Fehlende Deutschkenntnisse können den Job kosten

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Ein Mitarbeiter muss etwa schriftliche Arbeitsanweisungen verstehen können - lernt er nicht genug Deutsch, ist eine Kündigung rechtens. (Bild: dpa)

Fehlende Deutschkenntnisse können Mitarbeiter den Job kosten. Das ergibt sich aus einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts in Erfurt (Aktenzeichen: 2 AZR 764/08), auf das die Fachzeitschrift «Personal» hinweist.

Demnach dürfen Arbeitgeber einem Mitarbeiter kündigen, wenn er nicht genug Deutsch lernt, um die vorgegebenen Stellenanforderungen zu erfüllen. Eine Entlassung verstößt dann nicht gegen das Antidiskriminierungsgesetz.

In dem Fall ging es um einen Mitarbeiter bei einem Automobilzulieferer. Der Mann konnte die auf Deutsch verfassten Arbeitsanweisungen nicht lesen. Die Stellenbeschreibung sah aber vor, dass er die deutsche Sprache in Wort und Schrift beherrschen müsse. Er belegte auf Kosten des Betriebes zwar einen Deutschkurs - aber ohne wesentlichen Erfolg. Noch einen Kurs zu besuchen, lehnte er ab. Als weitere Ermahnungen des Arbeitgebers folgenlos blieben, kündigte dieser dem Mann schließlich.

Zu Recht, wie die Bundesrichter entschieden. Die Entlassung sei keine unzulässige Diskriminierung wegen der ethnischen Herkunft des Mannes. Es sei vielmehr legitim, wenn der Arbeitgeber etwa zur Qualitätssicherung schriftliche Arbeitsanweisungen verwendet. Er dürfe daher auch ausreichende Sprachkenntnisse von seinen Mitarbeitern verlangen.

(DPA)

26.02.2010 16:57 Uhr

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