Streik bei der Lufthansa
Das sollten Flugreisende wissen
An deutschen Flughäfen droht Chaos. Die Lufthansa-Piloten streiken. Hunderte Flüge dürften ausfallen. N24 erklärt, worum es geht und welche Rechte Flugreisende haben.
Flugausfälle, Verspätungen, lange Schlangen in den Terminals: Wenn ab Montag die Piloten der Lufthansa streiken, sind massive Störungen des Luftverkehrs vorprogrammiert. Was genau steckt hinter dem Streik, und was sollten Passagiere wissen? Hier die wichtigsten Fragen und Antworten:
1. Wann genau wird gestreikt?
Beginnen soll der Ausstand der Piloten in der Nacht zum Montag, 22. Februar, 0.00 Uhr. Nach jetzigem Stand soll der Streik erst am späten Donnerstagabend, 25. Februar, um 23.59 Uhr beendet sein.
2. Welche Ausmaße wird der Pilotenstreik haben?
Der bundesweite Ausstand wird sicherlich einer der größten Streiks in der Geschichte der Lufthansa - vor allem wegen der langen Dauer von vier Tagen. Bei dem Pilotenstreik im Jahr 2001 war die Lufthansa nur tageweise betroffen gewesen und konnte deshalb vergleichsweise leicht umdisponieren. Mit massiven Behinderungen, Verspätungen und zahlreichen Flugausfällen ist also zu rechnen. Auch Auswirkungen auf andere Länder und Kontinente sind wahrscheinlich - schließlich sind die Airports in München und Frankfurt am Main wichtige internationale Drehkreuze.
3. Wer wird streiken?
Aufgerufen sind 4.500 Piloten und Co-Piloten in Passagier- und Frachtmaschinen bei der Lufthansa sowie bei ihrer Tochter Germanwings. Wie viele Piloten tatsächlich streiken werden, ist offen. Weil die Vereinigung Cockpit bei den Beschäftigten des Lufthansa-Kernkonzerns einen hohen Organisationsgrad hat, ist jedenfalls mit einer hohen Streikbeteiligung zu rechnen.
4. Was wollen die Piloten mit ihrem Streik erreichen?
Sie wollen vor allem ihre gut bezahlten Arbeitsplätze im Lufthansa-Konzern schützen. Nach Darstellung der Gewerkschaft werden diese zunehmend in billigere Gesellschaften verlagert. Ursprünglich wollten die Piloten zudem 6,4 Prozent mehr Gehalt - bei einem Stopp der Auslagerung ihrer Jobs wären die Piloten aber wohl zu einer Nullrunde bereit.
5. Wie wird die Lufthansa reagieren?
Um die Auswirkungen des Streiks in Grenzen zu halten, könnte die Lufthansa auf manchen Strecken Piloten anderer Gesellschaften sowie eigene Manager mit Fluglizenz einsetzen, die ohnehin Flugzeiten sammeln müssen. Auf diese Weise könnte aber wohl nur ein kleiner Teil des Flugbetriebs aufrecht erhalten werden. Außerdem wird die Lufthansa versuchen, Passagiere auf andere Airlines umzubuchen. Sollte dies nicht möglich sein, dürfte sie anbieten, Fernreisende per Flugzeug oder Bahn zu anderen Drehkreuzen zu bringen - etwa nach Amsterdam oder London.
6. Welche Rechte hat ein Passagier bei Verspätungen?
Laut der EU-Fluggastrechte-Verordnung können Fluggäste schon bei kürzeren Verspätungen auf Rechte pochen: Bei Abflugsverzögerungen von zwei Stunden bei Kurzstrecken (bis 1.500 Kilometer), drei Stunden bei Mittelstrecken (bis 3.500 Kilometer) und vier Stunden bei Langstrecken muss auf Wunsch "für das leibliche und kommunikative Wohl" des Fluggastes gesorgt werden, wie die Verbraucherzentralen betonen. Im Klartext: Passagiere haben dann Anspruch auf kostenlose Mahlzeiten, Erfrischungen, zwei Telefongespräche, Faxe oder E-Mails sowie - falls nötig - Hotelübernachtungen inklusive Transfer. Wer seine Reise nicht mehr antreten will, kann bei einer mindestens fünfstündigen Flugverspätung sein Geld zurückverlangen.
7. Was, wenn der Flug gestrichen wird?
Wer am Flughafen erfährt, dass seine Verbindung gestrichen ist, hat die Wahl, den Ticketpreis erstattet zu bekommen oder sich mit einem Ersatzflug zum Ziel bringen zu lassen. Die Fluggesellschaft muss dann eine alternative Beförderung unter gleichen Reisebedingungen und zum frühestmöglichen Zeitpunkt ermöglichen. Gegen Schadenersatz- oder Ausgleichszahlungen wehren sich die Fluggesellschaften in der Regel und verweisen oft auf die außergewöhnlichen Umstände - auch bei Streiks.
8. Was sollten Passagiere noch tun?
Sich bei einer Flugannullierung den konkreten Grund am Flughafen schriftlich bestätigen lassen. Damit können sie ihre Rechtsposition unter Umständen verbessern, falls es später vor Gericht geht. Wer sich offiziell beschweren will, muss sich dazu an das Luftfahrt-Bundesamt wenden.
(APN)
19.02.2010 16:28 Uhr









