Arbeit lohnt sich
Experten entlarven Hartz-IV-Debatte
Die FDP sieht den Lohnabstand zwischen Arbeitenden und Hartz-IV-Beziehern nicht gegeben. Jetzt kontern Experten mit einer aufwändigen Studie. Finanziell lohnt sich Arbeit demnach in jedem Fall.
Vollzeit-Beschäftigte haben nach einer Studie des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes selbst bei geringem Verdienst mehr Geld zur Verfügung als Hartz-IV-Empfänger. Dies gelte auch bei einem Stundenlohn knapp unter sechs Euro, sagte Hauptgeschäftsführer Ulrich Schneider bei der Präsentation der 196 Beispielrechnungen. Er trat damit anderslautenden Darstellungen entgegen. Wer behauptet, Arbeit lohne sich in Deutschland nicht mehr, täuscht nach Schneiders Worten die Öffentlichkeit. Der Lohnabstand zwischen Erwerbstätigen und Nicht-Erwerbstätigen sei in jedem Fall durch ergänzende Leistungen wie Wohngeld oder Kinderzuschlag gewahrt. Dies sei zuletzt in "äußerst dubiosen Rechenbeispielen" unterschlagen worden.
Der Lohnabstand ist gegeben
Auf derartige Beispiele hatte FDP-Chef Guido Westerwelle in der von ihm angestoßenen Sozialstaats-Diskussion verwiesen. Die von Schneider kritisierten Berechnungen stammen vom Bund der Steuerzahler. Nach Einschätzung Schneiders sollen sie den nach seiner Ansicht falschen Eindruck vermitteln, der sogenannte Lohnabstand - die Differenz zwischen Sozialleistungen und Erwerbseinkommen - sei bei zahlreichen Anlerntätigkeiten zu gering oder fehle ganz, sodass es für manche Hartz-IV-Empfänger keinerlei Anreiz zur Annahme einer Arbeit gebe. Dies sei aber nicht der Fall, widersprach Schneider.
In insgesamt 196 Fallbeispielen rechnet der Verband vor, dass für Hartz-IV-Bezieher selbst bei Löhnen von 5,90 Euro in der Stunde noch ein Anreiz zur Arbeitsaufnahme besteht. Je nach Haushaltstyp beträgt der Abstand zwischen Nichtarbeit und bezahlter Beschäftigung zwischen 260 und 900 Euro. Eine besondere Rolle spielen dabei das Wohngeld und der Kinderzuschlag, die häufig ein Aufstocken durch Hartz IV überflüssig machen. Anders kann es im Haushalt eines Paares mit nur einem Verdiener im Niedriglohnbereich aussehen: die Betroffenen sind als Aufstocker vielfach auf zusätzlichen Hartz-IV-Bezug angewiesen.
Arbeitsagentur geht gegen Lohnwucher vor
Die Bundesagentur für Arbeit (BA) erklärte unterdessen Stundenlöhne von weniger als drei Euro für sittenwidrig und für Lohnwucher. "Erhalten Hartz-IV-Empfänger als Aufstocker solche Löhne, sind die Jobcenter angewiesen, diese genauer zu prüfen", erläuterte eine Bundesagentur-Sprecherin. Damit solle vermieden werden, dass Unternehmen auf Kosten des Steuerzahlers ihre Löhne drücken. Die Sprecherin bestätigte damit einen Bericht der ARD. Sämtliche Jobcenter in Deutschland seien zum Jahresanfang mit einer entsprechenden "fachlichen Weisung" auf die Drei-Euro-Grenze hingewiesen worden. Wörtlich heißt es darin, die Jobcenter seien "in Fällen auffälliger sittenwidriger Lohnzahlungen (im Regelfall deutlich unter drei Euro pro Stunde) gehalten, die nach § 115 SGB X übergegangenen Arbeitsentgeltansprüche durchzusetzen".
Als Leitlinie diene der Bundesagentur ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom April 2009, erläuterte die Sprecherin der Bundesagentur. Dieses hatte entschieden, dass ein auffälliges Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung und damit eine Sittenwidrigkeit vorliegt, "wenn die Entlohnung nicht einmal zwei Drittel eines in der betreffenden Branche und Wirtschaftsregion üblicherweise gezahlten Tariflohns erreicht". Mit Erfolg ist bereits in Stralsund ein Jobcenter gerichtlich gegen Lohnwucher bei Hartz-IV-Empfängern vorgegangen. Es setzte damit eine höhere Bezahlung für einen zu gering entlohnten Pizza-Boten durch. "Wir gehen davon aus, dass auch andere Jobcenter künftig näher hinschauen", sagte die Bundesagentur-Sprecherin.
(dpa, N24)
01.03.2010 17:39 Uhr









