Urteil in Karlsruhe

Internet-Abmahnkosten bleiben gedeckelt

Für Urheberrechtsverletzungen im Internet werden auch künftig maximal 100 Euro Abmahnkosten fällig. Das stellte jetzt das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe klar.

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Horrende Abmahnkosten bleiben deutschen Internetnutzern bei Urheberrechtsverstößen auch in Zukunft erspart.

Anwälte können beim Vorgehen gegen kleinere Rechtsverstöße im Internet weiterhin nur Abmahnkosten von 100 Euro berechnen. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat eine Verfassungsbeschwerde gegen die Neuregelung im Urheberrecht für unzulässig erklärt. Im September 2008 hatte der Bundestag die Abmahngebühren in Bagatellfällen gedeckelt. Damit reagierte der Gesetzgeber auf Kritik an überzogenen Anwaltshonoraren. Die Abmahnkosten belaufen sich seither bei kleineren Urheberrechtsverstößen auf den Fixbetrag von 100 Euro und sind nicht mehr vom Streitwert abhängig.

Ein eBay-Anbieter legte hiergegen Verfassungsbeschwerde ein, weil er die Kosten seines Anwalts nicht mehr voll erstattet erhielt. In der einstimmigen Kammerentscheidung heißt es, die Deckelung der Abmahngebühren für Anwälte gelte erst seit September 2008. Die Auswirkungen der Neuregelung müsse erst einmal abgewartet werden. Der Beschwerdeführer müsse den Instanzenweg einhalten und erst die Fachgerichte anrufen, bevor er Verfassungsbeschwerde einlegen könne.

(APN, N24)

12.02.2010 13:11 Uhr

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