Tipps für Steuererklärung

Dicke Steuerboni für 2009 abholen

Wer 2009 Handwerker oder Dienstleister wie Putzfrau oder Altenpfleger bezahlen musste, kann damit kräftig Steuern sparen. Solche Rechnungen dürfen bei der Steuererklärung nicht vergessen werden.

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Viel Papier beim Ausfüllen - aber am Ende kommt hoffentlich Zählbares heraus.
Video: Zum Jahresende - Die besten Tipps zum Steuern sparen
Video: Haushaltsdebatte - Wenig Spielraum für Steuerversprechen

Es lohnt sich: Das Finanzamt beteiligt sich jetzt an vielen Ausgaben rund um den Haushalt von bis zu 5.710 Euro. Das ist deutlich mehr als noch 2008. Der Steuervorteil drückt die Steuerlast direkt nach unten. Und weil es häufig Streit darüber gab, ob auch ein Friseurbesuch daheim oder der Klavierstimmer absetzbar ist, listet das Bundesfinanzministerium (BMF) nun erstmals auf, welche Kosten geltend gemacht werden können und welche nicht.

"Die 30 Seiten lange Liste sorgt endlich für Klarheit für Millionen Steuerzahler", betont Erich Nöll vom Bundesverband der Lohnsteuerhilfevereine (BDL). Seit 2006 räumt der Staat Steuerboni ein für legale Handwerkerarbeiten und Dienstleistungen, die sonst gern schwarz vergeben werden. Doch die Finanzämter waren sich nicht immer einig darüber, was im Einzelnen tatsächlich geltend gemacht werden kann und was nicht. "Jetzt sind die Vorgaben konkreter", sagt Marlies Spargen vom Neuen Verband der Lohnsteuerhilfevereine (NVL). Die Bürger müssten den finanziellen Vorteil nur noch richtig ausschöpfen. So funktioniert es:

Handwerkerarbeiten:

Seit 2009 lassen sich viel mehr Handwerkerleistungen absetzen. Wer vergangenes Jahr beispielsweise Haus und Hof in Schuss bringen oder die eigenen vier Wände renovieren ließ, kann 20 Prozent des Arbeitslohns von bis zu 6.000 Euro geltend machen. Maximal sind also 1.200 Euro Steuerersparnis drin, doppelt so viel wie noch 2008. Das Finanzamt erkennt dabei alles an, was mit Renovierung, Erhalt oder Modernisierung zusammenhängt. Absetzbar sind allerdings nur die Arbeitsleistung sowie Kosten für Anfahrt und Maschinenmiete, kein Material. Bargeld darf nicht fließen.

Zu den Handwerkerleistungen zählen Schönheitsreparaturen wie Tapezieren, Malern, Heizkörper-Lackieren oder die Teppichbodenreinigung vom Profi. Außerdem der Fensteraustausch, das Herausreißen alter Fußböden, Fliesen und Parkett legen sowie Möbelmontagen. Auch Arbeiten am Dach, an Regenrinne und Fassade, an Heizungsanlagen, Elektro-, Gas- oder Wasserinstallationen sind gefördert. Sogar der Schornsteinfeger, der Klavierstimmer sowie der Umzug inklusive Renovierung der alten und neuen Wohnung sind absetzbar.

Für die Reparatur und Wartung von Haushaltsgeräten im Haus darf man sich vom Finanzamt ebenso Geld zurückholen. Also dann, wenn Waschmaschine, Fernseher oder Computer streiken, Herd oder Geschirrspüler daheim gerichtet werden müssen.

Muss ein Gerät in die Werkstatt, gibt es dagegen keinen Bonus. Das gilt grundsätzlich auch beim Arbeitseinsatz für Neubaumaßnahmen. Kommen Friseur oder Kosmetikerin auf Hausbesuch, blockt der Fiskus ebenso ab (außer bei Pflegebedürftigen). Nicht absetzbar laut der BMF-Liste sind außerdem Kosten für den Energiepass, für Gutachter, eine Haushaltsauflösung oder etwa den Aufzugnotruf.

Haushaltsnahe Dienstleistungen:

Eine noch höhere Steuerersparnis winkt im Bereich der haushaltsnahen Dienstleistungen von der Putzhilfe bis zum Betreuungspersonal für Kinder oder den Pflegedienst für Alte und Kranke. Wer beispielsweise gegen Rechnung eine Haushaltshilfe bezahlt, einen Gärtner, Fensterputzer oder einen Schneeräumdienst, kann 20 Prozent seiner Aufwendungen von bis zu 20.000 Euro absetzen. Das macht eine kräftige Steuerentlastung von maximal 4.000 Euro im Jahr aus. "Den Betrag können zwar nicht so viele Steuerzahler voll ausschöpfen, aber für viele dürfte trotzdem jede Menge Geld drin sein", ist Marlies Spargen überzeugt.

Denn nicht nur Eigentümer, sondern auch Mieter können Geld vom Finanzamt zurückholen, wenn in den Nebenkosten Beträge für haushaltsnahe Dienstleistungen enthalten sind. Absetzbar sind beispielsweise Kosten für Hausmeisterarbeiten, für Hausreinigung, Gartenpflege oder den Heizungsmonteur. Der Anteil an den Personalkosten in der "zweiten Miete" muss in der Nebenkostenabrechnung vom Vermieter ausgewiesen sein. Auch wer seine Putzkraft oder die Köchin als Minijobber im Privathaushalt angemeldet hat, kann damit Steuern sparen. Steuervorteil: Ebenfalls 20 Prozent der Lohnkosten, maximal 510 Euro.

Komplette Liste des Bundesfinanzministeriums

Wer genau wissen will, welche Rechnungen und Dienstleistungen durchgehen und welche nicht, findet die neuste Liste auf folgender Internet-Seite: www.bundesfinanzministerium.de (links BMF-Schreiben anklicken, dann den Punkt "Anwendungsschreiben zu § 35a EStG" aufrufen).

(DAPD, N24)

25.02.2010 17:31 Uhr

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