Nach Krisenhilfen

Schäuble will Banken an die Gewinne

Die deutschen Banken sollen nach dem Willen von Wolfgang Schäuble für die erhaltenen Krisenhilfen zahlen. Bis April will der Finanzminister Vorschläge für eine Sonderabgabe nach US-Vorbild vorlegen.

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Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) will die geleisteten Staatshilfen für Banken über eine Sonderabgabe wieder zurückholen.

Der deutsche Staat hat hunderte Milliarden Euro in Hilfspakete für die Bankenrettung und zur Dämpfung der Rezession gesteckt. Nun will sich die Regierung zumindest einen Teil der Krisenkosten zurückholen. Finanzminister Wolfgang Schäuble, der dieses Jahr alle Schuldenrekorde mit Karacho bricht, will spätestens im April Vorschläge für eine Sonderabgabe für deutsche Banken machen. In vielen Geldhäusern wächst nun die Nervosität. Der CDU-Politiker kopiert quasi eine Initiative von US-Präsident Barack Obama, der zu Jahresbeginn barsch gefordert hatte: "Wir wollen unser Geld zurück!" Schäuble formuliert seine Ziele zwar weniger temperamentvoll, aber unmissverständlich. "Es kann nicht sein, dass der Steuerzahler am Ende alleine auf den Kosten der Krise im allgemeinen und der Finanzmarktstabilisierung im besonderen sitzen bleibt", wetterte er kürzlich vor Branchenvertretern.

Den Vorschlag der CSU, pauschal bei jedem Geldhaus 0,1 Prozent der Bilanzsumme einzusammeln, machte sich der Finanzminister noch nicht zu eigen. Sein Hauptziel ist es, international abgestimmt vorzugehen. Denn der Internationale Währungsfonds (IWF) hat von den Staats- und Regierungschefs der G-20 den Auftrag, bis Juni Vorschläge für einen "internationalen Steuer- oder Abgabemechanismus" zu unterbreiten. Das Alternativmodell der Briten - eine Steuer auf Finanztransaktionen - wäre Schäuble und seiner Chefin, Kanzlerin Angela Merkel, auch sympathisch, doch schätzen sie die Realisierungschancen auf globaler Ebene eher dürftig ein.

Mittel nicht für Bundeshaushalt

Die nun favorisierte Bankenabgabe lässt die Unruhe in der Branche wachsen. Viele Institute, die seit 2008 keine Staatshilfen in Anspruch genommen haben, fürchten eine aus ihrer Sicht unfaire Mithaftung. Am Dienstag meldete sich etwa der Sparkassen- und Giroverband zu Wort und verlangte, dass die Abgabe nach "Risikoneigung und Systemrelevanz" erhoben werden müsse. Die Sparkassen als stabile Institute mit solidem Firmenkreditgeschäft müssten ganz außen vor bleiben, lautete das Fazit von Verbandspräsident Heinrich Haasis. Der finanzpolitische Sprecher der Unionsfraktion im Bundestag, Leo Dautzenberg, sieht dies anders. "Ich befürworte eine Sonderabgabe für Banken, die der Finanzsektor zahlt, nicht nur systemrelevante Banken", sagte er der "Financial Times Deutschland". Der Beitrag solle aber gestaffelt werden nach Geschäftsrisiko, Unternehmensgröße und Vernetzung mit anderen Geldhäusern.

Rückendeckung erhielt Dautzenberg von einem Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages. Die Experten des Parlaments befanden, dass einer solchen Zwangsabgabe keine prinzipiellen Einwände entgegen stehen. Allerdings müsse die Abgabe einem klaren Zweck dienen, im Prinzip von allen Banken bezahlt werden, befristet sein und keinesfalls in den allgemeinen Bundeshaushalt fließen. Dautzenbergs Idee: Neben dem bereits bestehenden Banken-Rettungsfonds Soffin soll ein zweiter Sicherungsfonds entstehen, genannt "Restrukturierungs- und Abwicklungsfonds".

Warnung vor Wachstumsbremse

Die Grünen-Finanzexperten Lisa Paus und Gerhard Schick äußerten grundsätzliche Bedenken. Eine Bankenabgabe treffe zwar die Finanzinstitute, aber nicht die, die durch Spekulationen an den unregulierten Märkten hohe Gewinne angehäuft hätten. Ihre Alternative: Eine einmalige, zweckgebundene Vermögensabgabe. Der Präsident des Bundesverbandes Großhandel, Außenhandel und Dienstleistungen (BGA), Anton F. Börner, warnte, die Bankenabgabe sei eine Wachstumsbremse. Der "Hannoverschen Allgemeinen Zeitung" sagte er, letztlich würden die Banken ihre Kostenstruktur an den Kunden weiterreichen.

Entgegen dem öffentlichen Eindruck macht aber auch die neue Regierung aus Union und FDP bei der Finanzmarktregulierung Nägel mit Köpfen. So hat das Kabinett Anfang Februar einen Gesetzesentwurf auf den Weg gebracht, der die Vergütung bei Banken und Versicherungen neu regeln soll. Das Gesetz, das spätestens im Oktober in Kraft treten soll, soll Schluss machen mit der bisherigen Vergütungspolitik, die einseitig kurzfristigen Erfolg belohnt, Misserfolg aber kaum sanktioniert. Ein ähnliches Gesetz gilt schon für die Vergütung von Vorständen, nun sollen dem auch Geschäftsleiter und Mitarbeiter im Bankenbereich unterworfen werden.

(APN, N24)

09.03.2010 18:04 Uhr

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