld II bestätigt, aber die Abschläge daran infrage gestellt, wie sie vor allem für Kinder üblich sind.
Die Ministerin schloss aus dem Urteil, es sei wichtig, dass Kinder auch von Hartz-IV-Empfängern Taschenrechner, Füller und Schreibblock hätten, um ihre Bildungschancen wahrnehmen zu können. Jetzt müsse man ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Geld- und Sachleistungen finden. So sei denkbar, den Kindern einen Schulranzen oder Füller zur Verfügung zu stellen, statt den Eltern Geld dafür zu geben.
"Weise und wegweisend"
In einem Interview für das ZDF-"heute journal" nannte von der Leyen das Karlsruher Urteil "weise und wegweisend". Das Gericht habe ausdrücklich erklärt, es gehe nicht allein um Geldleistungen, sondern um die Teilhabe von Kindern an der Gesellschaft. Für die Schule seien die Länder zuständig, für die Bedürfnisse der Kinder jedoch der Bund. Die Ministerin ließ die Frage offen, ob der Bund für Nachhilfekosten aufkommen würde.
Leyen betonte, es müsse darüber nachgedacht werden, wie bedürftige Kinder überhaupt Nachhilfe bekommen können. Zu den Gesamtkosten der Nachbesserung an den Hartz-IV-Sätzen wollte von der Leyen nicht Stellung nehmen. Diese müssten nun gründlich und detailliert durchgerechnet werden.
Expertengruppe eingesetzt
In Karlsruhe hatte die Ministerin erklärt, sie habe bereits eine Expertengruppe eingesetzt. Sie sprach von einem engen Zeitrahmen, den das Gericht gesetzt habe, denn die notwendigen Zahlen zur Bedarfsermittlung würden erst im Herbst vorliegen. Dennoch müsse das neue Gesetz zur Berechnung der Regelsätze schon zum Jahreswechsel in Kraft treten.
(Gerhard Kneier, apd, N24)
09.02.2010 21:38 Uhr








