Zeitarbeitsbranche erhält neuen Mindestlohntarifvertrag

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Arbeit am Fließband

Nach langen Verhandlungen haben sich Arbeitgeber und Gewerkschaften der Zeitarbeitsbranche auf einen neuen Mindestlohntarifvertrag verständigt, der zumindest für einen Teil der Unternehmen gilt. Der Abschluss tritt am 1. Juli 2010 in Kraft und sieht vor, dass die Löhne in der niedrigsten Entgeltklasse bis zum 1. November 2012 stufenweise bis auf 8,19 Euro pro Stunde in West- sowie 7,50 Euro pro Stunde in Ostdeutschland steigen. Er beinhaltet zudem Regeln, die firmeninternen Missbrauch von Kurzarbeit zum Abbau von Stammbelegschaften verhinderten.

Der Verdi-Vorsitzende Frank Bsirske und IG-Metall-Chef Berthold Huber werteten den Vertrag als "Fortschritt". Es sei gelungen, einen bundesweiten Mindestlohn von 7,50 Euro pro Stunde einzuführen und "gute tarifvertragliche Standards zu setzen", erklärte Bsirske. Der Tarifverhandlungsführer für den Bundesverband Zeitarbeit-Personal-Dienstleistungen (BZA), Thomas Bäumer, teilte mit, vor allem Beschäftigte in den ostdeutschen Bundesländern würden von der bis zum 31. Oktober 2013 geltenden neuen Vereinbarung profitieren. Es sei nun Aufgabe der Politik, die Zeitarbeitsbranche in das Arbeitsnehmer-Entsendegesetz aufzunehmen und den Mindestlohntarifvertrag für allgemeingültig zu erklären.

Der BZA vertritt nur einen Teil der in dieser Branche tätigen Unternehmen. Daneben gibt es den Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (IGZ), der vor allem kleine und mittelständische Betriebe vertritt. Sie beschäftigen laut DGB ähnlich viele Menschen wie die im BZA vertretenen Firmen. Der alte Mindestlohntarifvertrag zwischen DGB und BZA war 2008 ohne Anschlussregelung ausgelaufen. Der Einigung auf eine neue Vereinbarung sei nun eine "lange und intensive Verhandlungsrunde" vorausgegangen, erklärte der Arbeitgeberverband.

(AFP)

09.03.2010 21:40 Uhr

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