Strompreis-Erhöhung wird durch Zahlung akzeptiert

Sie benötigen einen Flashplayer, mindestens in Version 8 sowie aktiviertes JavaScript.

Alternativ können Sie sich die Medien-Inhalte (Bilder und Videos) über folgende Links direkt ansehen:

Wer nach einer Strompreiserhöhung die Beiträge zahlt, erklärt sich laut einem Urteil mit der Änderung einverstanden. (Bild: dpa)

Wer die Beiträge nach einer Strompreiserhöhung zunächst zahlt, erklärt sich laut einem Urteil mit der Änderung einverstanden. Die Kunden können später nicht mehr von ihrem Energieversorger eine Rückzahlung der Differenz verlangen.

Das hat das Landgericht Lüneburg entschieden und eine Sammelklage gegen den Stromanbieter EON-Avacon zurückgewiesen (Aktenzeichen: 5O144/09). Die Kläger hatten sich auf ihre ursprünglichen Lieferverträge berufen, in denen Preiserhöhungen nicht vorgesehen waren.

Zur einseitigen Kündigung dieser Verträge sei der Energieversorger berechtigt gewesen, urteilte das Gericht. Den Stromkunden seien die Preiserhöhungen schriftlich angekündigt worden, worauf es keine Einwände der Kläger gab. Diese hätten weiterhin Strom bezogen, wodurch ein neuer Vertrag über die erhöhten Strompreise zustande gekommen sei. Erst später zogen die Stromkunden vor Gericht.

(DPA)

10.03.2010 17:36 Uhr

SchließenSchließen Artikel versenden

Name des Absenders*:

E-Mail-Adresse des Empfängers*:


Ihre Mitteilung an den Empfänger:

Es gelten unsere Allgemeinen Nutzungsbedingungen

Sie befinden sich in: Tipps & Service