BGH-Urteil
Brokerfirmen haften für riskante Anlagen
Der Bundesgerichtshof hat die Rechte von Anlegern weiter gestärkt. Brokerhäuser haften nun bei einer unzureichenden Risikoaufklärung. Damit war die Klage einer Anlegerin erfolgreich.
Der Bundesgerichtshof (BGH) stärkt Anlegern den Rücken: Brokerfirmen haften für riskante Anlagen, wenn sie ihre Vermittler nicht ausreichend kontrollieren, entschied der Bankensenat. Das Gericht gab damit einer Klägerin recht, die nach großen Verlusten an der New Yorker Börse knapp 6.000 Euro Schadenersatz von einer amerikanischen Brokerfirma gefordert hatte. In Karlsruhe stehen weitere ähnliche Fälle zur Entscheidung an.
In dem verhandelten Verfahren hatte ein deutscher Vermittler der US-Firma von 2003 bis 2005 Termin- und Optionsgeschäfte für die Frau abgewickelt. Von ihrem auf einem Konto eingezahlten Kapital in Höhe von 6.000 Euro erhielt die Klägerin laut Gericht am Ende nur einen Betrag in Höhe von 205,01 Euro zurück. Nach Ansicht des Senats führte der Vermittler vor allem solche Termingeschäfte durch, die von vorneherein chancenlos gewesen sind.
Da die Brokerfirma das Geschäftsmodell des Manns vorab nicht geprüft habe, sondern ihn unkontrolliert über ihr Online-System schalten und walten ließ, trage auch das Unternehmen eine Mitschuld an den Verlusten, erklärte der BGH. Die Schädigung der Klägerin sei zumindest billigend in Kauf genommen worden. Die Richter am BGH bestätigten damit ein Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom März 2009.(Aktenzeichen: Bundesgerichtshof XI ZR 93/09)
(apn, N24)
09.03.2010 13:06 Uhr





