Gentechnik & Waffenrecht

Ab April wird einiges anders

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Revolver mit einem Laserstrahl als Zielhilfe: Ziel der Beratungen im Bundestag ist eine erhebliche Verschärfung des Waffenrechts (Archivbild).

Von April an gilt ein schärferes Waffenrecht in Deutschland. Außerdem werden Vaterschaftstests mit einer gesetzlichen Neuregelung leichter. Zum 1. April tritt auch das neue Gentechnikrecht in Kraft, das eine verbesserte Kennzeichnung für Gentechnik in Lebensmitteln ermöglicht.

Waffenrecht

Täuschend echt aussehende Kopien von Waffen und gefährliche Messer sind von April an in der Öffentlichkeit verboten. Auch Messer mit einer feststehenden Klinge von mehr als zwölf Zentimetern und Kampfmesser sind nicht mehr erlaubt. Diese Waffen dürfen nur noch in geschlossenen Behältnissen transportiert werden. Verstöße können mit bis zu 10.000 Euro bestraft werden. Das Verbot bezieht auch die meisten der sogenannten Softair-Waffen ein. Das sind Nachbauten von Waffen, bei denen mit Druckgas Plastikkugeln verschossen werden. Erben, die zum Beispiel nicht nachweisen können, dass sie Jäger oder Sportschützen sind, können hinterlassene Waffen nur mit Blockiersystem behalten.

Vaterschaftsrecht

Vaterschaftstests sind künftig leichter möglich. Das neue Gesetz räumt Vater, Mutter und Kind gegenüber den jeweils anderen beiden Familienmitgliedern einen Anspruch auf Klärung der Abstammung ein. Dies war bisher nur möglich, wenn alle Betroffenen zustimmten. Nun kann das Familiengericht auch dann die Zustimmung erteilen, wenn sich ein Betroffener sperrt.

Bisher blieb einem zweifelnden Vater nur der Weg über eine sogenannte Anfechtungsklage. Ergab sie, dass der Kläger nicht der Vater ist, verlor das Kind den Unterhaltsanspruch und der Vater das Sorgerecht. Heimliche Gentests bleiben auch künftig ohne rechtliche Wirkung.

Gentechnikrecht

Milch, Fleisch und Eier können künftig leichter als gentechnikfreie Lebensmittel gekennzeichnet werden. Tierische Lebensmittel können mit der Aufschrift «ohne Gentechnik» versehen werden, auch wenn die Futtermittel möglicherweise Zusätze enthalten, die durch gentechnische Verfahren hergestellt wurden. Die bisherigen Vorschriften waren so streng, dass fast keine Lebensmittel als gentechnikfrei ausgewiesen werden konnten. Genveränderte Futtermittel wie Gen-Soja bleiben jedoch tabu.

Für den umstrittenen Anbau von Genmais gelten schärfere Bedingungen. Erstmals werden Sicherheitsabstände zu gentechnisch verändertem Mais eingeführt, die von 150 Meter zu konventionellem Mais bis zu 300 Meter zu Öko-Mais reichen. Benachbarte Landwirte können die Abstände durch Absprachen aber unterschreiten. Ein Gen-Anbauer muss seinen Nachbarn darüber informieren.

Einreisekontrollen

Bei Flügen aus anderen Staaten in die Europäische Union (EU) müssen Fluggesellschaften auf Anforderung der Grenzschutzbehörden bestimmte Passagierdaten vorab übermitteln. Mit dieser Umsetzung von EU-Recht sollen Fluggäste an Flughäfen schneller und gründlicher überprüft werden können, auch um illegale Einwanderung zu bekämpfen.

Entlastung vor Gerichten

Die Arbeits- und Sozialgerichte sollen entlastet werden. Die übergeordneten Landessozialgerichte sind künftig in der ersten Instanz für Verfahren zuständig, in denen es um übergeordnete Rechtsfragen geht. Für Klagen von Arbeitnehmern ist künftig immer das Gericht am Arbeitsort zuständig. Damit soll die Durchsetzung von Rechtsansprüchen erleichtert werden.

(dpa, N24)

31.03.2008 10:08 Uhr

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