Sicherungsverwahrung

Jungtäter dürfen "weggesperrt" werden

Der Bundesgerichtshof hat die Sicherungsverwahrung bei Jugendstrafen für zulässig erklärt. Im konkreten Fall ging es um einen heute 32-Jährigen, der noch immer als gefährlich gilt.

Sie benötigen einen Flashplayer, mindestens in Version 8 sowie aktiviertes JavaScript.

Alternativ können Sie sich die Medien-Inhalte (Bilder und Videos) über folgende Links direkt ansehen:

Fünf Tage vor der Freilassung des 32-Jährigen war die Sicherungsverwahrung für jugendliche Straftäter eingeführt worden.

Auch jugendliche Schwerkriminelle dürfen für immer hinter Gitter geschickt werden. Der Bundesgerichtshof bestätigte erstmals die nachträgliche Sicherungsverwahrung für einen Jugendstraftäter. Die Karlsruher Richter wiesen damit die Revision eines heute 32-Jährigen ab, der im Alter von 19 Jahren einen Sexualmord an einer Joggerin begangen hatte. Es gebe keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die Entscheidung des Landgerichts Regensburg, erklärte der BGH. Die Verteidigung kündigte dagegen Verfassungsbeschwerde an. Man werde sich an das Bundesverfassungsgericht wenden und notfalls auch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte anrufen, sagte Verteidiger Gunter Widmaier in Karlsruhe.

Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) erklärte, die Bundesregierung werde das Urteil des Bundesgerichtshofes sorgfältig auswerten, "auch mit Blick auf die anstehende Neukonzeption der Sicherungsverwahrung". Nötig sei "eine rechtsstaatlich wasserdichte Lösung, bei der die Sicherungsverwahrung unter Berücksichtigung des notwendigen Schutzes der Bevölkerung ihren Ausnahmecharakter behält und auf allerschwerste Fälle beschränkt bleibt", erklärte die Ministerin. Gerade im Jugendstrafrecht sei ein Höchstmaß an rechtsstaatlichem Fingerspitzengefühl unverzichtbar.

Noch nicht rechtskräftig

Bereits bei der mündlichen Verhandlung am Dienstag forderte die Verteidigung eine Überprüfung des 2008 erlassenen Gesetzes durch das Bundesverfassungsgericht. Hilfsweise beantragten die drei Verteidiger, die Sicherungsverwahrung im konkreten Fall aufzuheben und den Fall an das Landgericht Regensburg zurückzuverweisen. Die Bundesanwaltschaft wollte dagegen die Sicherungsverwahrung bestätigen lassen. Der Mann sei wegen sexueller Gewaltphantasien gefährlich und es bestehe ein hohes Rückfallrisiko. Weder das Gesetz noch die Feststellungen im konkreten Fall seien zu beanstanden.

Die Unterbringung ist umstritten, da es bei der Verurteilung im Jahr 1999 noch gar keine Sicherungsverwahrung für Jugendstraftäter gab. Diese nachträglich verhängte Sicherungsverwahrung wurde inzwischen auch vom Straßburger Gerichtshof für Menschenrechte beanstandet. Die Sicherungsverwahrung sei eine Strafe, Strafen dürften aber nicht rückwirkend verhängt werden, wenn es das Gesetz zum Zeitpunkt der Erstverurteilung noch nicht gab. Der Richterspruch der Kleinen Kammer des Europäischen Gerichtshofs vom 17. Dezember 2009, der die Bundesrepublik überraschte, ist aber noch nicht rechtskräftig. Die Bundesregierung will die Große Kammer des Menschenrechtsgerichtshofs anrufen. Die Verteidiger beantragten deshalb im vorliegenden Fall, nun erst eine Vorlage an das Bundesverfassungsgericht zu machen.

Gutachter: Weiter sadistische Gewaltphantasien

In Deutschland wurde die nachträgliche Sicherungsverwahrung zunächst nur für erwachsene Straftäter eingeführt. Im Jahr 2008 unter der Großen Koalition wurde dann auch die nachträgliche Sicherungsverwahrung für Jugendstraftäter verabschiedet. Aufgrund dieses neuen Gesetzes ordnete das Landgericht Regensburg an, den inzwischen 31-jährigen Joggerinnen-Mörder nicht zu entlassen, sondern wegzusperren. Während seiner Haftzeit war der Mann eher unauffällig. Es gab auch verschiedene Therapieansätze, die aber letztlich scheiterten. Nach dem Urteil zweier Gutachter hat der Mann weiter sadistische Gewaltphantasien, die Rückfallwahrscheinlichkeit liege im mittleren Bereich. Das Landgericht Regensburg bejahte dennoch seine Unterbringung, da der Betroffene eine Gefahr für die Allgemeinheit darstelle.

(dpa, N24)

09.03.2010 17:44 Uhr

N24 in den Sozialen Netzwerken:

N24 auf Facebook N24 auf Twitter N24 auf Google+
SchließenSchließen Artikel versenden

Name des Absenders*:

E-Mail-Adresse des Empfängers*:


Ihre Mitteilung an den Empfänger:

Es gelten unsere Allgemeinen Nutzungsbedingungen

Sie befinden sich in: Nachrichten » Panorama